+++ EU-Kommission öffnet digitale Innovationsprogramme für Rüstungsindustrie – AfD-Delegation warnt vor gefährlicher Weichenstellung +++
Mit einem neuen Gesetzesvorschlag plant die Europäische Kommission, Mittel aus den Programmen „Digital Europe“ und „Horizon Europe“ sowie aus Infrastruktur- und Kohäsionsfonds künftig auch für Verteidigungsprojekte bereitzustellen. Der Vorstoß ist Teil des Pakets „ReArm Europe“, das Verteidigungsausgaben europaweit ausweiten soll. Insgesamt könnten dadurch bis 2027 rund 10 Milliarden Euro aus direkten EU-Haushaltsmitteln in die Rüstungsindustrie fließen. Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion Markus Buchheit:
„Mit diesem Vorschlag überschreitet die Kommission eine rote Linie: Erstmals werden klar zivile Forschungs- und Innovationsprogramme zum Trittbrett für Aufrüstung gemacht. Wer ‚Synergien‘ sagt, meint in Wahrheit eine Querfinanzierung für Drohnen, KI-Waffensysteme und militärische Infrastruktur – bezahlt aus Steuergeldern, die eigentlich für Digitalisierung, Bildung und nachhaltige Entwicklung bestimmt sind. Damit wird der Grundsatz, dass EU-Mittel nicht in Kriegsgerät fließen, de facto abgeschafft.
Wir sprechen hier auch nicht von Kleinigkeiten, sondern von einem ReArm-Europe-Paket von bis zu 800 Milliarden Euro, flankiert von weiteren Milliarden aus Digital- und Strukturprogrammen. Das heißt: weniger Geld für kleine und mittlere Unternehmen, für Forschung an Energiequellen, für die digitale Teilhabe der Bürger – und stattdessen eine gigantische Subventionierung der Rüstungsindustrie. Damit verliert die EU den letzten Rest ihrer moralischen Glaubwürdigkeit.
Generell muss die Verteidigung ein Kernbestandteil nationaler Souveränität bleiben und in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten liegen. Auch dieses Vorhaben macht deutlich, welche Ambitionen die EU in Wirklichkeit verfolgt: den europäischen Superstaat!
Wir machen da aber nicht mit. Wir fordern eine rechtlich bindende Trennung ziviler und militärischer Töpfe, vollständige Transparenz über jeden Euro und eine demokratische Kontrolle durch das Parlament. Europas Zukunft muss auf Frieden, Innovation und Wohlstand basieren, nicht auf Militarisierung!“
Mit einem neuen Gesetzesvorschlag plant die Europäische Kommission, Mittel aus den Programmen „Digital Europe“ und „Horizon Europe“ sowie aus Infrastruktur- und Kohäsionsfonds künftig auch für Verteidigungsprojekte bereitzustellen. Der Vorstoß ist Teil des Pakets „ReArm Europe“, das Verteidigungsausgaben europaweit ausweiten soll. Insgesamt könnten dadurch bis 2027 rund 10 Milliarden Euro aus direkten EU-Haushaltsmitteln in die Rüstungsindustrie fließen. Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion Markus Buchheit:
„Mit diesem Vorschlag überschreitet die Kommission eine rote Linie: Erstmals werden klar zivile Forschungs- und Innovationsprogramme zum Trittbrett für Aufrüstung gemacht. Wer ‚Synergien‘ sagt, meint in Wahrheit eine Querfinanzierung für Drohnen, KI-Waffensysteme und militärische Infrastruktur – bezahlt aus Steuergeldern, die eigentlich für Digitalisierung, Bildung und nachhaltige Entwicklung bestimmt sind. Damit wird der Grundsatz, dass EU-Mittel nicht in Kriegsgerät fließen, de facto abgeschafft.
Wir sprechen hier auch nicht von Kleinigkeiten, sondern von einem ReArm-Europe-Paket von bis zu 800 Milliarden Euro, flankiert von weiteren Milliarden aus Digital- und Strukturprogrammen. Das heißt: weniger Geld für kleine und mittlere Unternehmen, für Forschung an Energiequellen, für die digitale Teilhabe der Bürger – und stattdessen eine gigantische Subventionierung der Rüstungsindustrie. Damit verliert die EU den letzten Rest ihrer moralischen Glaubwürdigkeit.
Generell muss die Verteidigung ein Kernbestandteil nationaler Souveränität bleiben und in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten liegen. Auch dieses Vorhaben macht deutlich, welche Ambitionen die EU in Wirklichkeit verfolgt: den europäischen Superstaat!
Wir machen da aber nicht mit. Wir fordern eine rechtlich bindende Trennung ziviler und militärischer Töpfe, vollständige Transparenz über jeden Euro und eine demokratische Kontrolle durch das Parlament. Europas Zukunft muss auf Frieden, Innovation und Wohlstand basieren, nicht auf Militarisierung!“
Forwarded from Mary Khan (AfD)
#Großbritannien ist nicht mehr Teil der #EU – und trotzdem kann es internationalen Verträgen wie dem Haager Übereinkommen beitreten.
Ein souveräner #Staat, ein völkerrechtlicher Vertrag, klare Regeln – ganz ohne milliardenteure Bürokratie,
ohne ideologische Einmischung.
Das ist unser Weg:
Europäische Zusammenarbeit, reduziert auf das Wesentliche:
✅ Binnenmarkt,
✅ #Schutz der #Außengrenzen,
✅ freiwillige Verträge zwischen souveränen Staaten.
Doch die Realität ist:
Die EU bläht sich auf – zu einem politischen Superstaat,
mischt sich ein,
kostet Milliarden.
Wir sagen: Schluss damit.
Der Beitritt Großbritanniens zum Haager Übereinkommen beweist:
Partnerschaft geht auch anders –
#rechtsstaatlich, vertraglich, #souverän. https://youtube.com/shorts/b0p3jKhxxzY?si=ImizVGGUzEqvZWW4
Ein souveräner #Staat, ein völkerrechtlicher Vertrag, klare Regeln – ganz ohne milliardenteure Bürokratie,
ohne ideologische Einmischung.
Das ist unser Weg:
Europäische Zusammenarbeit, reduziert auf das Wesentliche:
✅ Binnenmarkt,
✅ #Schutz der #Außengrenzen,
✅ freiwillige Verträge zwischen souveränen Staaten.
Doch die Realität ist:
Die EU bläht sich auf – zu einem politischen Superstaat,
mischt sich ein,
kostet Milliarden.
Wir sagen: Schluss damit.
Der Beitritt Großbritanniens zum Haager Übereinkommen beweist:
Partnerschaft geht auch anders –
#rechtsstaatlich, vertraglich, #souverän. https://youtube.com/shorts/b0p3jKhxxzY?si=ImizVGGUzEqvZWW4
YouTube
Völkerverständingung ganz ohne diesen EU-SUperstaat!
Großbritannien ist nicht mehr Teil der EU – und trotzdem kann es internationalen Verträgen wie dem Haager Übereinkommen beitreten.Ein souveräner Staat, ein v...
Forwarded from Alexander Jungbluth (AfD)
‼️Kriegstreiberei, Ungarn-Bashing und massive Korruption‼️
💸 Auch in der vergangenen Woche ging es im EU-Parlament hoch her. Zur üblichen Kriegstreiberei und dem genauso üblichen Ungarn-Bashing kommt diesmal noch ein massiver Korruptionsfall hinzu.
🇩🇪 🇦🇹 In der neuen Folge JUNG & PATRIOTISCH haben Petra Steger (FPÖ) und ich aber auch positive Nachrichten zu vermelden: die patriotische Jugend Europas geht voran!
https://youtu.be/tOmCKz9mag0?si=_J9H_JAcDgA33H7J
💸 Auch in der vergangenen Woche ging es im EU-Parlament hoch her. Zur üblichen Kriegstreiberei und dem genauso üblichen Ungarn-Bashing kommt diesmal noch ein massiver Korruptionsfall hinzu.
🇩🇪 🇦🇹 In der neuen Folge JUNG & PATRIOTISCH haben Petra Steger (FPÖ) und ich aber auch positive Nachrichten zu vermelden: die patriotische Jugend Europas geht voran!
https://youtu.be/tOmCKz9mag0?si=_J9H_JAcDgA33H7J
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Kriegstreiberei, Ungarn-Bashing und massive Korruption!
Auch in der vergangenen Woche ging es im EU-Parlament hoch her. Zur üblichen Kriegstreiberei und dem genauso üblichen Ungarn-Bashing kommt diesmal noch ein massiver Korruptionsfall hinzu.
In der neuen Folge JUNG & PATRIOTISCH haben Petra Steger (FPÖ) und…
In der neuen Folge JUNG & PATRIOTISCH haben Petra Steger (FPÖ) und…
🎬 Videopremiere: ESN Study Days | Bratislava 🇸🇰
📺 Jetzt mit deutschen Untertiteln!
Was für inspirierende Tage! Unsere Study Days in Bratislava waren ein voller Erfolg – prall gefüllt mit spannenden Veranstaltungen und Vorträgen, wertvollen Begegnungen und echten Meilensteinen. Das alles haben wir in einem kurzen Highlight-Video für euch festgehalten.
Viel Spaß beim Anschauen und gerne kräftig teilen!
➡️ https://youtu.be/gChBisYNL9E ⬅️
📺 Jetzt mit deutschen Untertiteln!
Was für inspirierende Tage! Unsere Study Days in Bratislava waren ein voller Erfolg – prall gefüllt mit spannenden Veranstaltungen und Vorträgen, wertvollen Begegnungen und echten Meilensteinen. Das alles haben wir in einem kurzen Highlight-Video für euch festgehalten.
Viel Spaß beim Anschauen und gerne kräftig teilen!
➡️ https://youtu.be/gChBisYNL9E ⬅️
+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:
„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.
Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“
Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:
„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.
Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:
„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.
Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“
Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:
„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.
Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“
+++ Wegweisender Erfolg für die bäuerliche Landwirtschaft: Änderungsantrag zur gerechten GAP-Förderung angenommen +++
Mit einem wichtigen Votum hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute ein deutliches Signal für mehr Gerechtigkeit in der europäischen Agrarförderung gesetzt: Ein von den beiden EU-Abgeordneten Anja Arndt und Dr. Marc Jongen eingebrachter Änderungsantrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde mit 45 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Ziel des Antrags ist es, die bislang überwiegende Kopplung der Direktzahlungen an die bewirtschaftete Fläche zu beenden. Diese Praxis bevorteilt systematisch große Agrarkonzerne und benachteiligt kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion, Anja Arndt:
„Wir wollen eine gerechtere Mittelverteilung, die Versorgungssicherheit, regionale Vielfalt und ökologische Nachhaltigkeit in der europäischen Landwirtschaft gezielt stärkt. Die klaren Zahlen sprechen für sich. Mit unserem Antrag schaffen wir die Grundlage für ein Ende des Höfesterbens. Es ist höchste Zeit, dass wieder diejenigen unterstützt werden, die im Einklang mit Mensch, Tier und Natur wirtschaften – und nicht die großen Flächenbesitzer, die von einer unausgewogenen Förderpraxis profitieren.“
Weiter ergänzt der Europapolitiker der ESN-Fraktion, Dr. Marc Jongen:
„Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für unsere Bauern, die nicht alle Großgrundbesitzer sind. Wir brauchen eine Agrarpolitik, die Leistung und Verantwortung belohnt – nicht die schiere Größe des Betriebs. Unser Antrag bringt mehr Gerechtigkeit ins Fördersystem.“
Mit der heutigen Annahme dieses Antrags ist ein starkes Signal an die Kommission und die Mitgliedstaaten verbunden: Eine Umverteilung der Mittel hin zu echten Leistungsträgern in der Landwirtschaft ist möglich – und dringend notwendig.
Mit einem wichtigen Votum hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute ein deutliches Signal für mehr Gerechtigkeit in der europäischen Agrarförderung gesetzt: Ein von den beiden EU-Abgeordneten Anja Arndt und Dr. Marc Jongen eingebrachter Änderungsantrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde mit 45 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Ziel des Antrags ist es, die bislang überwiegende Kopplung der Direktzahlungen an die bewirtschaftete Fläche zu beenden. Diese Praxis bevorteilt systematisch große Agrarkonzerne und benachteiligt kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion, Anja Arndt:
„Wir wollen eine gerechtere Mittelverteilung, die Versorgungssicherheit, regionale Vielfalt und ökologische Nachhaltigkeit in der europäischen Landwirtschaft gezielt stärkt. Die klaren Zahlen sprechen für sich. Mit unserem Antrag schaffen wir die Grundlage für ein Ende des Höfesterbens. Es ist höchste Zeit, dass wieder diejenigen unterstützt werden, die im Einklang mit Mensch, Tier und Natur wirtschaften – und nicht die großen Flächenbesitzer, die von einer unausgewogenen Förderpraxis profitieren.“
Weiter ergänzt der Europapolitiker der ESN-Fraktion, Dr. Marc Jongen:
„Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für unsere Bauern, die nicht alle Großgrundbesitzer sind. Wir brauchen eine Agrarpolitik, die Leistung und Verantwortung belohnt – nicht die schiere Größe des Betriebs. Unser Antrag bringt mehr Gerechtigkeit ins Fördersystem.“
Mit der heutigen Annahme dieses Antrags ist ein starkes Signal an die Kommission und die Mitgliedstaaten verbunden: Eine Umverteilung der Mittel hin zu echten Leistungsträgern in der Landwirtschaft ist möglich – und dringend notwendig.
+++ Von der Leyens Angriff auf Ungarn ist ein Frontalangriff auf die nationalstaatliche Souveränität! +++
Nach der jüngsten ungarischen Verfassungsänderung, die ein Verbot öffentlicher Pride-Veranstaltungen umfasst, hat EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen Ungarn gestern zur Wahrung der Grundrechte ermahnt und eine Durchführung der geplanten Pride-Parade am Samstag in Budapest eingefordert. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Ausschuss, Mary Khan:
„Einmal mehr überschreitet die EU-Kommission ihren Kompetenzbereich und greift in innerstaatliche Angelegenheiten ein – ein eklatanter Verstoß gegen die Souveränität eines demokratisch legitimierten Mitgliedstaates. Orbáns unmissverständliche Antwort, dass über Ungarns Straßen nicht in Brüssel entschieden wird, verdient nicht nur Anerkennung, sondern breite europäische Rückendeckung. Es braucht mehr Führungspersönlichkeiten, die dem wachsenden moralischen Druck und dem ideologischen Machtanspruch der EU-Eliten entschlossen entgegentreten. Denn der vermeintliche Kampf für Toleranz wird längst als Mittel gegen konservative Werte, religiöse Identität und kulturelle Selbstbestimmung missbraucht. Wer sich dieser woken Doktrin nicht unterwirft, wird – wie in diesem Fall – öffentlich an den Pranger gestellt. Das ist ein alarmierendes Zeichen für den Zustand der europäischen Demokratie.
Völlig inakzeptabel ist zudem das Verhalten mehrerer deutscher Abgeordneter, die ihre Teilnahme an der verbotenen Pride-Parade bereits angekündigt haben. Diese vorsätzliche Missachtung ungarischer Gesetze ist nicht nur anmaßend, sondern beschädigt auch das internationale Ansehen unserer Heimat. Während so versucht wird, zur Teilnahme aufzurufen, verstecken sich dieselben Akteure am Ende des Tages hinter dem Schutz ihrer parlamentarischen Immunität – ein Privileg, das mit Sicherheit nicht dazu geschaffen wurde, um im Ausland Gesetze zu brechen und politische Provokationen auf fremdem Boden zu inszenieren.
Geradezu grotesk wirkt dabei die moralische Pose jener Abgeordneten, die sich nun als Verteidiger von Freiheitsrechten aufspielen, aber zu jenen Parteien gehören, die in den vergangenen Jahren maßgeblich die massenhafte Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern gefördert haben – und damit genau jene Freiheiten gefährden, die sie heute scheinheilig in Budapest zu schützen vorgeben.“
Nach der jüngsten ungarischen Verfassungsänderung, die ein Verbot öffentlicher Pride-Veranstaltungen umfasst, hat EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen Ungarn gestern zur Wahrung der Grundrechte ermahnt und eine Durchführung der geplanten Pride-Parade am Samstag in Budapest eingefordert. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Ausschuss, Mary Khan:
„Einmal mehr überschreitet die EU-Kommission ihren Kompetenzbereich und greift in innerstaatliche Angelegenheiten ein – ein eklatanter Verstoß gegen die Souveränität eines demokratisch legitimierten Mitgliedstaates. Orbáns unmissverständliche Antwort, dass über Ungarns Straßen nicht in Brüssel entschieden wird, verdient nicht nur Anerkennung, sondern breite europäische Rückendeckung. Es braucht mehr Führungspersönlichkeiten, die dem wachsenden moralischen Druck und dem ideologischen Machtanspruch der EU-Eliten entschlossen entgegentreten. Denn der vermeintliche Kampf für Toleranz wird längst als Mittel gegen konservative Werte, religiöse Identität und kulturelle Selbstbestimmung missbraucht. Wer sich dieser woken Doktrin nicht unterwirft, wird – wie in diesem Fall – öffentlich an den Pranger gestellt. Das ist ein alarmierendes Zeichen für den Zustand der europäischen Demokratie.
Völlig inakzeptabel ist zudem das Verhalten mehrerer deutscher Abgeordneter, die ihre Teilnahme an der verbotenen Pride-Parade bereits angekündigt haben. Diese vorsätzliche Missachtung ungarischer Gesetze ist nicht nur anmaßend, sondern beschädigt auch das internationale Ansehen unserer Heimat. Während so versucht wird, zur Teilnahme aufzurufen, verstecken sich dieselben Akteure am Ende des Tages hinter dem Schutz ihrer parlamentarischen Immunität – ein Privileg, das mit Sicherheit nicht dazu geschaffen wurde, um im Ausland Gesetze zu brechen und politische Provokationen auf fremdem Boden zu inszenieren.
Geradezu grotesk wirkt dabei die moralische Pose jener Abgeordneten, die sich nun als Verteidiger von Freiheitsrechten aufspielen, aber zu jenen Parteien gehören, die in den vergangenen Jahren maßgeblich die massenhafte Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern gefördert haben – und damit genau jene Freiheiten gefährden, die sie heute scheinheilig in Budapest zu schützen vorgeben.“
+++ Motion of Censure gegen die EU-Kommission eingereicht – ESN-Fraktion maßgeblich beteiligt +++
Ein fraktionsübergreifendes Bündnis von Abgeordneten hat die erforderliche Zahl an Unterschriften gesammelt, um nach Artikel 234 AEU-Vertrag und Regel 131 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments einen Misstrauensantrag („Motion of Censure“) gegen die Europäische Kommission einzubringen. Die Initiative richtet sich nicht gegen einzelne Kommissarinnen und Kommissare, sondern greift schwere Versäumnisse bei Transparenz und Haushaltskontrolle auf – insbesondere die vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Verstöße der Kommission im Zusammenhang mit der Nichtoffenlegung von SMS zwischen Präsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla.
Der Antrag wird offiziell beim Parlamentspräsidium eingereicht, damit er auf die Tagesordnung der nächsten Konferenz der Präsidenten am Mittwoch, 2. Juli, gesetzt werden kann. Die ESN-Fraktion hat die Unterschriftenaktion aktiv unterstützt und damit zum Gelingen des Vorhabens beigetragen.
Dazu erklärt der Abgeordnete und Präsident der ESN-Fraktion, René Aust:
„Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die EU-Kommission wichtige Informationen rechtswidrig geheim gehalten hat. Steuergeld wird selbstherrlich, rechtswidrig und mutmaßlich korrupt verwendet. Mit unserem Beitrag zum Misstrauensantrag machen wir deutlich: Niemand steht über dem Gesetz. Es ist Zeit, Frau von der Leyen in den unverdienten Ruhestand zu schicken – damit sie sich um ihre Gerichtsverfahren kümmern kann."
Ein fraktionsübergreifendes Bündnis von Abgeordneten hat die erforderliche Zahl an Unterschriften gesammelt, um nach Artikel 234 AEU-Vertrag und Regel 131 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments einen Misstrauensantrag („Motion of Censure“) gegen die Europäische Kommission einzubringen. Die Initiative richtet sich nicht gegen einzelne Kommissarinnen und Kommissare, sondern greift schwere Versäumnisse bei Transparenz und Haushaltskontrolle auf – insbesondere die vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Verstöße der Kommission im Zusammenhang mit der Nichtoffenlegung von SMS zwischen Präsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla.
Der Antrag wird offiziell beim Parlamentspräsidium eingereicht, damit er auf die Tagesordnung der nächsten Konferenz der Präsidenten am Mittwoch, 2. Juli, gesetzt werden kann. Die ESN-Fraktion hat die Unterschriftenaktion aktiv unterstützt und damit zum Gelingen des Vorhabens beigetragen.
Dazu erklärt der Abgeordnete und Präsident der ESN-Fraktion, René Aust:
„Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die EU-Kommission wichtige Informationen rechtswidrig geheim gehalten hat. Steuergeld wird selbstherrlich, rechtswidrig und mutmaßlich korrupt verwendet. Mit unserem Beitrag zum Misstrauensantrag machen wir deutlich: Niemand steht über dem Gesetz. Es ist Zeit, Frau von der Leyen in den unverdienten Ruhestand zu schicken – damit sie sich um ihre Gerichtsverfahren kümmern kann."
+++ Linke verhindern Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt +++
Da linke EU-Abgeordnete im gestrigen EU-Trilog keine Mehrheit hatten, sorgten sie für den Abbruch der gesamten Abstimmung. Somit kam ein EU-Gesetz zum Schutz für Opfer sexueller Gewalt nicht zustande.
Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion, Irmhild Boßdorf:
„Was gestern im EU-Trilog geschah, ist ein politischer Skandal: Weil die Linke keine Mehrheit für ihr ‚Menschenrecht auf Abtreibung‘ hatte und es nicht in ein zentrales EU-Gesetz drücken konnte, ließ sie kurzerhand die gesamte Abstimmung platzen. Im Ergebnis bedeutet dies nun: kein EU-weiter Schutz für Opfer sexueller Gewalt!
Selbst die sonst oft wankelmütige EVP stellte sich auf die Seite der nationalen Selbstbestimmung – doch anstatt die demokratische Mehrheit zu akzeptieren, brachen die linken Parteien die Verhandlungen einfach ab. Die Leidtragenden? Frauen, die dringend auf Schutz vor sexualisierter Gewalt angewiesen sind.
Den linken Parteien im EU-Parlament geht es nicht um den Schutz von Opfern sexueller Gewalt. Diese werden lediglich von ihnen missbraucht, um ihre gesellschaftszerstörenden Ideologien – wie das sogenannte ‚Menschenrecht auf Abtreibung‘ – souveränen Staaten durch die Hintertür aufzuzwingen. Und die EU-Administration? Sie schaut nicht nur tatenlos zu, sondern macht dieses undemokratische, moralisch verwerfliche Schauspiel auch noch mit. Ein politisches Armutszeugnis.“
Da linke EU-Abgeordnete im gestrigen EU-Trilog keine Mehrheit hatten, sorgten sie für den Abbruch der gesamten Abstimmung. Somit kam ein EU-Gesetz zum Schutz für Opfer sexueller Gewalt nicht zustande.
Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion, Irmhild Boßdorf:
„Was gestern im EU-Trilog geschah, ist ein politischer Skandal: Weil die Linke keine Mehrheit für ihr ‚Menschenrecht auf Abtreibung‘ hatte und es nicht in ein zentrales EU-Gesetz drücken konnte, ließ sie kurzerhand die gesamte Abstimmung platzen. Im Ergebnis bedeutet dies nun: kein EU-weiter Schutz für Opfer sexueller Gewalt!
Selbst die sonst oft wankelmütige EVP stellte sich auf die Seite der nationalen Selbstbestimmung – doch anstatt die demokratische Mehrheit zu akzeptieren, brachen die linken Parteien die Verhandlungen einfach ab. Die Leidtragenden? Frauen, die dringend auf Schutz vor sexualisierter Gewalt angewiesen sind.
Den linken Parteien im EU-Parlament geht es nicht um den Schutz von Opfern sexueller Gewalt. Diese werden lediglich von ihnen missbraucht, um ihre gesellschaftszerstörenden Ideologien – wie das sogenannte ‚Menschenrecht auf Abtreibung‘ – souveränen Staaten durch die Hintertür aufzuzwingen. Und die EU-Administration? Sie schaut nicht nur tatenlos zu, sondern macht dieses undemokratische, moralisch verwerfliche Schauspiel auch noch mit. Ein politisches Armutszeugnis.“
+++ Ungarns Veto des EU-Beitritts der Ukraine ist Stimme der Vernunft +++
Ungarn gab heute sein Veto zum EU-Beitritt der Ukraine bekannt. Bisher wollen alle weiteren 26 EU-Staaten Beitrittsverhandlungen mit dem Land führen, das sich nach wie vor mitten im Krieg befindet.
Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion, Petr Bystron:
„Die überwiegende Mehrheit der Ungarn lehnt den Beitritt der Ukraine in die EU per Referendum ab. Ungarn ist das einzige Land, das sein Volk in der Angelegenheit befragt hat. Abgesehen von der fehlenden demokratischen Legitimation und vom Bruch eigener Aufnahmekriterien würde eine Mitgliedschaft die EU zur unmittelbaren Kriegspartei machen. Das ist Wahnsinn. Ungarns Veto ist die einzige Stimme der Vernunft. Andere Länder sollten dem Beispiel Ungarns folgen und ebenfalls ihre Bürger befragen."
Ungarn gab heute sein Veto zum EU-Beitritt der Ukraine bekannt. Bisher wollen alle weiteren 26 EU-Staaten Beitrittsverhandlungen mit dem Land führen, das sich nach wie vor mitten im Krieg befindet.
Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion, Petr Bystron:
„Die überwiegende Mehrheit der Ungarn lehnt den Beitritt der Ukraine in die EU per Referendum ab. Ungarn ist das einzige Land, das sein Volk in der Angelegenheit befragt hat. Abgesehen von der fehlenden demokratischen Legitimation und vom Bruch eigener Aufnahmekriterien würde eine Mitgliedschaft die EU zur unmittelbaren Kriegspartei machen. Das ist Wahnsinn. Ungarns Veto ist die einzige Stimme der Vernunft. Andere Länder sollten dem Beispiel Ungarns folgen und ebenfalls ihre Bürger befragen."
+++ EU-Linke blockiert Transparenzgesetz – Schattenlobby soll weiter im Dunkeln bleiben +++
Die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Transparenz von Interessenvertretung im Auftrag von Drittstaaten, ein zentraler Bestandteil des „Defence-of-Democracy-Pakets“ der EU-Kommission, ist vorerst gescheitert. Im Binnenmarktausschuss (IMCO) wurde die Abstimmung nach Widerstand aus den Reihen von Grünen, Linken und Teilen der sozialdemokratischen Fraktion auf die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause (voraussichtlich Mitte September) verschoben. Die Richtlinie soll künftig offenlegen, welche Organisationen in der EU mit Geldern und Aufträgen aus Drittstaaten Lobbyarbeit betreiben. Die ESN-Fraktion warnt vor den Konsequenzen einer Verzögerung und fordert die rasche Annahme des Gesetzes.
Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion und Mitglied im IMCO-Ausschuss, Arno Bausemer:
„Wird das Gesetz auf die lange Bank geschoben oder gar verwässert, bleibt die EU anfällig für verdeckte Einflussnahme – und die politische Glaubwürdigkeit erleidet weiteren Schaden.“
Es ist ein absolutes Unding, dass sich Teile der Europäischen Union von Lobbygruppen erpressen lassen. Man muss sich zu Recht die Frage stellen, für wen diese Leute eigentlich arbeiten: Für die Menschen in ihren Ländern, die sie gewählt haben, oder für fragwürdige NGOs, die unkontrolliert Steuergeld in dubiose Projekte fließen lassen und Meinungen manipulieren?
Die Richtlinie schafft keine neuen Hürden für echte zivilgesellschaftliche Arbeit – sie zieht nur das Licht dorthin, wo bisher Dunkelheit in der versteckten Finanzierung herrschte. Wer Transparenz verweigert oder verzögert, stellt sich auf die Seite der Schattenlobby. Die ESN-Fraktion ruft alle Abgeordneten auf, im Herbst für das NGO-Gesetz zu stimmen. Europa braucht offene Bücher statt verdeckter Kassen – jetzt, nicht erst in der nächsten Legislatur.“
Die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Transparenz von Interessenvertretung im Auftrag von Drittstaaten, ein zentraler Bestandteil des „Defence-of-Democracy-Pakets“ der EU-Kommission, ist vorerst gescheitert. Im Binnenmarktausschuss (IMCO) wurde die Abstimmung nach Widerstand aus den Reihen von Grünen, Linken und Teilen der sozialdemokratischen Fraktion auf die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause (voraussichtlich Mitte September) verschoben. Die Richtlinie soll künftig offenlegen, welche Organisationen in der EU mit Geldern und Aufträgen aus Drittstaaten Lobbyarbeit betreiben. Die ESN-Fraktion warnt vor den Konsequenzen einer Verzögerung und fordert die rasche Annahme des Gesetzes.
Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion und Mitglied im IMCO-Ausschuss, Arno Bausemer:
„Wird das Gesetz auf die lange Bank geschoben oder gar verwässert, bleibt die EU anfällig für verdeckte Einflussnahme – und die politische Glaubwürdigkeit erleidet weiteren Schaden.“
Es ist ein absolutes Unding, dass sich Teile der Europäischen Union von Lobbygruppen erpressen lassen. Man muss sich zu Recht die Frage stellen, für wen diese Leute eigentlich arbeiten: Für die Menschen in ihren Ländern, die sie gewählt haben, oder für fragwürdige NGOs, die unkontrolliert Steuergeld in dubiose Projekte fließen lassen und Meinungen manipulieren?
Die Richtlinie schafft keine neuen Hürden für echte zivilgesellschaftliche Arbeit – sie zieht nur das Licht dorthin, wo bisher Dunkelheit in der versteckten Finanzierung herrschte. Wer Transparenz verweigert oder verzögert, stellt sich auf die Seite der Schattenlobby. Die ESN-Fraktion ruft alle Abgeordneten auf, im Herbst für das NGO-Gesetz zu stimmen. Europa braucht offene Bücher statt verdeckter Kassen – jetzt, nicht erst in der nächsten Legislatur.“
+++ EU-Kommission missbraucht Krisenrecht: SAFE-Programm hebelt demokratische Kontrolle aus +++
Die Kommission stützt sich bei der SAFE-Begründung auf Artikel 122 AEUV – eine Krisenklausel, die ursprünglich für Naturkatastrophen und wirtschaftliche Notlagen vorgesehen war.
Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion und Mitglied im SEDE-Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung, Prof. Dr. Hans Neuhoff:
„Die Kommission erklärt den Ukrainekrieg kurzerhand zur Dauerkrise, um sich Befugnisse in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik anzueignen, die ihr nicht zustehen. Seit drei Jahren findet dieser Krieg zwischen Drittstaaten statt – eine akute Bedrohung für EU-Territorium ist nicht erkennbar. Dennoch nutzt Brüssel das Szenario, um das Parlament auszuschalten. Wir stehen für eine bessere Verteidigungsfähigkeit Europas – aber auf rechtsstaatlicher und demokratischer Grundlage. Notstandsrecht darf kein Ersatz für ordentliche Verfahren sein!“
Alexander Jungbluth (AfD), Mitglied im Haushaltsausschuss (BUDG), ergänzt:
„SAFE ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Kommission umgeht bewusst das Haushaltsrecht des Parlaments und verlagert eine immense Kreditlast in die Zukunft – ohne jede Mitsprache der gewählten Volksvertreter. Wir reden hier über bis zu 150 Milliarden Euro. Wer das Parlament von Entscheidungen dieser Tragweite ausschließt, bricht mit der haushaltspolitischen Grundordnung der EU. Wir fordern: Keine Ausgaben ohne Kontrolle – und keine Programme ohne Mandat!"
Die Kommission stützt sich bei der SAFE-Begründung auf Artikel 122 AEUV – eine Krisenklausel, die ursprünglich für Naturkatastrophen und wirtschaftliche Notlagen vorgesehen war.
Dazu erklärt der Abgeordnete der ESN-Fraktion und Mitglied im SEDE-Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung, Prof. Dr. Hans Neuhoff:
„Die Kommission erklärt den Ukrainekrieg kurzerhand zur Dauerkrise, um sich Befugnisse in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik anzueignen, die ihr nicht zustehen. Seit drei Jahren findet dieser Krieg zwischen Drittstaaten statt – eine akute Bedrohung für EU-Territorium ist nicht erkennbar. Dennoch nutzt Brüssel das Szenario, um das Parlament auszuschalten. Wir stehen für eine bessere Verteidigungsfähigkeit Europas – aber auf rechtsstaatlicher und demokratischer Grundlage. Notstandsrecht darf kein Ersatz für ordentliche Verfahren sein!“
Alexander Jungbluth (AfD), Mitglied im Haushaltsausschuss (BUDG), ergänzt:
„SAFE ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Kommission umgeht bewusst das Haushaltsrecht des Parlaments und verlagert eine immense Kreditlast in die Zukunft – ohne jede Mitsprache der gewählten Volksvertreter. Wir reden hier über bis zu 150 Milliarden Euro. Wer das Parlament von Entscheidungen dieser Tragweite ausschließt, bricht mit der haushaltspolitischen Grundordnung der EU. Wir fordern: Keine Ausgaben ohne Kontrolle – und keine Programme ohne Mandat!"