tgoop.com/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/8086
Create:
Last Update:
Last Update:
⬆️ Der BGH hält es für irrelevant, ob materiellrechtlich der Entscheidung des Weimarer Richters eine Kindeswohlgefährdung zugrunde lag. Dettmar habe gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen, (nur) das sei entscheidend. Da die Revisionsinstanz nur die Entscheidung der Vorinstanz auf Rechtsfehler überprüft, hätte sie den beim Landgericht zur Kindeswohlgefährdung gestellten Beweisantrag der Verteidigung überprüfen müssen. Aber darauf kommt es laut BGH nicht an.
Neutral ist, wer Coronamaßnahmen gut heißt, weil die Regierung das nun einmal so angeordnet hatte. Eine Gefährdung eines Kindes durch die Maßnahmen im Ganzen ist hingegen irrelevant.
BY Anwälte-für-Aufklärung
Share with your friend now:
tgoop.com/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/8086