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Serie Mogelpackungen
Das „e“ auf Verpackungen – Bedeutung und Konsequenzen
Das kleine „e“ steht für „quantité estimée“ und bedeutet „geschätzte Menge“. Es signalisiert, dass die tatsächliche Füllmenge eines Produkts leicht von der auf der Verpackung angegebenen Menge abweichen kann. Diese Regelung ist seit 1976 durch die EU-Verpackungsverordnung rechtlich verankert.
Rechtlicher Hintergrund:
Das „e“-Zeichen bestätigt, dass die Verpackung den Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (Richtlinie 76/211/EWG) entspricht. Die Richtlinie gilt für Fertigpackungen von Erzeugnissen, die einzeln mit konstantem Gewicht oder Volumen vertrieben werden, die im Voraus festgelegt wurden und nicht kleiner als 5 g oder 5 ml und nicht größer als 10 kg oder 10 l sind.
Diese Verordnung erlaubt es den Herstellern, innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen zu operieren, wobei die durchschnittliche Menge über eine Reihe von Verpackungen hinweg stimmen muss.
Toleranzwerte:
Die zulässigen Abweichungen der Füllmenge sind je nach Produktkategorie geregelt:
Für Nennfüllmengen:
Das „e“-Zeichen kann leicht missverstanden werden. Es ermöglicht den Herstellern, Verpackungen so zu gestalten, dass die Füllmenge trotz geringerer Abweichungen als ausreichend gilt. Dies könnte dazu führen, dass Ihr den Eindruck habt, mehr zu erhalten, als tatsächlich in der Packung enthalten ist.
Clever Einkaufen: So schützt Ihr Euch vor Mogelpackungen
Ufbasse und schau - so kaufst schlau!
Siehe auch:
👉Mogelpackungen — Die "luftigen Inhalte"
👉Die 12 beliebtesten Tricks, um höhere Preise raffiniert zu verstecken
👉Mogelpackung des Jahres 2023
👉Mogelpackungsliste
Danke an Uli für die Zusendung der Frage😘
Recherchequellen: eur-lex; europa.eu
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