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Grundgesetz Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Alleine der Fall Assange beweist, dass beim Aufstieg autoritärer Systeme unabhängiger, kritischer Journalismus stets zu den ersten Opfern gehört.
Die Kritik am Corona-Wahnsinn sowie am lange geplanten Ukraine-Konflikt zeigen für jeden unmissverständlich, dass
Demokratie ohne Meinungs- und Pressefreiheit nicht möglich ist, Wahlen durch Masken-Auflagen sowie vorgezogene Briefwahl-Nötigungen vor dem Stichtag keineswegs unabhängig und schon gar nicht frei sind.
Das 2009 verabschiedete, sogenannte Zensurgesetz nachdem vom BKA Sperrlisten zusammengestellt werden, wonach es Ermittler, Ankläger und Richter in einem ist – ohne jegliche Kontrolle - führt Art. 5 GG ad absurdum.
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