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Am 20.11.2024 ist Urteilsverkündung in der Sache des Familienrichters Dettmar.
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Gedanken zu einer Frage eines hohen Richters am BGH, Verhandlung von gerade eben: Darf ein Familienrichter auch eine Abschiebung eines wegen Drogenhandels rechtskräftig verurteilten Asylbewerbers wegen Gefährdung des Kindeswohls verhindern? Wie weit gehen die Rechte eines Familienrichters gegen staatliches Handeln. Impulse und Rechtsmeinung zweier Rechtslaien. Dr. Rüdiger Kessel im Gespräch mit Tom Lausen über den Fall des Familienrichters Christian Dettmar aufgezeichnet im Auto auf dem Rückweg ins Alte Land Grünendeich.
Ich habe es soeben bestellt
Forwarded from Rolf Kron
Von der Pathologin Dr. Ute Krüger gibt es nun das neu erschienene Buch: "Histo-Atlas "Geimpft-gestorben", in dem die tödlichen Folgen der mRNA-Impfung erstmals histopathologisch nachgewiesen und beschrieben werden.
Eine Gedenkschrift für Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang, die in ihrem Pathologieinstitut in Reutlingen unermüdlich Präparate untersucht und immer wieder aufgeklärt haben durch zig Vorträge und Konferenzen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und breite Verteilung dieser Pressemitteilung über Ihre Kanäle.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Webseite:


Danke liebe Dr. Ute Krüger
🍀Rolf Kron
🍀Ärzte stehen auf
🍀https://www.tgoop.com/Rolf_Kron
**Verwaltungsgsericht Osnabrück, ich bin vor Ort.**

Prof. Dr. Schaade, der Präsident des RKI hat einen Aufpasser dabei. Die durch die massiven Schwärzungen der RKI Protokolle bekannt gewordene Kanzlei Raue.

Wir sind gespannt, was heute geschwärzt wird…
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Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor
PRESSEINFORMATION NR. 19-2024

OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
Wer folgen möchte…das möchte ich doch mal lesen…

29.07.2020

Textentwurf Christian Drosten:

Empfehlung für den Herbst,
Darstellung der Ideen und Einschätzung (Folien hier)

o Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat
zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln
widerspricht.

https://fragdenstaat.de/anfrage/tom-lausen-begehrt-drosten-papier-empfehlung-fuer-den-herbst/
Ich bitte um grosszügige Unterstützung für den wichtigsten Aufdecker der Wirklichkeit.

Multipolar-Magazin
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https://www.youtube.com/watch?v=G6r30lNjS4g
Michael Nehls: Wir sind in der Lage zu verhindern, dass man uns in den Zombiemodus versetzt!

Jetzt online – brandneues interview im Videoformat: Oliver Schindler im Gespräch mit dem Arzt und Molekulargenetiker Dr. med. Michael Nehls.

Themen sind unter anderem:

- Wie das Gehirn durch Erschöpfung und mRNA Injektion geschwächt und indoktrinierbar wird.

- Was brachte Michael dazu sein Leben radikal zu verändern und sich ganz der „natürlichen Gesundheit“ und „artgerechten Lebensweise“ der Menschen zu widmen?

- Bei welchen Veranstaltungen kann man den Molekulargenetiker in nächster Zeit live erleben?

👉 https://radio-berliner-morgenroete.de/michael-nehls-wir-sind-in-der-lage-zu-verhindern-dass-man-uns-in-den-zombiemodus-versetzt/

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Öffentlichkeit wird benötigt

Am 19. September um 13:30 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 7 A 370/21) einen brisanten Fall:

Ein Anwohner fordert Einsicht in ein Gutachten, das den Austritt von radioaktivem Krypton-85 an der physisch technischen Bundesanstalt PTB untersucht. Die PTB verweigert die Herausgabe unter Verweis auf die Strahlenschutzverordnung, während der Anwohner sich auf das UIG beruft. Sollte das Gericht zugunsten der PTB entscheiden, könnte dies den Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen zukünftig deutlich einschränken.

Die Verhandlung ist öffentlich. Ort: Verwaltungsgericht Braunschweig,

Wilhelmstraße 55, Sitzungssaal 1.

#Informationsfreiheit #IFG #UIG #Transparenz #Strahlenschutz (Weitere Infos: https://braunschweig-spiegel.de/ptb-haelt-umweltinformationen-zurueck-gerichtsverhandlung/)
2024/09/11 18:24:31
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