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CORONA_AUSSCHUSS Telegram 1514
Forwarded from Viviane Fischer
RA Ralf Ludwig hat vor kurzem in Bezug auf den Prozess gegen Reiner Fuellmich öffentlich - sinngemäss - mitgeteilt, dass er es als moralisch verwerflich ansähe, wenn man bei finanziellem Fehlverhalten unter Widerständlern die Staatsanwaltschaft einschalte. Finanzielle Streitigeiten seien ausschliesslich zivilrechtlich zu lösen. RA Ludwig schreibt: "Einen Mitstreiter mithilfe des Staates zu kriminalisieren ... erscheint mir – freundlich ausgedrückt – wie ein emotionales Verhalten, das ich eher auf Kinderspielplätzen erlebt habe."

Diese Ansicht von RA Ludwig halte ich für ausgesprochen gefährlich. Der Widerstand kann kein strafrechtsfreier Raum sein, in dem Betrüger, Insolvenzstraftäter etc. nach Lust und Laune ihr Unwesen treiben können ggfls. im Wissen, dass das scharfe Schwert des Strafrechts gegen sie aus moralischen Beisshemmung nicht gezogen werden wird. Wenn man sich diesen abschüssigen Hang des "Nichtgeltens des Wirtschaftsstrafrechts" unter Widerständlern erst einmal hinabbegibt, würden Täter dann nicht bald schon fordern, dass es auch bei Körperverletzungen, gar Vergewaltigungen im Widerstand "unmoralisch" sei, sie der "bösen Staatsgewalt" auszuliefern? Das kann nicht sein. Widerständler sind genau so schutzwürdig gegenüber strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen wie jeder Mensch.

Wenn man schon den Anspruch erlebt, dass der Widerstand Rechtsstreitigkeiten "ausserhalb der Obrigkeit" löst, dann sollte das Verständis doch viel mehr sein, dass Dinge GANZ OHNE Gerichtsbeteiligung schnell, pragmatisch und achtsam gelöst werden. Also nach dem Motto "Mein Wort gilt". Einen Widerständler "aus moralischen Gründen" grundsätzlich auf langwierige und teure Zivilrechtsprozesse zu verweisen, die man ohne die streitigen Geldmittel gar nicht führen KANN, geht m.E. absolut fehl. Zivilrechtliche Schuldner können sich ihrer Verantwortung ja letztlich fast immer durch die Flucht in die Privatinsolvenz entziehen, so dass im schlimmsten Fall ein geprellter Widerständler auch noch auf hohen Anwaltskosten sitzenbleibt. Im Strafverfahren ist zudem zum Schutze des Geschädigten eine Sicherstellung von Geldern möglich.

Bezüglich der Liquiditätsreserve, die den Ausschuss im Falle einer unberechtigten Pfändung arbeitsfähig halten sollte, hätte Reiner Fuellmich bei Abruf von zunächst NUR € 50.000 sofort zahlen oder zumindest, wie von ihm in der Mediation zugesagt, unverzüglich beim Notar seine Gesamt-Zahlungsverpflichtung der € 700.000 anerkennen können, so dass klar gewesen wäre, dass man mit den vom Mund vieler Kleinstspender abgesparten Spendengeldern kein teures Zivilrechtsverfahren hätte führen müssen (was ohnehin nicht möglich war, da der Ausschuss keinen Zugriff mehr auf seine Geldmittel hatte und dies bis heute auch nicht hat). Reiner Fuellmich ist seit dem 7.. Oktober 2024 in der Privatinsolvenz. Besitzt/besass er überhaupt Geldmittel über die vermutlich bei Marcel Templin ohne erkennbaren materiell-rechtlichen Rechtsgrund befindlichen € 558.000 hinaus, mit denen er die Liquiditätsreserve hätte zurückzahlen können? Mit einem Zivilrechtsprozess gegen Reiner Fuellmich wäre der Ausschuss, wie sich heute angesichts seiner Privatinsolvenz zeigt, ziemlich sicher hinten runter gefallen.

Zur erneuten Klarstellung: ich habe Reiner Fuellmich nicht angezeigt Am 2. September 2022 erwartete ich weiter eine "Mein Wort gilt"-Lösung von Reiner Fuellmich. Währenddessen haben Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin Reiner Fuellmich ohne mein Wissen angezeigt.

Ich persönlich neige dem von mir skizzierten "Mein Wort gilt"-Ansatz nicht nur im Widerstand sondern generell im Miteinander von Menschen zu, mit der viele Dinge ohne Einschaltung von offiziellen Stellen lösbar sind. Wenn das gegebene Wort aber keine Gültigkeit hat, dann muss man grundsätzlich - ohne mit der moralischen Keule angegriffen zu werden - auch den Strafrechtsweg beschreiten können. Der Widerstand ist kein strafrechtsfreier Raum und darf - via "moralischer Schere im Kopf" - zum Schutze von Widerständlern auch nicht zu einem strafrechtsfreien Raum mutieren.



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RA Ralf Ludwig hat vor kurzem in Bezug auf den Prozess gegen Reiner Fuellmich öffentlich - sinngemäss - mitgeteilt, dass er es als moralisch verwerflich ansähe, wenn man bei finanziellem Fehlverhalten unter Widerständlern die Staatsanwaltschaft einschalte. Finanzielle Streitigeiten seien ausschliesslich zivilrechtlich zu lösen. RA Ludwig schreibt: "Einen Mitstreiter mithilfe des Staates zu kriminalisieren ... erscheint mir – freundlich ausgedrückt – wie ein emotionales Verhalten, das ich eher auf Kinderspielplätzen erlebt habe."

Diese Ansicht von RA Ludwig halte ich für ausgesprochen gefährlich. Der Widerstand kann kein strafrechtsfreier Raum sein, in dem Betrüger, Insolvenzstraftäter etc. nach Lust und Laune ihr Unwesen treiben können ggfls. im Wissen, dass das scharfe Schwert des Strafrechts gegen sie aus moralischen Beisshemmung nicht gezogen werden wird. Wenn man sich diesen abschüssigen Hang des "Nichtgeltens des Wirtschaftsstrafrechts" unter Widerständlern erst einmal hinabbegibt, würden Täter dann nicht bald schon fordern, dass es auch bei Körperverletzungen, gar Vergewaltigungen im Widerstand "unmoralisch" sei, sie der "bösen Staatsgewalt" auszuliefern? Das kann nicht sein. Widerständler sind genau so schutzwürdig gegenüber strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen wie jeder Mensch.

Wenn man schon den Anspruch erlebt, dass der Widerstand Rechtsstreitigkeiten "ausserhalb der Obrigkeit" löst, dann sollte das Verständis doch viel mehr sein, dass Dinge GANZ OHNE Gerichtsbeteiligung schnell, pragmatisch und achtsam gelöst werden. Also nach dem Motto "Mein Wort gilt". Einen Widerständler "aus moralischen Gründen" grundsätzlich auf langwierige und teure Zivilrechtsprozesse zu verweisen, die man ohne die streitigen Geldmittel gar nicht führen KANN, geht m.E. absolut fehl. Zivilrechtliche Schuldner können sich ihrer Verantwortung ja letztlich fast immer durch die Flucht in die Privatinsolvenz entziehen, so dass im schlimmsten Fall ein geprellter Widerständler auch noch auf hohen Anwaltskosten sitzenbleibt. Im Strafverfahren ist zudem zum Schutze des Geschädigten eine Sicherstellung von Geldern möglich.

Bezüglich der Liquiditätsreserve, die den Ausschuss im Falle einer unberechtigten Pfändung arbeitsfähig halten sollte, hätte Reiner Fuellmich bei Abruf von zunächst NUR € 50.000 sofort zahlen oder zumindest, wie von ihm in der Mediation zugesagt, unverzüglich beim Notar seine Gesamt-Zahlungsverpflichtung der € 700.000 anerkennen können, so dass klar gewesen wäre, dass man mit den vom Mund vieler Kleinstspender abgesparten Spendengeldern kein teures Zivilrechtsverfahren hätte führen müssen (was ohnehin nicht möglich war, da der Ausschuss keinen Zugriff mehr auf seine Geldmittel hatte und dies bis heute auch nicht hat). Reiner Fuellmich ist seit dem 7.. Oktober 2024 in der Privatinsolvenz. Besitzt/besass er überhaupt Geldmittel über die vermutlich bei Marcel Templin ohne erkennbaren materiell-rechtlichen Rechtsgrund befindlichen € 558.000 hinaus, mit denen er die Liquiditätsreserve hätte zurückzahlen können? Mit einem Zivilrechtsprozess gegen Reiner Fuellmich wäre der Ausschuss, wie sich heute angesichts seiner Privatinsolvenz zeigt, ziemlich sicher hinten runter gefallen.

Zur erneuten Klarstellung: ich habe Reiner Fuellmich nicht angezeigt Am 2. September 2022 erwartete ich weiter eine "Mein Wort gilt"-Lösung von Reiner Fuellmich. Währenddessen haben Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin Reiner Fuellmich ohne mein Wissen angezeigt.

Ich persönlich neige dem von mir skizzierten "Mein Wort gilt"-Ansatz nicht nur im Widerstand sondern generell im Miteinander von Menschen zu, mit der viele Dinge ohne Einschaltung von offiziellen Stellen lösbar sind. Wenn das gegebene Wort aber keine Gültigkeit hat, dann muss man grundsätzlich - ohne mit der moralischen Keule angegriffen zu werden - auch den Strafrechtsweg beschreiten können. Der Widerstand ist kein strafrechtsfreier Raum und darf - via "moralischer Schere im Kopf" - zum Schutze von Widerständlern auch nicht zu einem strafrechtsfreien Raum mutieren.

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