LARSHUENICH Telegram 3028
💥Man muss ja vorsichtig sein💥

Wenn man irgendwelche Superlative verwenden will, muss man im Jahr 2024 vorsichtig sein. Oder wenn man historische Vergleiche bemühen will.
Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen - obwohl in der Rechtsauffassung richtig - hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.

Das Gericht hat "hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen".

Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5

Das dürfte von so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat? Ich bin auf die vollständige Begründung gespannt.

Offensichtlich sind alle anderen Anträge der CDU - insbesondere die eigentlichen Vorgänge am 26. September betreffend - abgelehnt worden.

Mein Kanal:

www.tgoop.com/RA_Ludwig

Mein Kanal



tgoop.com/larshuenich/3028
Create:
Last Update:

💥Man muss ja vorsichtig sein💥

Wenn man irgendwelche Superlative verwenden will, muss man im Jahr 2024 vorsichtig sein. Oder wenn man historische Vergleiche bemühen will.
Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen - obwohl in der Rechtsauffassung richtig - hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.

Das Gericht hat "hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen".

Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5

Das dürfte von so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat? Ich bin auf die vollständige Begründung gespannt.

Offensichtlich sind alle anderen Anträge der CDU - insbesondere die eigentlichen Vorgänge am 26. September betreffend - abgelehnt worden.

Mein Kanal:

www.tgoop.com/RA_Ludwig

Mein Kanal

BY Lars Hünich Der Bunte Pullunder


Share with your friend now:
tgoop.com/larshuenich/3028

View MORE
Open in Telegram


Telegram News

Date: |

Activate up to 20 bots "Doxxing content is forbidden on Telegram and our moderators routinely remove such content from around the world," said a spokesman for the messaging app, Remi Vaughn. Telegram iOS app: In the “Chats” tab, click the new message icon in the right upper corner. Select “New Channel.” A new window will come up. Enter your channel name and bio. (See the character limits above.) Click “Create.” Judge Hui described Ng as inciting others to “commit a massacre” with three posts teaching people to make “toxic chlorine gas bombs,” target police stations, police quarters and the city’s metro stations. This offence was “rather serious,” the court said.
from us


Telegram Lars Hünich Der Bunte Pullunder
FROM American