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Last Update:
Weitere Entschwärzungen der RKI-Protokolle
„Aufgrund des öffentlichen Interesses am Inhalt der COVID-19-Krisenstabsprotokolle stellt das RKI diese weitestgehend ohne Schwärzungen zur Verfügung.
(…)
Aufgrund einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden die Protokolle im April 2023 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschlussgründen teilweise unkenntlich gemacht (geschwärzt) und dem Anfragenden zur Verfügung gestellt. (…) Dementsprechend sind die Protokolle vor der Herausgabe im April 2023 geprüft worden.
Nun wurden die Protokolle noch einmal daraufhin überprüft, welche zwingenden Ausschlussgründe nach dem IFG weiterhin vorliegen, und in diesem Zusammenhang auch Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt. In der nun veröffentlichten Fassung sind nur noch personenbezogene Daten nach § 5 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter nach § 6 IFG geschwärzt.
Die hier zur Verfügung gestellten Protokolle betreffen den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021. Die verbleibenden Protokolle bis zum Ende der Sitzungen im Juli 2023 sollen nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung so schnell wie möglich durch das RKI veröffentlicht werden.“
👉🏼 Protokolle
👉🏼 Hinweise des RKI zu den Protokollen
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