Warning: Undefined array key 0 in /var/www/tgoop/function.php on line 65

Warning: Trying to access array offset on value of type null in /var/www/tgoop/function.php on line 65
780 - Telegram Web
Telegram Web
Teil 4

Macht - Los (!)

Danach forderte der Vorsitzende überraschend den StA John auf, sein Schlussplädoyer zu halten. Frau RAin Wörmer insistierte und wies darauf hin, dass sie für den 28. Verhandlungstag am kommenden Freitag noch zwei Präsentzeugen geladen habe, über deren Vernehmung noch entschieden werden müsste und dass diese dann noch vernommen werden sollten.
Der Vorsitzende äußerte, dass dies unproblematisch sei, die Zeugen könnten am Freitag noch vernommen werden. Die zugehörigen Beweisanträge sollten dann am Freitagmorgen oder auch schon vorher bei Gericht eingereicht werden. Dies entweder im schriftlichen Verfahren oder es könnte natürlich auch eine mündliche Antragsstellung innerhalb der Beweisanträge der Plädoyers vorgenommen werden. Sofern noch weiter Beweisanträge in den Plädoyers gestellt werden würden, würde dafür das Schriftlichkeitsgebot nicht mehr gelten.

@wearegreeekja
Teil 5

Leinen los -
Unverfrorene Ideen…

StA John erhob sich sodann und begann mit seinem Plädoyer. Das Plädoyer war recht kurz und dauerte ca 10-15 Minuten. Der StA hob darauf ab, dass bereits die Einlassung des Angeklagten am 1. Prozesstag ausgereicht hätte, um den durch die Anklage erhobenen Schuldvorwurf zu bestätigen. Weiterer Feststellungen hätte es im Verfahren dazu nicht bedurft. Der Angeklagte hätte zugestanden, dass er die Gelder aus den Darlehen privat verbraucht hätte, was er nicht gedurft hätte. Der StA erging sich in einer weiteren Aufzählung zu den einzelnen Posten hinsichtlich des Verbrauchs der Darlehensbeträge durch Reiner Füllmich, welche sich so auch in der Akte, bzw. In der Anklageschrift finden würden. Er ergänzte, dass die Staatsanwaltschaft schließlich sogar im Namen der Spender handeln und diese dabei unterstützen würde, ihre Spendengelder wieder zu sichern, was diesen aber offensichtlich gar nicht bewusste wäre.
Diese Bemerkung sorgte für einige Lacher im Publikum, die durch den Vorsitzenden jedoch unmittelbar unterbunden wurden. Desweiteren betonte der StA John, dass zugunsten des Angeklagten sprechen würde, dass er bisher ohne Vorstrafen wäre. Es gäbe jedoch zwei ältere Einträge wegen Äußerungsdelikten und Beleidigungen. Dies wäre dem Angeklagten auch immer wieder anzumerken. Auch im vorliegenden Prozess, so StA John, hätte der Angeklagte keine zwei bis drei Sätze reden können ohne dass er einen der Prozessbeteiligten, insbesondere von der Staatsanwaltschaft oder den Adhäsionsklägern beleidigt oder persönlich angegriffen hätte.
Trotz seines kurzen Plädoyers forderte StA John eine Haftstrafe von insgesamt 3 Jahren und 9 Monaten unter Fortdauer des Haftbefehls. Dies würde bedeuten, dass Reiner Füllmich nach dem Urteilsspruch nicht aus der Haft entlassen werden solle.

Nach dem sehr straffen und zeitlich kurz bemessenen Plädoyer der StA erhob sich RA Großenbach und hielt ebenfalls ein Plädoyer in Vertretung der beiden Spender, welcher diese Vertritt. Das Plädoyer von RA Großenbach war deutlich länger als das des StA. Er äußerte insbesondere seine Hoffnung, dass sich Reiner Füllmich und Viviane Fischer als maßgebliche Köpfe des Corona Ausschusses wieder vertagen würden und möglicherweise durch Zuführung der Darlehensbeträge in eine Stiftung gemeinsam die Aufklärungsarbeit in dem ursprünglichem Format fortsetzen könnten.

@wearegreeekja
Teil 6

Cui bono?
Bündnis durch Gegner -
Der (Alb)-Traum vom faulen Kompromiss

Großenbach betonte zudem, dass es auf gar keinen Fall im Sinne der Spender sei, wenn die Hafenanwälte als Adhäsionskläger, die zur Aufklärungsarbeit nicht beigetragen hätten, in Vertretung für die nun endgültig gescheiterte Vor-UG (die zu keinem Zeitpunkt zur Eintragung gelangt war und die auch zu keinem Zeitpunkt eine Gemeinnützigkeit erlangt hatte, bis heute) nun die gesamten Spendengelder erhalten würden und diese lediglich zur Abwicklung der Vor-UG benutzen, bzw. diese an den Staat zurückführen würden.
Er sehe darin gefühlt, wie er betonte, um selbst einem Äußerungsdelikt zu entgehen, darin eine doppelte Untreue, denn dann wären nicht die Spendengelder nur einmal durch Dr. Füllmich gegenüber den Spendern veruntreut worden, sondern nun ein weiteres Mal unter Beihilfe des Gerichts, indem sie der weiteren Aufklärungsarbeit durch die beiden maßgeblichen Köpfe des Corona-Ausschusses, Dr. Reiner Füllmich und Viviane Fischer, endgültig entzogen würden. Dies betonte er wiederholt und führte dies aus. Ebenso betonte er, dass es aus seiner Sicht unverständlich sei, dass Dr. Reiner Füllmich bis heute keine Klage gegen den RA Templin eingereicht hätte, zur Rückforderung überschüssigen Beträge aus der Veräußerung der Immobilie Ende 2022. Seiner Meinung nach, hätte der Angeklagte sofort reagieren müssen, und den RA und dritten Anzeigenerstatter Marcel Templin auf Rückzahlung der ihm rechtlich nicht zustehenden Beträge verklagen müssen, damit diese dem Corona-Ausschuss zugeführt werden könnten. Eine Abtretung, wie Reiner Füllmich diese vorgenommen hatte während des Strafverfahrens oder die ehemalige Einreichung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens würden dazu seiner Meinung nach nicht ausreichen. Das Geld hätte schnellstmöglich an den eigentlichen Berechtigten, den Corona-Ausschuss zurückgeführt werden müssen.

Durch die Lösung, die aktuell durch das Strafverfahren angestrebt würde, bei der die beiden Anzeigenerstatter und Adhäsionskläger Antonia Fischer und Justus Hoffmann das Geld zurück erhalten sollten, könnte jedoch keinesfalls im Sinne der Spender sein und würde daher eine für alle Parteien absolut unbefriedigende Lösung darstellen. Nach dem Plädoyer des RA Großenbach wurde die Sitzung gegen 15.30 Uhr geschlossen und die Fortsetzung am Freitag, den 30.08.2024 um 9:00 Uhr, durch den Vorsitzenden angekündigt.

@wearegreeekja
In eigener Sache

Wir bedanken uns herzlich für die mediale Aufmerksamkeit, die unserem Kanal just und dominant zuteil wird. Wir möchten jedoch anmerken, dass seriöse Berichterstattung in der Lage sein sollte, Namen richtig zu recherchieren, und diese folgerichtig korrekt wiederzugeben sowie ein Adjektiv von einem Nomen unterscheiden zu können. Doch auch minderwertige Presse, die sich durch falsche Namenswiedergabe und durch schlechte oder gar keine Recherche auszeichnet, ist ebenfalls Presse, und deshalb nochmals ein ganz dickes Dankeschön. Wir würden auch für Nachhilfestunden zur Verfügung stehen, wobei nur ernstgemeinte Anfragen willkommen sind. Da unser Zeitkontingent äußerst beschränkt ist, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können.

Mit hoffnungsvollen Grüßen auf eine zukünftige gute Besserung verbleiben wir

Γιώτα & Αλκμήνη

@wearegreeekja
Nachrichten, Neuigkeiten, Geschichten, Philosophisches, Künstlerisches und Poetisches aus Griechenland und um Griechenland herum, dem Land der Sonne, des Meeres, der Freude und der Leichtigkeit. 🌞🇬🇷 🌞Wir, Alkmini und Jiota zeigen Euch Ein- und Ausblicke aus der Sicht der Hellenen, die, egal was passiert, nie die Leichtigkeit und die Freude am Leben verlieren ... 😊 All dies soll es in diesem Kanal geben, auf dass der Funke aus der Wiege der Demokratie in alle ❤️ Herzen ❤️ überspringen und sie mit Licht und Erkenntnissen füllen möge. So, wie es über dem Eingang der Tempelanlage des Gottes Apollon 💫 in Dephi stand: Erkenne dich selbst ...
28. Verhandlungstag am 30. August 2024 in Sachen Dr. Reiner Füllmich vor dem Göttinger Landgericht 

1.Teil

Kurzinfo - das bedeutet eine mehr oder weniger kurze Zusammenfassung der heutigen Geschehnisse im Gerichtssaal, die keinen Anspruch auf umfassende Vollständigkeit haben, bzw. in diesem Format haben könnten.
Die alsbald folgenden Ausführungen werden so rasch wie möglich vom Redaktionsteam des ICIC LAW verfasst und auf jener Website, den Telegram-Kanälen des ICIC LAW und Reiner Füllmich, veröffentlicht. 
Dieser Beitrag von “We are Greek- What‘s your Superpower?” ist für diejenigen Menschen, die Reiners Schicksal verfolgen und gerne zeitnah informiert werden möchten.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, alle Zusammenhänge und rechtlichen Details oder die ganze Wahrheit zu kennen. 
Dieser Bericht darf nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden!

Der 28. Verhandlungstag begann um 10:30 Uhr, da angeblich Beweisanträge von RAin Katja Wörmer, die diese per Email an das Gericht übersandt hatte, dort noch nicht angekommen seien. Es wurden die präsenten Zeugen RAin Cathrin Behn und RA Ivan Künnemann vernommen. 


@wearegreeekja
Teil 2

Keine Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit & Willigkeit


Die Vernehmung des Zeugen Künnemann war sehr ausführlich. Der Verhandlungstag endete daher nach Vernehmung der beiden Zeugen. Im Wesentlichen ging es bei der Verhandlung wieder um die Frage, ob es sich um tatsächliche Darlehensverträge oder lediglich um "Scheinverträge" gehandelt habe. Der Zeuge RA Ivan Künnemann war seinerzeit als Rechtsanwalt von Viviane Fischer tätig und wurde von ihr für seine Zeugenaussage von seiner Schweigepflicht entbunden.  

RA Künnemann sagte aus, dass er damals und bereits vor der Stellung der Strafanzeige von Viviane Fischer zu der Frage der Rückzahlung ihres Darlehens dazu geraten hatte, dies schnellstens zu erledigen. Es erhärtet sich der Verdacht, dass Viviane Fischer möglicherweise bereits vor der Anzeigenerstattung der Hafenanwälte darüber Kenntnis gehabt haben könnte, dass diese gestellt werden würde. Justus Hoffmann hatte dies wiederholt angekündigt. 

Fischer habe dem Zeugen gegenüber, stets von Darlehensverträgen aber auch von Liquiditätsreserve gesprochen. Sie hätte das Darlehen als eine Art Liquiditätsreserve dargestellt, die jederzeit zurück geführt werden sollte. Allerdings sei sie dazu auch nicht durchgehend in der Lage gewesen. Ivan Künnemann hatte ihr damals den rechtlichen Rat gegeben, die Darlehenssumme, bzw. die Liquiditätsreserve so schnell wie möglich an die Gesellschaft zurückzuführen. Auf den rechtsanwaltlichen Rat von ihm hat Viviane Fischer ihr Darlehen dann auch zurückgeführt. 

RA Künnemann hatte damals eine Woche später noch einmal nachgefragt, ob die Rückführung bereits erfolgt sei. Das hatte Viviane Fischer zunächst verneint und dann aber die Rückführung wohl vollständig vorgenommen. 
Darüber hinaus gab RA Künnemann an, dass Viviane Fischer damals davon ausgegangen ist, dass Reiner Füllmich seinen Darlehensbetrag durch seine Immobilie in Göttingen abgesichert hatte, und dass das Darlehen von Reiner Füllmich durch den Verkauf seiner Immobilie in Göttingen zurückgeführt werden sollte Viviane Fischer hatte nach Aussage des Zeugen keine Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit von Reiner Füllmich. Möglicherweise ging es Viviane Fischer nicht schnell genug. Sie hatte jedenfalls keine Sorge, dass Füllmich sich ins Ausland absetzen und mit den Spendengeldern durchbrennen wollen würde. 

@wearegreeekja
Teil 3

Eine Frage der Wahrnehmung

Der Zeuge hatte mit Viviane Fischer über Darlehensverträge gesprochen. Er hatte die Darlehensverträge selbst nie gesehen. Er wusste aber von Viviane Fischer, dass es z. B. keine Vereinbarung über Zinsen in den Verträgen gab. Dazu äußerte er sich hinsichtlich steuerrechtlicher Bedenken. Nach der rechtlichen Einschätzung des Zeugen handelte es sich um Scheinverträge. Der Vorsitzende insistierte an dieser Stelle und gab zu bedenken, dass der Zeuge über seine eigene Wahrnehmung zu berichten hat vor Gericht, jedoch nicht über seine rechtliche Einschätzung. Ivan Künnemann hatte dann irgendwann die Strafanzeige von Viviane Fischer ohne die Anlagen vorgelegt bekommen. 

Er hat ihre Einlassung ihm gegenüber im Rahmen des Mandatsverhältnisses als glaubhaft geschildert. Er hatte keine Zweifel daran, dass Viviane Fischer ihm gegenüber die Wahrheit gesagt hat und den Sachverhalt so dargestellt hat, wie er sich tatsächlich zugetragen hat. Aufgabe seines Mandates war es, Fischer davor zu bewahren, dass sie selbst nicht in den Fokus der  der Ermittlungsbehörden gelangte, nachdem sie davon Kenntnis davon erlangt hatte, dass gegen Reiner Füllmich eine Strafanzeige gestellt werden sollte, bzw. schon gestellt worden war. 

RA Künnemann, der auch im Bereich des Gesellschaftsrechts tätig ist wies daraufhin, dass aus seiner Sicht, die tatsächliche gesellschaftsrechtliche Konstruktion nicht klar gewesen sei, denn die Vor-UG sei zu keinem Zeitpunkt eingetragen worden. Es wurde keine Gemeinnützigkeit erzielt, möglicherweise hätte es sich daher immer nur um eine GbR gehandelt. Bei den weiteren detaillierteren Rechtsausführungen unterbrach der Vorsitzende den Zeugen erneut unter dem Hinweis, dass er nur über über tatsächliche Wahrnehmungen zu berichten habe, im Rahmen seiner Aussage, aber nicht, um eine rechtliche Einschätzung abzugeben. 

@wearegreeekja
Teil 4

„Wer schreibt, der bleibt“ -
Schreiben verboten!

RAin Wörmer beantragte schließlich die Protokollierung der Aussage des Zeugen im Hinblick darauf, dass er ausgesagt hatte, dass Viviane Fischer an der Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit von Reiner Füllmich keine Zweifel gehabt hätte und gewusst habe, dass das Darlehen mit seiner Immobilie als Wertspeicher abgesichert gewesen sei und er vorgehabt habe, aus dem Verkauf seiner Immobilie das Darlehen zurückzuführen.
 
Die Protokollierung der Zeugenaussage wurde vom Vorsitzenden verweigert.

Daraufhin beantragte RAin Wörmer einen Beschluss der Kammer hierüber. Die Kammer zog sich sodann 10 Minuten lang zurück und beriet sich. Im Anschluss wurde der Beschluss der Kammer verkündigt, dass eine Protokollierung der Aussage des Zeugen nicht stattfinden würde, da es lediglich auf den Inhalt und nicht auf den Wortlaut der Aussage ankäme. Nur im letzteren Fall sei eine Protokollierung jedoch zwingend.

@wearegreeekja
Teil 5

Zweifelsfrei!

RAin Cathrin Behn berichtete, dass sie seit über 20 Jahren zusammen mit Dr. Reiner Füllmich in einer Kanzlei bis November 2023 gearbeitet hätte und diese bis März 2024 in Göttingen auch bestand.

Ihr war bekannt, dass Reiner Füllmich die Darlehensverträge mit dem Corona-Ausschuss abgeschlossen hatte, bzw. dass die Corona-Ausschuss-Vorschalt-UG Darlehensgeber war, wobei der Zeugin Behn die geschellschaftsrechtliche Form des Corona-Ausschusses nicht bekannt war. Cathrin Behn sagte auf Rückfrage des Vorsitzenden aus, dass sie davon ausgegangen sei, dass die Darlehensverträge zwischen Viviane Fischer und Reiner Füllmich abgeschlossen worden seien, da diese die hauptsächliche Arbeit im Corona-Ausschuss durchgeführt hätten. Viviane Fischer und Reiner Füllmich hätten täglich telefoniert und wären die Hauptakteure im Corona-Ausschuss gewesen. 

Cathrin Behn gab an, dass sie keine Kenntnis hatte, wofür die Darlehensbeträge von Reiner Füllmich verwendet worden wären. Sie habe aber miterlebt, dass es ungefähr ein Jahr lang aufwändige Arbeiten am Grundstück von Reiner Füllmich gegeben hätte, insbesondere der Garten wäre aufwändig ausgebaut worden. So gab es Arbeiten an der Höhe des Gartens. Es wurde ein Swimming-Pool mit Gegenstromanlage eingebaut und ein Saunahaus sowie weitere Arbeiten. Sie hatte dieses direkt miterlebt, da ihr Arbeitszimmer so gelagert war, dass sie sich von den Bauarbeiten, die fast ein Jahr lang andauerten, beeinträchtigt in ihrer Arbeit gefühlt hatte. Ihr war bekannt, dass die Immobilie ca. im Sommer 2022 verkauft werden sollte. Es war klar, dass Reiner Füllmich nicht ins Ausland an einen unbekannten Ort flüchten wollte, sondern er sich wieder, wie schon die Jahre davor, einen Teil des Jahres auf seiner Ranch in Kalifornien aufhalten oder auch reisen würde. 

Parallel zum Verkauf der Immobilie wurden bereits neue Kanzleiräumlichkeiten in Göttingen gesucht, an deren Besichtigungsterminen die Zeugin teilnahm. Man entschied sich schließlich für Räumlichkeiten in der Nähe der ursprünglichen Adresse, ebenfalls im Stadteil Nikolausberg in Göttingen. Hinsichtlich der neuen Kanzleiräumlichkeiten wurde ein Mietvertrag mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren geschlossen, was direkt darauf hindeutete, dass hier ein langfristiges Mietverhältnis angestrebt wurde und somit auch von einem langfristigen Weiterbestehen der Rechtsanwaltskanzlei Reiner Füllmich in Deutschland ausgegangen worden war. 

Die Kanzlei von Reiner Füllmich bestand bis Ende März diesen Jahres. Cathrin Behn gestand ebenfalls zu, dass sie wusste, dass die Darlehensbeträge durch die Immobilie von Reiner Füllmich abgesichert waren. Sie hatte keine Zweifel an seiner Rückzahlungsfähig- und willigkeit. Im Gegenteil, sie sagte deutlich, dass gerade im Fall, dass Reiner Füllmich NICHT hätte zurückzahlen wollen, er die weiteren Details mit ihr besprochen hätte, da es mit Sicherheit auch um rechtliche Fragen oder Hindernisse gegangen wäre. Aus dem Umstand, dass er die geplante Rückzahlung seiner Schulden durch den Verkauf seiner Immobilie ihr gegenüber nie großartig thematisiert hatte, war aus ihrer Sicht fest davon auszugehen, dass Reiner Füllmich die Darlehen mit Verkauf der Immobilie tilgen würde. 

Nach Ende der Zeugenaussage der Zeugin RAin Cathrin Behn schloss der Vorsitzende die Sitzung um 12:30 Uhr. Der nächste Verhandlungstermin ist für Dienstag, den 3.9.2024 um 9:00 Uhr anberaumt.

@wearegreeekja
Mia Ekdromi ❤️🇬🇷❤️ - Ein Ausflug
Lied von Dimitris Mitropanos

Lyrics

Mein Leben ist eine Konstruktion
Μια εκδομή είναι η ζωή μου

Mit einer magischen Route
Με μαγική διαδρομή

Auch meine Feinde wurden meine Freunde
Έγινον φίλοι μου και οι εχθροί μου

Und wir singen mit einer Stimme
Και τραγουδάμε με μια φωνή
Ich und der Tod
Εμένα και ο θάνατος

Für mich sieht es nach einer Feier aus
Μου φαίνεται γιορτή

Das Leben ist eine Lotterie
Ένα λαχείο ειν' η ζωή

Auch wenn es eine Sünde ist
Ας είναι κι αμορτί

Blumen für Gevatter Tod
Λουλούδια για το χάροντα

Bouzouki und Gitarre
Μπουζούκι και κιθάρα

Und ein geöffnetes Kiosk
Κι ένα ανοιχτό περίπτερο

Lass uns Zigaretten holen
Να πάρουμε τσιγάρα
Ein Ausflug ist mein Leben
Μια εκδρομή είναι η ζωή μου

Was eines Tages enden wird
Που θα τελειώσει κάποτε

Aber ich habe gespielt, ich habe gelacht
Μα έπαιξα, γέλασα

Mit meiner Seele
Με την ψυχή μου

Und ich wurde nicht müde
Και δεν κουράστηκα

Ich habe nie getroffen
Δεν έπληξα ποτέ
Ich und der Tod
Εμένα και ο θάνατος

Für mich sieht es nach einer Feier aus
Μου φαίνεται γιορτή

Das Leben ist eine Lotterie
Ένα λαχείο ειν' η ζωή

Auch wenn es eine Sünde ist
Ας είναι κι αμορτί

Blumen für Gevatter Tod
Λουλούδια για το χάροντα

Bouzouki und Gitarre
Μπουζούκι και κιθάρα

Und ein geöffnetes Kiosk
Κι ένα ανοιχτό περίπτερο

Lass uns Zigaretten holen
Να πάρουμε τσιγάρα

https://www.youtube.com/watch?v=yQNjiaJbDIo

@wearegreeekja
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Oh, heute nicht drin gesessen?
Schade, vielleicht beim nächsten Mal!
🇬🇷❤️
#griechenland
#son(nen)tag

@wearegreeekja
„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…“

(ααμ)

@wearegreeekja
In Griechenland wünscht man an jedem Monatsanfang

Καλό μήνα - Guten Monat!

Schön, nicht?!

Nächste Woche sind auch hier die Ferien vorbei, die mit knapp drei Monaten mal wieder viiieel zu kurz waren! 😅
Da heißt es vorbereiten und vorkochen!
Diesmal Pizza:
Spinaci, Rustica und Margherita!

Καλή όρεξη!

(ααμ)

@wearegreeekja
Forwarded from Alkmini Agápi Metallinou (Alkmini Agápi)
🎵🎶🇬🇷

Heute vor drei Jahren verstarb Mikis Theodorakis.
Ich hatte das Glück, ihm im Mai 2017 auf dem „Theodorakis Classics“ in Düsseldorf, zu begegnen. Damals lebte ich noch in Deutschland und ich begann, gemeinsam mit meinem Pianisten Holger Becker, ein Programm mit Liedern nur von Theodorakis zu erstellen, es zur Bühnenreife zu bringen und das Ganze mit der Aufnahme einer CD zu krönen.
Ein Exemplar dieser CD befand sich 2019 auf seinem Schreibtisch. Leider ergab sich eine zweite Begegnung nicht mehr.
Mittlerweile lebe ich in Griechenland und seine Musik lebt weiter, in mir und gelegentlich auch durch mich.

Danke Maestro! 🙏

Künstler: Uli Pforr, Hamburg 2018

https://www.tgoop.com/alkminimezzo
Please open Telegram to view this post
VIEW IN TELEGRAM
2024/11/16 11:15:54
Back to Top
HTML Embed Code: