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Tschechien: Deutscher mehr als 40 Jahre nach DDR-Flucht festgenommen
Ein deutscher Urlauber wird in einem tschechischen Hotel festgenommen - offenbar weil er vor 40 Jahren aus der DDR über die Tschechoslowakei in den Westen floh. Mittlerweile ist er wieder frei. Doch wie konnte das passieren?
Das Riesengebirge in Tschechien ist nicht nur bei Einheimischen ein beliebtes Reiseziel. Auch viele Deutsche fahren nach Nordböhmen, nicht weit von Sachsen entfernt.
Für eine Familie endete der Winterurlaub allerdings abrupt beim Hotelfrühstück. "Ende letzter Woche ist ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit festgenommen worden. Er steht auf der Liste der unerwünschten Personen aufgrund eines Gerichtsentscheids in Budweis", erklärt die Polizeisprecherin des Kreises Liberec, Klara Jencikova, dem ARD-Studio Prag.
Wie das tschechische Internetportal Novinky schreibt, soll der Deutsche im Jahr 1984 über die Tschechoslowakei aus der DDR geflohen sein.
Das habe die Frau des Festgenommenen gesagt, berichten Zeugen des Vorfalls.
Aus diesem Grund könnte ein Gericht in Budweis den Mann auf die Liste genommen haben.
Die Polizei macht dazu keine Angaben.
Sie sei so vorgegangen, wie es das Gesetz vorschreibe.
"Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, Ausländer zu registrieren.
Und in dem Moment, wo dort eine Person eingetragen wird, wird das an die Polizei weitergeleitet, um zu sehen, ob die Person auf dieser bestimmten Liste steht", sagt die Polizeisprecherin.
Der tschechische Anwalt hat bei allen infrage kommenden Gerichten in Budweis die Herausgabe des Entscheids beantragt, um dem Grund der Festnahme herauszufinden.
Eigentlich wurde die Straftat der sogenannten Republikflucht 1990 aufgehoben.
"Ich bin auf den Fall eines Mannes gestoßen, der in der DDR wegen Vermögensdelikten verfolgt wurde.
Er wollte über die Tschechoslowakei fliehen und ist dann hier festgenommen worden.
Solche Fälle sind nicht automatisch rehabilitiert worden.
Auch nicht Flüchtlinge, die es sich leichter gemacht haben und unterwegs etwa einen Trabant gestohlen haben."
Auf Betreiben von Anwalt Müller stellten tschechische Gerichte bisher für rund 60 Personen fest, dass diese wegen ihrer Fluchtversuche keine ordnungsgemäß bestraften Verbrecher sind, sondern zu Unrecht verfolgt wurden.
Das dauere jedoch oft.
Auch die Höhe der Entschädigungen sei ein Hohn.
Vergangene Woche ging ein Fall bis zum Verfassungsgericht.
"Die Tschechische Republik ist dabei, die Vergangenheit zu bewältigen, aber in vielerlei Hinsicht hinkt sie noch hinterher", sagt Müller.
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