Forwarded from Eva Herman Offiziell
‼️ 🎧 ☀️ Die Sonntagsrunde mit Burkhard Müller-Ullrich: Verfolgung Unschuldiger
"Prof. Stefan Homburg (ehem. Direktor des Instituts für öffentliche Finanzen der Universität Hannover), Tom-Oliver Regenauer (Musikproduzent, Managementberater und Essayist) sowie Dr. habil. Ulrich Vosgerau (Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich
👉 über die Lust führender Politiker, den einfachen Leuten mit Polizei und Staatsanwaltschaft das Maul zu stopfen;
👉 über die juristische Bewertung der vom Bundesgerichtshof bestätigten „Rechtsbeugung“ durch den Weimarer Richter Dettmar, der Schulkinder vom Maskenzwang befreien wollte;
👉 über den offenkundigen Willen des Staatsapparats, den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg in Grund und Boden zu prozessieren – sowie
👉 über die von den Übeltätern selber aufgeführten Schattenspiele einer fingierten Corona-Aufarbeitung."
https://www.youtube.com/watch?v=g3K-bd9PemU
"Prof. Stefan Homburg (ehem. Direktor des Instituts für öffentliche Finanzen der Universität Hannover), Tom-Oliver Regenauer (Musikproduzent, Managementberater und Essayist) sowie Dr. habil. Ulrich Vosgerau (Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich
👉 über die Lust führender Politiker, den einfachen Leuten mit Polizei und Staatsanwaltschaft das Maul zu stopfen;
👉 über die juristische Bewertung der vom Bundesgerichtshof bestätigten „Rechtsbeugung“ durch den Weimarer Richter Dettmar, der Schulkinder vom Maskenzwang befreien wollte;
👉 über den offenkundigen Willen des Staatsapparats, den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg in Grund und Boden zu prozessieren – sowie
👉 über die von den Übeltätern selber aufgeführten Schattenspiele einer fingierten Corona-Aufarbeitung."
https://www.youtube.com/watch?v=g3K-bd9PemU
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Die Sonntagsrunde mit Burkhard Müller-Ullrich: Verfolgung Unschuldiger
Prof. Stefan Homburg (ehem. Direktor des Instituts für öffentliche Finanzen der Universität Hannover), Tom-Oliver Regenauer (Musikproduzent, Managementberater und Essayist) sowie Dr. habil. Ulrich Vosgerau (Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler) diskutieren…
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
„Wenn in dieser Art und Weise presserechtliche Auskunftsansprüche vereitelt werden, drängt sich die Vermutung auf, dass man etwas verbergen möchte.“
https://apollo-news.net/serverprobleme-und-verschwundene-mails-wie-die-staatsanwaltschaft-versuchte-habecks-rolle-bei-der-schwachkopf-razzia-zu-verschleiern/
www.tgoop.com/Rosenbusch
https://apollo-news.net/serverprobleme-und-verschwundene-mails-wie-die-staatsanwaltschaft-versuchte-habecks-rolle-bei-der-schwachkopf-razzia-zu-verschleiern/
www.tgoop.com/Rosenbusch
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
HAUSDURCHSUCHUNG WEGEN BELEIDIGUNG VON POLITIKERN?
Liebe Community,
Nach der Hausdurchsuchung in der "Schwachkopf"-Affäre wurde bekannt, dass auch Friedrich Merz einen beträchtlichen Eifer an den Tag legt, wenn es um die Verfolgung von Beleidigungen zu seinem Nachteil geht. Der "stern" berichtete am 23.11.2024, dass es in mindestens zwei dieser Fälle zu Hausdurchsuchungen bei Menschen gekommen sei, die sich im Internet abfällig über Friedrich Merz geäußert hatten.
Ich darf daher aus diesem Anlass alle Richter und Staatsanwälte in diesem Land an einen sehr weisen Beschluss des Landgerichts Hamburg in der sog. Pimmelgate-Affäre erinnern (LG Hamburg, Beschluss vom 26.7.2022 - 631 Qs 17/22):
https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/recherche3doc/LG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22NJRE001522597%22%2C%22portalId%22%3A%22bsha%22%7D&_=%2FLG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf
Ausgangspunkt dieses Verfahrens war die Erwiderung eines Gastronomen auf einen Tweet des Hamburger Innensenators Andy Grote, der sich seinerseits abfällig über Menschen geäußert hatte, die trotz Corona-Maßnahmen feierten. Jener Gastronom postete als Erwiderung: "Du bist so 1 Pimmel" - und fing sich dafür nicht nur einen Strafantrag wegen Beleidigung, sondern auch eine Hausdurchsuchung ein.
Diese Hausdurchsuchung, so das LG Hamburg, war rechtswidrig, weil der Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe stand. Eben dies dürfte auf die allermeisten heutigen Fälle zutreffen, in denen Menschen, die sich bisher nichts haben zuschulden kommen lassen, angesichts der immer schlimmeren Fehlleistungen deutscher Politiker die Hutschnur platzt.
Es ist schon schlimm genug, dass Politiker über solchen Beschimpfungen nicht einfach drüberstehen, sondern stattdessen die Strafverfolgungsbehörden in die Spur schicken. Noch schlimmer ist, dass dabei mit zweierlei Maß gemessen wird: Völlig egal, was man von den jeweiligen Politikern hält, geht es einfach nicht, dass man einerseits für "Schwachkopf" an die Adresse von Robert Habeck und für "Idiot" an die Adresse von Olaf Scholz bestraft wird, andererseits aber Alice Weidel ungestraft "Nazi-Schlampe" nennen darf.
Ganz besonders schlimm sind aber Hausdurchsuchungen aus Anlass von (angeblichen oder tatsächlichen) Beleidigungen zum Nachteil von Politikern. Mit solchen Durchsuchungen ist ein Einschüchterungseffekt verbunden, der geeignet ist, auf die Dauer jegliche Form von Regierungskritik abzuwürgen. Und damit bedrohen jene Durchsuchungen nicht nur individuell das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern auch institutionell das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ohne freie Meinungsäußerung kann es aber keine funktionierende Demokratie geben.
Gerade im Interesse der Demokratie bitte ich daher die deutschen Richter und Staatsanwälte, Augenmaß zu bewahren und von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungsdelikten Abstand zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Nach der Hausdurchsuchung in der "Schwachkopf"-Affäre wurde bekannt, dass auch Friedrich Merz einen beträchtlichen Eifer an den Tag legt, wenn es um die Verfolgung von Beleidigungen zu seinem Nachteil geht. Der "stern" berichtete am 23.11.2024, dass es in mindestens zwei dieser Fälle zu Hausdurchsuchungen bei Menschen gekommen sei, die sich im Internet abfällig über Friedrich Merz geäußert hatten.
Ich darf daher aus diesem Anlass alle Richter und Staatsanwälte in diesem Land an einen sehr weisen Beschluss des Landgerichts Hamburg in der sog. Pimmelgate-Affäre erinnern (LG Hamburg, Beschluss vom 26.7.2022 - 631 Qs 17/22):
https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/recherche3doc/LG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22NJRE001522597%22%2C%22portalId%22%3A%22bsha%22%7D&_=%2FLG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf
Ausgangspunkt dieses Verfahrens war die Erwiderung eines Gastronomen auf einen Tweet des Hamburger Innensenators Andy Grote, der sich seinerseits abfällig über Menschen geäußert hatte, die trotz Corona-Maßnahmen feierten. Jener Gastronom postete als Erwiderung: "Du bist so 1 Pimmel" - und fing sich dafür nicht nur einen Strafantrag wegen Beleidigung, sondern auch eine Hausdurchsuchung ein.
Diese Hausdurchsuchung, so das LG Hamburg, war rechtswidrig, weil der Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe stand. Eben dies dürfte auf die allermeisten heutigen Fälle zutreffen, in denen Menschen, die sich bisher nichts haben zuschulden kommen lassen, angesichts der immer schlimmeren Fehlleistungen deutscher Politiker die Hutschnur platzt.
Es ist schon schlimm genug, dass Politiker über solchen Beschimpfungen nicht einfach drüberstehen, sondern stattdessen die Strafverfolgungsbehörden in die Spur schicken. Noch schlimmer ist, dass dabei mit zweierlei Maß gemessen wird: Völlig egal, was man von den jeweiligen Politikern hält, geht es einfach nicht, dass man einerseits für "Schwachkopf" an die Adresse von Robert Habeck und für "Idiot" an die Adresse von Olaf Scholz bestraft wird, andererseits aber Alice Weidel ungestraft "Nazi-Schlampe" nennen darf.
Ganz besonders schlimm sind aber Hausdurchsuchungen aus Anlass von (angeblichen oder tatsächlichen) Beleidigungen zum Nachteil von Politikern. Mit solchen Durchsuchungen ist ein Einschüchterungseffekt verbunden, der geeignet ist, auf die Dauer jegliche Form von Regierungskritik abzuwürgen. Und damit bedrohen jene Durchsuchungen nicht nur individuell das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern auch institutionell das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ohne freie Meinungsäußerung kann es aber keine funktionierende Demokratie geben.
Gerade im Interesse der Demokratie bitte ich daher die deutschen Richter und Staatsanwälte, Augenmaß zu bewahren und von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungsdelikten Abstand zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Der Zahnarzt Dr. Ulrich Keck hielt am 8. November 2024 anlässlich der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen eine beachtenswerte Rede zum Thema RKI-Protokolle. Sein Vortrag führte dazu, dass die Kammerversammlung einen Antrag auf Forderung nach Aufarbeitung der Pandemie-Zeit verabschiedete.
https://www.mwgfd.org/2024/11/zahnaerztekammer-niedersachsen-fordert-pandemie-aufarbeitung/
https://www.mwgfd.org/2024/11/zahnaerztekammer-niedersachsen-fordert-pandemie-aufarbeitung/
MWGFD
Zahnärztekammer Niedersachsen fordert Pandemie-Aufarbeitung - MWGFD
Forwarded from Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht (Carolin Jost-Kilbert)
OLG Rostock_Az. 21 ORbs 148-24_Beschluss vom 28.10.2024.pdf
932 KB
Mecklenburg Vorpommern...
Was lange währt, wird gut. Aber ihr glaubt nicht, wie viele Nerven das kosten kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, nämlich eine sehr differenzierte Entscheidung des OLG Rostock, das beschlossen hat, die Entscheidung über ein OWi-Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über div. Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz entschieden hat.
Diese Entscheidung dürfte zwar nicht so sehr für Amtsgerichte relevant sein, da diese an die Verjährungsfristen aus § 31 OWiG gebunden sind, aber dennoch ist sie ein Erfolg für uns alle.
Rostock ist damit nach Celle (Niedersachsen) das zweite OLG, das Bußgeld-Entscheidungen im Rahmen des Masernschutzgesetzes aussetzt. Dagegen hatten Bayern (ObLG Bayern und OLG Bamberg), Baden-Württemberg OLG (Karlsruhe), Hessen (OLG Frankfurt) und NRW (OLG Köln) schon längst entschieden, dass für sie das Gesetz verfassungsgemäß ist.
Wir freuen uns alle sehr über diesen Erfolg 🎉
Was lange währt, wird gut. Aber ihr glaubt nicht, wie viele Nerven das kosten kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, nämlich eine sehr differenzierte Entscheidung des OLG Rostock, das beschlossen hat, die Entscheidung über ein OWi-Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über div. Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz entschieden hat.
Diese Entscheidung dürfte zwar nicht so sehr für Amtsgerichte relevant sein, da diese an die Verjährungsfristen aus § 31 OWiG gebunden sind, aber dennoch ist sie ein Erfolg für uns alle.
Rostock ist damit nach Celle (Niedersachsen) das zweite OLG, das Bußgeld-Entscheidungen im Rahmen des Masernschutzgesetzes aussetzt. Dagegen hatten Bayern (ObLG Bayern und OLG Bamberg), Baden-Württemberg OLG (Karlsruhe), Hessen (OLG Frankfurt) und NRW (OLG Köln) schon längst entschieden, dass für sie das Gesetz verfassungsgemäß ist.
Wir freuen uns alle sehr über diesen Erfolg 🎉
❗️❗️4. AfA- Bürgerforum & Symposium❗️❗️
📅Bürgerforum: 30. November 2024 15:00 - 18:00
Im 4. AfA Bürgerforum gehen unabhängige Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA e.V.) und weitere Experten auf diese brisanten Themen ein, informieren und zeigen Lösungsansätze auf.
Diskutieren Sie mit uns. Lernen Sie uns kennen.
Nehmen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung, Frieden und Freiheit in Anspruch und besuchen uns.
Referenten:
👉🏻 Beate Bahner (Fachanwältin für Medizinrecht, Bestsellerautorin und Mitglied der Anwälte für Aufklärung).
👉🏻 Dr. Gunter Frank (Arzt, Autor des Buches „Das Staatsverbrechen“)
👉🏻 Prof. a.D. Dr. med. Andreas Sönnichsen (Arzt)
📆Symposium
Außerdem findet am Sonntag, den 1.12.24 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr ein Symposium mit Beate Bahner, Rechtsanwalt Phillip Kruse und Dr.Beate Pfeil statt.
Thema: „Die Machenschaften der UN & WHO“
https://afaev.eu/4-afa-buergerforum-symposium/
Karten hier:
https://krasser.guru/veranstaltungen/4-afa-buergerforum-symposium/
📅Bürgerforum: 30. November 2024 15:00 - 18:00
Im 4. AfA Bürgerforum gehen unabhängige Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA e.V.) und weitere Experten auf diese brisanten Themen ein, informieren und zeigen Lösungsansätze auf.
Diskutieren Sie mit uns. Lernen Sie uns kennen.
Nehmen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung, Frieden und Freiheit in Anspruch und besuchen uns.
Referenten:
👉🏻 Beate Bahner (Fachanwältin für Medizinrecht, Bestsellerautorin und Mitglied der Anwälte für Aufklärung).
👉🏻 Dr. Gunter Frank (Arzt, Autor des Buches „Das Staatsverbrechen“)
👉🏻 Prof. a.D. Dr. med. Andreas Sönnichsen (Arzt)
📆Symposium
Außerdem findet am Sonntag, den 1.12.24 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr ein Symposium mit Beate Bahner, Rechtsanwalt Phillip Kruse und Dr.Beate Pfeil statt.
Thema: „Die Machenschaften der UN & WHO“
https://afaev.eu/4-afa-buergerforum-symposium/
Karten hier:
https://krasser.guru/veranstaltungen/4-afa-buergerforum-symposium/
🔷 Sehr erstaunlich, was die ARD "plötzlich und unerwartet" berichtet: 🔷
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Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
🌹 Antwort auf Youtube von @demokratielebtvommitmachen1868
Richter Dettmar ist eins der letzten Opfer der vorgetäuschten Rechtsstaatlichkeit.
Richter Dettmar ist eins der letzten Opfer der vorgetäuschten Rechtsstaatlichkeit.
Forwarded from Netzwerk KRiStA - Kritische Richter und Staatsanwälte
❗️Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf❗️
Der Familienrichter, der im April 2021 nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten an zwei Weimarer Schulen u. a. das Maskentragen wegen damit verbundener Kindeswohlgefährdung untersagt hat, wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2024 nunmehr rechtskräftig wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat die Revision von Christian Dettmar gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 überraschend verworfen, obwohl selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils wegen „handwerklicher Fehler“ beantragt hatte.
Für Christian Dettmar bedeutet dieses Urteil das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.
Wir werden ihn in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen und rufen jeden, der mit uns weiterhin an seiner Seite stehen möchte, dazu auf, ihn durch Spenden finanziell zu unterstützen. Hierfür wurde folgendes Spendenkonto eingerichtet:
IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24
Kontoinhaber: Christian Dettmar
BIC: HELADEF1WEM
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Jeder Beitrag ist willkommen, ob einmalig oder als Dauerauftrag, und kommt unmittelbar Christian Dettmar zugute. Kurze persönliche Botschaften können gern im Verwendungszweck übermittelt werden.
Für Ihre Spendenbereitschaft bedankt sich, auch im Namen von Christian Dettmar,
Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V.
(Den Spendenaufruf finden Sie auch hier im Web.)
Der Familienrichter, der im April 2021 nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten an zwei Weimarer Schulen u. a. das Maskentragen wegen damit verbundener Kindeswohlgefährdung untersagt hat, wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2024 nunmehr rechtskräftig wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat die Revision von Christian Dettmar gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 überraschend verworfen, obwohl selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils wegen „handwerklicher Fehler“ beantragt hatte.
Für Christian Dettmar bedeutet dieses Urteil das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.
Wir werden ihn in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen und rufen jeden, der mit uns weiterhin an seiner Seite stehen möchte, dazu auf, ihn durch Spenden finanziell zu unterstützen. Hierfür wurde folgendes Spendenkonto eingerichtet:
IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24
Kontoinhaber: Christian Dettmar
BIC: HELADEF1WEM
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Jeder Beitrag ist willkommen, ob einmalig oder als Dauerauftrag, und kommt unmittelbar Christian Dettmar zugute. Kurze persönliche Botschaften können gern im Verwendungszweck übermittelt werden.
Für Ihre Spendenbereitschaft bedankt sich, auch im Namen von Christian Dettmar,
Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V.
(Den Spendenaufruf finden Sie auch hier im Web.)
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🔷 ❗️Die Anwälte für Aufklärung unterstützen ausdrücklich den Spendenaufruf für Christian Dettmar und danken dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) für diese Initiative. ❗️ 🔷
🔷 ❗️Die Anwälte für Aufklärung unterstützen ausdrücklich den Spendenaufruf für Christian Dettmar und danken dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) für diese Initiative. ❗️ 🔷