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Serie Änderungen ab 2025
Änderungen ab Januar 2025
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 € auf 12,82 € brutto pro Stunde.
Gilt auch für Minijobber. Hier erhöht sich die Verdienstgrenze von 538 auf 556 € im Monat. Aufs Jahr gerechnet liegt sie dann bei 6.672 €.
Max. Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert.
👉Bei voller Erwerbsminderung: Grenze 19.661 €
👉Bei teilweiser Erwerbsminderung: Grenze rund 39.322 €
Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insges. 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an.
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten.
Ab Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 € statt vormals 49 €.
Ab 1. Januar 2025 müssen EU-weit alte Textilien im Altkleidercontainer entsorgt werden, auch wenn sie kaputt sind.
Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Führerscheine für den Jahrgang 1971 oder später umgetauscht werden, wenn der Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 versehen wurde.
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab 1. Januar 2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.
Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt.
Gaskunden müssen ab 2025, im Durchschnitt um etwa 23 %, in die Tasche greifen.
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt . Allerdings zunächst nur in den vier ausgewählten Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen NRWs. Die Pilotphase läuft vier bis sechs Wochen. Ab März 2025 soll sie dann, je nach Ergebnis in der Pilotphase deutschlandweit nutzbar sein.
Zum Jahreswechsel um 0,8 % auf 2,5 % erhöht
Ab dem 1. Januar 2025 wird EU-weit in Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet.
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitrag in der Pflegeversicherung erneut, und zwar um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 %. Für Kinderlose auf 4,2 %. Familien mit Kindern zahlen weniger.
Ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefsendungen erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen.
Ab dem 1. Januar 2025
👉Standardbrief 95 Cent statt wie vorher 85 Cent. Gleiches gilt für die Postkarte, die vorher 70 Cent kostete.
👉Auch der Versand von Paketen wird teurer
Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Das Wohngeld steigt um 30 €/ Monat, das sind durchschnittlich 15 %.
Siehe auch:
Quellen: u.a. Bundesregierung, WIWO, Telekom, Telepolis, Verbraucherzentrale
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