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https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/gericht-stoppt-strafbefehl-gegen-organisator-von-corona-protestdemos-2110025

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat Feuker am Donnerstag in einem Prozess freigesprochen. „Es konnte nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass es bei dem betreffenden Protestmarsch am 4. Januar 2021 wirklich mehrere Verstöße gegen die Maskenpflicht gab und ob dem Versammlungsleiter das auch wirklich bekannt war“, sagte Richterin Iris Hagedorn.

Der Verurteilte hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt, weshalb es zur Verhandlung kam. Im Prozess verteidigte sich Robert Feuker selbst. Nach seiner Auffassung hätte die Polizei gar nicht gegen den Ordner vorgehen dürfen. Versammlungsrecht stehe rechtlich höher als das Polizeirecht, meinte der Verurteilte. In diesem Fall dürfe die Polizei „meine Versammlung nicht stören.“ Zudem sei er „nicht der Babysitter aller Teilnehmer."

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Der Verurteilte hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt, weshalb es zur Verhandlung kam. Im Prozess verteidigte sich Robert Feuker selbst. Nach seiner Auffassung hätte die Polizei gar nicht gegen den Ordner vorgehen dürfen. Versammlungsrecht stehe rechtlich höher als das Polizeirecht, meinte der Verurteilte. In diesem Fall dürfe die Polizei „meine Versammlung nicht stören.“ Zudem sei er „nicht der Babysitter aller Teilnehmer."

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