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München, 14.12.2024
München, 14.12.2024
Alternativ-WEF mit Elefant im Raum

Das von AUF1 organisierte Alternativ-WEF im Prag wurde eröffnet mit einem Grußwort des Antikommunisten und ehemaligen Tschechischen Präsidenten Wazlaw Klaus, der viel Freiheitsgedöns enthielt. In den folgenden Beiträgen und Paneldiskussion zum Beispiel mit Kayvan Soufi-Siavash wurde zwar scharfe Kritik an den US-Milliardären und ihrem Great Reset geübt, aber als Alternative ausschließlich institutionelle Veränderungen diskutiert, seien es direktdemokratische Elemente oder Losverfahren zur Besetzung von politischen Posten.
Dabei hat die AfD immer wieder und zu Recht die Inkompetenz insbesondere von Grünen-Politikern wie Robert Habeck und Annalena Baerbock kritisiert. Bei einem Losverfahren wären solcher Inkompetenz gerade Tür und Tor geöffnet.
Aber das größte Problem ist doch, dass die Milliardäre mit ihrem Geld jedes politische System korrumpieren können, wenn sie es nur wollen. Die einzige Sicherung dagegen wäre die Enteignung dieser Milliardäre. Aber Vorstellungen in diese Richtung werden sorgfältig vermieden, da es sich bei den Organisatoren um Rechte handelt, für die das Privateigentum an den Produktionsmitteln heilig ist. Diese Frage nach der Enteignung der Milliardäre ist der Elefant im Raum, der geflissentlich ignoriert wird.
Dabei muss man sagen, dass auch im ersten Alternativ-WEF, dem Weltsozialforum, das einige Jahre ab 2001 tagte, die Eigentumsfrage im Unterschied zu dem von 2024 nicht völlig ignoriert wurde, aber die Organisatoren sorgfältig darauf achteten, dass es sich nicht in Richtung einer politischen Organisation – einer neuen Internationalen – entwickelte, sondern ein reines Diskussionsforum blieb, das nach einigen Jahren mit dem Abflauen der globalisierungskritischen Bewegung versandete. Hierzu beigetragen hat auch der zunehmende Fokus auf Themen wie den Klimawahn, die mit der ursprünglichen Globalisierungskritik nichts zu tun hatten.
Eröffnung: https://www.youtube.com/watch?v=Ep5LHluAgus
Paneldiskussion: https://www.youtube.com/watch?v=qmS5ROpooUw
Forwarded from CoronaDatenanalyse
Datenaktualisierungen der EudraVigilance
Datenstand 16.12.2024
• Aktualisierung der EMA-Daten (Vgl. z. Datenstand 9.12.2024):
→ 2.301.040 Fälle (+376)
→ 29.179 Todesfälle (+12)
→ 672.109 schwerwiegende Nebenwirkungen (+185)
• Betroffene Kinder:
→ 44.259 Fälle (+8)
→ 279 Todesfälle (+1)
→ 16.443 schwerwiegende Nebenwirkungen (+4)
EudraVigilance-Tabellen Covid-Impfung:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/tabellen
EudraVigilance-Tabellen Influenza-Impfung:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/influenza
EudraVigilance Rohdaten:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/rohdaten
Impfrisiko-Rechner:
https://impfnebenwirkungen.net/rechner/impfrisiko.html
@AnalyseSterbedatenDeutschland
Corona, Laborviren, Vogelgrippe, Affenpocken aka MPox und so weiter - es hört nicht auf, also wie "nebensächlich" ist denn die Frage nach der Existenz von Viren bzw., ob sie Krankheiten auslösen wirklich, wie viele behaupten, auch um endlich gesundheitsschädliche Impfungen zu stoppen?

Wir verweisen auf zahlreiche Artikel in der MagMa und laden zur kritischen Auseinandersetzung ein.
Das PEI hat kürzlich überraschend eine Tabelle veröffentlicht, die COVID-19-Impfschäden in Zusammenhang mit bestimmten Chargen bringt. Das war zuvor stets dementiert worden, und auch Tage später ließ das Bundesgesundheitsministerium noch verlauten, von Zusammenhängen keine Kenntnis zu haben. Der Verdacht liegt nahe, dass die Öffentlichkeit über Jahre hinweg systematisch getäuscht wurde. MWGFD-Vorstandsmitglied Prof. Werner Bergholz analysiert das Geschehen in einer Artikelserie, beleuchtet die Hintergründe und ordnet den Vorgang in einen größeren Kontext ein.

https://www.mwgfd.org/2024/12/das-pei-oder-die-chronik-der-taeuschung-teil-1/
Immer mehr von einem mutmaßlichen Impfschaden Betroffene stellen im Klageverfahren fest, dass sie vor Gericht auf belastbare und überprüfbare Fakten zum BioNTech-Impfstoff Comirnaty angewiesen sind. Als Argumentationshilfe für Kläger und deren Anwälte haben wir ein ausführliches Dokument über Wirkmechanismus und Schadpotential dieser Injektion zusammengestellt.

https://www.mwgfd.org/2024/12/fakten-zu-comirnaty-wirkmechanismen-und-schadpotential/
Human Rights Watch kam zu dem Schluss, dass die israelischen Behörden vorsätzlich Lebensbedingungen geschaffen haben, welche die teilweise oder vollständige physische Zerstörung der Palästinenser*innen im Gazastreifen herbeiführen sollen. Diese Politik, die im Rahmen der Massentötung von palästinensischen Zivilist*innen im Gazastreifen durchgeführt wird, bedeutet, dass die israelischen Behörden das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Ausrottung begangen haben und weiterhin begehen. 

https://www.hrw.org/de/news/2024/12/19/israels-verbrechen-gaza-ausrottung-und-voelkermordhandlungen
ePA VERZÖGERT sich!

Newsletter des Bündnisses widerspruch-epa.de
mit diesem Newsletter des Bündnisses widerspruch-epa.de wollen wir zur unabhängigen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung beitragen. Gerne können Sie unsere Informationen auch weiterleiten 


ePA-Einführung verzögert sich
Im Gesetz ist der Termin, ab dem alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, verbindlich festgeschrieben: 15.01.2025 (siehe § 342 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V), [ https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html ]. 
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens sechs Wochen vor dem 15. Januar 2025 umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren. Das konkrete Datum für den Beginn dieser Informationsfrist war somit der 4. Dezember 2024. Die Informationspflicht der Krankenkassen ist in § 343 SGB V detailliert geregelt. Demnach müssen die Krankenkassen ihren Versicherten „umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung […] stellen“.

Diese Frist ist inzwischen abgelaufen – ohne dass die Krankenkassen-Mitglieder alle vorgeschriebenen Informationen erhalten hätten.

Nun wird die Einführung der ePA für alle Regionen Deutschlands, mit Ausnahme von Hamburg, Franken und NRW, auf unbestimmte Zeit verschoben.

In den genannten Modellregionen soll die ePA am 15.01.25 starten. Die gesetzlich geforderte Information der Mitglieder hat auch in Hamburg, Franken und NRW noch nicht oder unvollständig stattgefunden. 
Am Ende dieser „Pilotphase„ soll die ePA dann laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums flächendeckend ausgerollt werden. Dies allerdings erst, wenn die Hersteller der Praxiscomputersysteme die ePA sicher anbinden. Jedoch zeichnet sich schon jetzt ab, dass die ePA weiterhin sicherheitstechnische Probleme aufweist. 
„Trotz aller positiven Aspekte wird es zu Beginn auch Hindernisse geben.“ gibt der Bundesverband Gesundheits-IT in seinem BVITG-Monitor 6/2024 [ https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/EHC-6_2024_bvitg-Monitor.pdf ] zu bedenken. Und weiter „So muss beispielsweise klar sein, dass die ePA  zunächst schrittweise und in abgespeckter Form eingeführt wird und dass es zu Beginn ruckeln kann.“ Somit dürfte die Aussage eines Herstellers eines Praxisverwaltungssystems, dass es sich bei der ePA um „dunkelgrüne  Schrumpelbananensoftware“ handelt, nicht ganz so falsch sein.
Gegen automatische Zustimmung? – Jetzt widersprechen!
Seit dem Start unserer Widerspruchs-Generatoren wird dieses Angebot rege genutzt. Bisher sind über 12.000 Widersprüche erstellt worden und täglich werden es mehr. Wieviele Versicherte sich insgesamt bisher gegen die ePA ausgesprochen haben, geht aus diesen Zahlen natürlich nicht hervor. Mittlerweile entwickelt sich ein größer werdender Protest gegen die überwiegend schlechte und meist einseitige Aufklärung durch die Krankenkassen, die die Risiken vollständig ausblenden [ https://patientenrechte-datenschutz.de/verbraucherzentrale-versichertenanschreiben-der-krankenkassen-informieren-nicht-ausreichend-ueber-nutzen-und-risiken-der-epa/ ]. 
Sie sind noch unsicher?
Auch wenn Sie noch kein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse erhalten haben (in diesem Fall dürfte es sich um einen Fehler Ihrer Krankenkasse handeln), sollten Sie, sofern Sie widersprechen wollen, dies umgehend veranlassen https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/ ]. Andernfalls wird die ePA eingerichtet, befüllt und genutzt. Später ist der Widerspruch zwar auch noch möglich, jedoch können bis dahin bereits Daten aus der ePA zur Sekundärnutzung weitergeleitet bzw. abgeflossen sein.
Weitere Widerspruchsgeneratoren
Zwischenzeitlich ist ein weiterer Widerspruchsgenerator an den Start gegangen: 
Er ermöglicht einen Widerspruch gegen Übertragung von Forschungsdaten an das Forschungsdatenzentrum [ https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-uebernahme-forschungsdaten/ ]. Wer bereits der Erstellung der ePA widersprochen hat, benötigt diesen Widerspruch eigentlich nicht, kann ihn aber trotzdem nutzen. 
Eltern, Bevollmächtigte und Betreuer: aufgepasst! 
Soeben ist eine grundsätzliche Erweiterung der Software für Widerspruchs-Generatoren live gegangen. Die neue Version ermöglicht, dass damit auch Eltern für ihre Kinder, gerichtlich bestellte Betreuer für ihre betreuten Personen Widersprüche einlegen können (https://widerspruch-epa.de/widerpruch-fuer-kinder-und-betreute-personen/). Dafür müssen die Daten der Vertreter zusätzlich erhoben werden, ein anderer Erklärungs-Wortlaut muss dazu erzeugt werden. 
Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das  geht aus einem Schreiben vom 15.10.2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit  (BfDI) hervor. 
Hier ist das Schreiben im Wortlaut nachlesbar: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Allgemein/2024/Rundschreiben-Widerspruchsrecht-ePA.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Unsere zweite Pressemitteilung
In einer zweiten Pressemitteilung hat das Opt-Out-Bündnis im November erneut auf die bevorstehende Einführung der ‚ePA für alle‘ aufmerksam gemacht und dabei auf die Unzulänglichkeiten der ePA hingewiesen. Denn im Unterschied zu den vollmundigen Versprechen aus Politik und der Digitalwirtschaft birgt die ePA für die Patienten auch einige z.T. gravierende Nachteile – das wird in der öffentlichen Debatte viel zu wenig angesprochen. 
Aktuelles aus Medien + Web:
Sozialverband VdK: 
„Die ePA wird zum Start nicht barrierefrei sein“ und weiter „Menschen mit Behinderung in vielen Fällen ausgeschlossen“ [ https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/elektronische-patientenakte-die-epa-wird-zum-start-nicht-barrierefrei-sein/ ]
MEDI warnt vor unzureichender Aufklärung der Patienten (Zitate aus deren PM)
Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. warnen davor, die Patientinnen und Patienten nicht ausreichend über die Risiken bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu informieren. Einige Krankenkassen würden vor allem ihre eigenen Interessen bei der Aufklärung verfolgen. Das bestätige auch die aktuelle Analyse der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). …
„Wenn die Befunde künftig bis zur Aushilfe in der Apotheke zugänglich sein werden, ist es nicht mehr nachvollziehbar, wer im Falle einer Verletzung der Schweigepflicht haftet“.
Die aktuellen Forderungen der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das Opt-Out-Modell zumindest bei Minderjährigen auf ein Opt-In-Modell umzustellen, um Kinder und Jugendliche vor Stigmatisierungen und Benachteiligungen zu schützen, sei sehr zu begrüßen.
MEDI warnt zudem vor einer Kommerzialisierung der Gesundheitsdaten mit Blick auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Es ist schon sehr besorgniserregend, wenn Herr Lauterbach von dem großen Interesse der IT-Riesen Meta, OpenAI oder Google an den deutschen Gesundheitsdaten schwärmt. Immerhin sind es Daten, die wir erheben und uns Patientinnen und Patienten ausschließlich für Behandlungszwecke in unseren Praxen anvertrauen“, so der MEDI-Chef. 
2025/03/08 21:01:41
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