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Im Zusammenhang mit der schweren Körperverletzung im Rahmen eines Polizeieinsatzes am 5. November 2024 in Grimma, habe ich weitere Fragen an die Sächsische Staatsregierung.
1. Hat Kurt Hättasch am 05.11.2024 per Notruf die Polizei verständigt?
2. Was war Inhalt des Notrufs von Kurt Hättasch?
3. Welche Polizeidienststelle hat den Notruf bearbeitet?
4. War die Sächsische Landespolizei im Vorfeld des Einsatzes der Bundespolizei in Grimma vom 05.11.2024 über denselben informiert worden?
5. Was hat die Polizei Kurt Hättasch im Rahmen des Notrufs vom 05.11.2024 geraten, insbesondere welche Verhaltensmaßregeln gegeben?
Über die Antwort werde ich an entsprechender Stelle berichten.
DRUCKSACHE 8/735:
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=735&dok_art=Drs&leg_per=8
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