Warning: Undefined array key 0 in /var/www/tgoop/function.php on line 65

Warning: Trying to access array offset on value of type null in /var/www/tgoop/function.php on line 65
- Telegram Web
Telegram Web
Forwarded from David Christopher Eckert
Am Mittwoch fand der landesweite Stammtisch der #AfD-Berlin statt. Ausgerichtet wurde er dieses Mal von den Bezirken #Lichtenberg und #Reinickendorf. Unser Gastredner, der baupolitische Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, Marc #Bernhard, gab Antwort darauf, wie wir #bezahlbaren #Wohnraum sicherstellen und warum die #Mietpreisbremse dabei nicht hilft.
Es sind offene unverblümte Anzeichen unserer Zukunft in Europa. Erst der Skandal an der Uni Kiel, jetzt auch an der weltberühmten Charité in Berlin: Geschlechter-Trennung bei einer Vorlesung in einem Hörsaal!

https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/geschlechtertrennung-charite
Wenn der #SPD auf ihrem Bundesparteitag nicht mehr einfällt als ein AfD Verbot zu fordern und unsäglich zu hetzen und zu diffamieren, wird es weiter abwärts gehen mit der alten Dame.

Die AfD ist entstanden und immer stärker geworden, weil immer mehr Menschen mit der Politik der letzten Jahre gefremdelt und sich nicht mehr wiedergefunden haben. Auch und besonders viele SPD-Wähler. Anstatt gute Politik für Deutschland zu machen, soll die größte politische Konkurrenz verboten werden?! Was für ein Armutszeugnis für eine Partei mit dieser Geschichte.

Wie sagt man so schön:

Eine Generation baut auf, die zweite bewahrt und die dritte Generation macht alles kaputt. Welche Generation jetzt in der SPD unterwegs ist, ist offensichtlich.
Interessante Statistik über unsere derzeitigen Bundestagsabgeordneten 👇🏻

https://x.com/PhilipPlickert/status/1939265120862896414?t=qXQC4qaXh49JF67eJMwleA&s=19
Wenn ein Umzug ansteht, geht’s ums Sortieren und Sichten, was alles mitkommen soll. Dabei fallen einem Dinge in die Hand, die man seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen hat. Echte Erinnerungsstücke 😇
Schön, dass ⁦Kai Wegner das Problem der Verwahrlosung in unserer Stadt endlich auch wahrnimmt. Unsere Kampagne hierzu läuft seit Wochen und ist hier zu finden 👉🏻
https://afd-fraktion.berlin/sauberkeit-ist-ehrensache
Liebe Freunde,
eine Gerichtsentscheidung betraf in dieser Woche die Grundfeste unserer Demokratie: Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot des „Compact“-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Juli 2024 ausgesprochen hatte.

Diese Entscheidung ist ein Meilenstein, ein Sieg für die Prinzipien von Pressefreiheit und Meinungsfreiheit, die das Rückgrat unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bilden. Sie ist von zentraler Bedeutung, und es gibt einige Lehren daraus zu ziehen.

Zur Vorgeschichte: Im Juli 2024 verbot Nancy Faeser, gestützt auf das Vereinsrecht, die „Compact-Magazin GmbH“ und damit das gesamte Print- und Online-Angebot des Magazins. Ihre Begründung: „Compact“ sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, das „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“ hetze.

Der Weg, den Faeser wählte, war mehr als heikel. Sie nutzte das Vereinsrecht zum Verbot eines Medienunternehmens, was juristisch und verfassungsrechtlich sofort Kontroversen auslöste. Kritiker warnten, dass dieser „Umweg“ über das Vereinsrecht die Pressefreiheit untergrabe – immerhin eines der zentralen Grundrechte, die das Grundgesetz den Bürgern garantiert.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Verbot aufzuheben, bestätigt diese Bedenken und zwingt die zuletzt immer aktionistischer handelnde Politik dazu, die Balance zwischen dem Schutz der Demokratie und der Wahrung der Meinungsfreiheit neu zu bedenken. Das Gericht hat mit seinem Urteil ein klares Signal gesendet: Die Pressefreiheit ist ein unverzichtbares Fundament der Demokratie, und das gilt selbst für Inhalte, die man moralisch und politisch verwerflich finden kann.

Der vorsitzende Richter Ingo Kraft formulierte es so: „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit.“ Das ist nicht nur eine juristische Floskel, sondern ein Bollwerk gegen staatliche Willkür. Das Gericht erkannte, dass „Compact“ zwar vereinzelt verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet, diese aber nicht den prägenden Charakter des Magazins ausmachen. Viele der kritisierten Äußerungen, etwa zur Migrationspolitik, wurden als „überspitzt, aber zulässig“ eingestuft, weil sie unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen.

Das Urteil ist kein Freibrief für Hassrede oder Extremismus. Es stellt vielmehr klar, dass das Verbot eines Mediums nur dann gerechtfertigt ist, wenn die verfassungsfeindlichen Inhalte das gesamte Angebot dominieren und zudem eine konkrete Gefahr für die Demokratie darstellen. Die Richter betonten, dass die Schwelle für ein Verbot hoch ist, gerade weil die Pressefreiheit ein hohes Gut ist und auch für kontroverse oder abstoßende Meinungen gilt. Das schützt nicht nur „Compact“. Es schützt, und hier wird die grundsätzliche Bedeutung des Urteils klar, alle Medien vor staatlichen Eingriffen, die auf politischer Bewertung statt auf rechtlicher Grundlage basieren.

Die Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert ist, ist kein absolutes Recht. Sie findet ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen, im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Doch diese Schranken müssen eng ausgelegt werden, um die freie Meinungsäußerung nicht zu ersticken. Das „Compact“-Urteil unterstreicht, dass selbst extremere Positionen, die an den Rand des Erlaubten stoßen, nicht automatisch verboten werden können, solange sie nicht strafrechtlich relevant sind oder die Demokratie unmittelbar gefährden.

Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die politische Polarisierung zunimmt. Wenn der Staat Medien verbieten kann, ohne dass eine klare Gefahr besteht, nur weil er ihre Inhalte als „verfassungsfeindlich“ einstuft, öffnet dies Tür und Tor für Missbrauch. Heute mag es ein Magazin treffen, das politisch rechtsaußen angesiedelt ist, aber morgen könnte es schon jede andere Publikation sein, die der Regierung missfällt.
Der gewiss nicht als „rechts“ zu verortende Deutsche Journalisten-Verband betonte zu Recht, die Entscheidung des Gerichts zeige, dass die Pressefreiheit nicht durch „Verfahrenstricks“ ausgehebelt werden dürfe. Und die ebenfalls deutlich linken „Reporter ohne Grenzen“ wiesen darauf hin, dass solche Eingriffe der Demokratie schaden können, selbst wenn sie gegen extremistische Inhalte gerichtet sind.

Dass selbst diese Organisationen, die unverdächtig sind, rechtes Gedankengut zu verbreiten, sich so äußern, zeigt, wie sehr sich Nancy Faeser nicht nur vergaloppiert, sondern außerhalb der Grenzen demokratischen Regierungshandelns gestellt hat. Wäre sie noch im Amt, so wäre spätestens am Dienstag ihr Rücktritt unausweichlich gewesen.

Die Debatte um das „Compact“-Verbot wirft eine zentrale Frage auf: Wie weit darf die Demokratie gehen? Das Konzept der wehrhaften Demokratie, verankert in Artikel 9 des Grundgesetzes, erlaubt das Verbot von Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Das Problem: Im Kern sind solche Verbote undemokratisch.

Zudem ist die Anwendung dieses Instruments auf ein Medienunternehmen juristisch fragwürdig. Experten wie der Verfassungsrechtler Christoph Gusy wiesen schon im letzten Juli darauf hin, dass das Vereinsrecht nicht für Presseerzeugnisse gedacht ist, denn diese unterliegen dem Presserecht, das besonderen Schutz genießt.

Nancy Faesers Vorgehen wurde daher von vielen als juristischer Trick kritisiert, um die Pressefreiheit zu umgehen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Skepsis, indem es das Verbot als unverhältnismäßig einstufte. Dies zeigt, dass der Staat vor allem verhältnismäßig vorgehen muss. Um einen Kommentator des „Focus“ zu zitieren: „Demokratie ist eben nicht, alles zu verklagen oder wegzuverbieten, was einem nicht gefällt. Demokratie muss aushalten können. Sie ist dann stark, wenn sie nicht dauernd ultimative Stärke demonstrieren will.“

Das Urteil sollte Anlass sein, unsere demokratischen Prinzipien zu reflektieren. Erstens: Presse- und Meinungsfreiheit gelten auch und gerade für Jene, deren Ansichten man nicht mag. Das ist kein Makel, sondern im Gegenteil die Stärke der Demokratie. Zweitens: Der Staat muss bei Eingriffen in Grundrechte höchste Sorgfalt walten lassen, um nicht selbst zum Angreifer auf die Freiheit zu werden. Drittens: Der Kampf gegen vermeintlichen Extremismus erfordert klare, rechtsstaatliche Mittel, keine Pauschalverbote.

Wir dürfen nicht zulassen, dass die Regierung selbst zu „extremistischen“ Maßnahmen greift. Man rettet die Meinungsfreiheit nicht, indem man sie unverhältnismäßig einschränkt. Die Lösung liegt nicht in Verboten, sondern in einem offenen, kritischen Diskurs, der die Kraft der Argumente nutzt.

Nancy Faeser hat mit ihrem fanatischen „Kampf gegen Hass, Hetze und Rechts“ der Demokratie in Deutschland schweren Schaden zugefügt. Und mehr noch: Sie hat „Compact“ geradezu eine Dopingspritze verpasst: Der YouTube-Kanal des Magazins schoss auf mehr als 500.000 Follower und sein Macher Jürgen Elsässer kann sich künftig als wackerer Kämpfer für Demokratie und Rechtsstaat inszenieren. Faeser hat, wie die „Berliner Zeitung“ schreibt, aus einem politischen Gegner zuerst ein Opfer und aus dem Opfer dann einen Sieger gemacht. Kluges politisches Handeln geht anders. Demokratisches Handeln erst recht.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Weckruf. Es erinnert daran, dass Pressefreiheit und Meinungsfreiheit nicht verhandelbar sind, auch wenn sie für Inhalte genutzt werden, die einem zutiefst widerstreben mögen. Die Entscheidung schützt nicht nur „Compact“, sondern die Demokratie allgemein vor dem gefährlichen Präzedenzfall staatlicher Übergriffe. Man muss „Compact“ wirklich nicht mögen, um das gut zu finden.

Haben Sie ein schönes Wochenende!
Herzlichst, Ihre
Kristin Brinker

Was meinen Sie dazu? Schreiben Sie mir Ihre Meinung!
Die Berliner Grünen wollen also zurück zur DDR - Wohnungspolitik:

Wohin die geführt hat, konnte jeder nach der Wende bestaunen. Geringe Mieten, marode Gebäude, Enteignungen, Zwangszuweisungen von Mietern haben zu einer völlig kaputten Bausubstanz geführt, die vom Neubau nicht in Ansätzen kompensiert werden konnte.

Mit solchem kommunistischen Unsinn wird der Wohnungsmarkt in Berlin noch enger als er jetzt schon ist. Und vor allem: wer will mit einer solchen Stadtpolitik noch in Berlin investieren und Wohnungen bauen?

https://www.bz-berlin.de/berlin/gruene-vermieter-plaene-wohnung
Zu Gast in der Leitzentrale der Berliner Feuerwehr mit einem spannenden Blick hinter die Kulissen und vielen hilfreichen Informationen zur Ausstattung, zum Rettungsdienst und Notfallmanagement.
Die Staatsbürgerschaft ist ein wertvolles Gut. Für Berlin offenbar Ramschware 😡 Noch läuft der Turbo zum deutschen Pass in der Hauptstadt: Bis Ende Mai wurden in Berlin bereits 16.651 Einbürgerungen vorgenommen.

https://www.bz-berlin.de/berlin/neuer-rekord-einbuergerungen
Zwei gewählte Abgeordnete wollen sich ein Bild machen vom Zustand des Görlitzer Parks. Ohne massiven Polizeischutz ist das nicht möglich. Demokratie in Berlin?!

https://x.com/AfDFraktionAGH/status/1939977651071947159?t=GX2W2bCiydsooTrYHPLztw&s=19
Please open Telegram to view this post
VIEW IN TELEGRAM
Wer kennt sie nicht, die deutschen Helgas, die regelmäßig ihre Finger nicht unter Kontrolle haben 🤷🏼‍♀️

https://www.nius.de/gesellschaft/news/polizei-warnt-uebergriffe-freibad-plakate/d4557ee8-b729-4028-9156-f0dd1961339b
2025/07/03 17:52:35
Back to Top
HTML Embed Code: