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Die Masken sind wieder da. Jetzt, mehr als vier Jahre nach der Beschaffung mehrerer Miliarden Atemschutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Frühphase der Corona-Epidemie vom März 2020 bis Mai 2020, spielen diese Einkäufe plötzlich eine bedeutende Rolle in der Presse. Schlagzeilen wie „Ärger für Mr. Maske” oder „Steuerzahlerbund: Teure Maskenfehlentscheidung“ machen aktuell auf die damalige Maskenbeschaffung aufmerksam. Vordergründiger Auslöser dieser Nervosität sind zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (eine vor dem 6. Juli 2024 und eine weitere am 19. Juli 2024). Beide Entscheidungen stellen zum Schadenersatz an die Lieferanten verpflichtende Vertragsverletzungen des BMG fest. Die Revision wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. Rechnet man die Streitwerte der weiteren ca. 100 ähnlich gelagerten rechtshängigen Klagen hinzu, über die noch nicht entschieden worden ist, dann droht, einschließlich Zinsen, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ein Schaden von ca. 3,5 Milliarden Euro. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich weitere Kosten von einer Milliarde Euro anfallen (FAZ, 22. Juli 2024, Nr. 168, S. 17).
Der Text wurde das erste Mal beim Netzwerk Kritischen Richter und Staatsanwälte (KRiStA) veröffentlicht.
Quelle: Cicero.de
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