SteckbriefVerordnung (EU) 2015/758 (E-Call-Systeme)🟡 Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2015/758
➡️ Verabschiedet: 29. April 2015 | In Kraft getreten: 31. März 2018
🟡 Geltungsbereich: Alle neu zugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Klasse M1 und N1) in der EU.
🟡 Erfasste Daten: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Art der Aktivierung (manuell oder automatisch), Standort des Fahrzeugs, Zeitpunkt des Unfalls, Richtung der Fahrzeugbewegung, Anzahl der Sicherheitsgurte, die verwendet werden, Art des aufgetretenen Unfalls.
🟡Zweck der Erfassung: Reduzierung der Reaktionszeit von Rettungsdiensten durch automatische Übermittlung von Notfallinformationen bei einem Unfall, um die Überlebenschancen zu erhöhen und Verletzungen zu minimieren.
🟡 Speicherort und -dauer: Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und bei einem Unfall automatisch an die Notrufzentrale übermittelt. Es erfolgt keine langfristige Speicherung der Daten, die über das E-Call-System gesendet werden, es sei denn, sie werden für rechtliche oder versicherungsrelevante Zwecke benötigt.
🟡 Widerspruchsrecht: Das E-Call-System soll nur im Notfall wesentliche Informationen wie Unfallort, -zeit und Fahrzeugdaten an autorisierte Notfallzentralen übertragen. Der Zugriff auf diese Daten ist streng geregelt und erfolgt ausschließlich über sichere Kanäle, um Missbrauch zu verhindern und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
#Steckbrief #Verordnung #E_Call_Systeme
#Hinweise
🫥MÆrBlick🔎
➖➖➖➖➖➖Deine Zeit, Dein Wissen, Dein Mehrwert! 🍀 @MÆrwert⚠️ @Hinweise_Rueckrufe