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v. Sayn-Wittgenstein@DorisSaynWittgenstein P.34797
DORISSAYNWITTGENSTEIN Telegram 34797
‼️Dr. Bianca Witzschel: Polizei bereitet nächste Anklage vor und verschickt massenweise Fragebögen an Patienten

Derzeit erhalten viele ehemalige Patienten der Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel Anhörungsbögen der Polizei Dresden. Darin werden sie der „Anstiftung zum Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß §§ 278 (1) und 26 StGB“ beschuldigt. Damit ist die Ausstellung von Masken-, Impf- und Spucktestattesten gemeint. Die Anhörungsbögen scheinen allesamt wie Fragebögen strukturiert zu sein, in denen den Beschuldigten insgesamt 21 Fragen ganz konkret beantworten sollen. 🚨 Bei vielen dieser Fragen handelt es sich um Fangfragen, wo sich die Beschuldigten unbewusst selbst in Gefahr bringen können. 🚨 So bspw. die 3. Frage: „Auf welche Art und Weise und wann erfolgte die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Frau Dr. Witzschel?“

Daher rät Rechtsanwalt Ralph Boleslawsky generell, den Grundsatz „Reden ist silber. Schweigen ist Gold.“ einzuhalten: „Als Beschuldigter darf man im Strafverfahren die Aussage verweigern, um sich nicht unbewusst selbst zu belasten‼️ Man muss lediglich die Angaben zur seiner Person beantworten und kann dann abwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt einen Strafbefehl erlässt oder gar Anklage erhebt. Dann hat man immer noch die Möglichkeit, den Rat eines Anwaltes einzuholen.

Diese Anhörungsbögen werden offensichtlich im Rahmen eines Ermittlungsverfahren zur Vorbereitung einer weiteren Anklage durchgeführt. Während die 1. Klage in der Revision steckt und die 2. Anklage bereits erhoben wurde, scheint die Staatsanwaltschaft demzufolge nun sogar noch eine 3. Anklage vorzubereiten. ‼️

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Quelle: @mr_marcus_fuchs



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‼️Dr. Bianca Witzschel: Polizei bereitet nächste Anklage vor und verschickt massenweise Fragebögen an Patienten

Derzeit erhalten viele ehemalige Patienten der Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel Anhörungsbögen der Polizei Dresden. Darin werden sie der „Anstiftung zum Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß §§ 278 (1) und 26 StGB“ beschuldigt. Damit ist die Ausstellung von Masken-, Impf- und Spucktestattesten gemeint. Die Anhörungsbögen scheinen allesamt wie Fragebögen strukturiert zu sein, in denen den Beschuldigten insgesamt 21 Fragen ganz konkret beantworten sollen. 🚨 Bei vielen dieser Fragen handelt es sich um Fangfragen, wo sich die Beschuldigten unbewusst selbst in Gefahr bringen können. 🚨 So bspw. die 3. Frage: „Auf welche Art und Weise und wann erfolgte die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Frau Dr. Witzschel?“

Daher rät Rechtsanwalt Ralph Boleslawsky generell, den Grundsatz „Reden ist silber. Schweigen ist Gold.“ einzuhalten: „Als Beschuldigter darf man im Strafverfahren die Aussage verweigern, um sich nicht unbewusst selbst zu belasten‼️ Man muss lediglich die Angaben zur seiner Person beantworten und kann dann abwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt einen Strafbefehl erlässt oder gar Anklage erhebt. Dann hat man immer noch die Möglichkeit, den Rat eines Anwaltes einzuholen.

Diese Anhörungsbögen werden offensichtlich im Rahmen eines Ermittlungsverfahren zur Vorbereitung einer weiteren Anklage durchgeführt. Während die 1. Klage in der Revision steckt und die 2. Anklage bereits erhoben wurde, scheint die Staatsanwaltschaft demzufolge nun sogar noch eine 3. Anklage vorzubereiten. ‼️

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