Forwarded from Homeschooling wagen
Rechtliches aus Bayern:
Hier nochmal einige Ausschnitte aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.4.2021: Eine Mutter hatte geklagt, die Normierung einer verpflichtenden Testung und des damit einhergehenden Verbots der Teilnahme an Präsenzunterricht sei rechtswidrig.
Die Klage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Testungen freiwillig seien und für die Schüler, die keinen negativen Test vorlegen, Distanzunterricht stattfindet.
In Bayern kann man also unter Berufung auf dieses Urteil die Testungen verweigern. Das Kind darf dann die Schule nicht besuchen und hat Anspruch auf Distanzunterricht.
Natürlich wird das nicht breit kommuniziert, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Bayern&Datum=12.04.2021&Aktenzeichen=20%20NE%2021.926
Hier nochmal einige Ausschnitte aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.4.2021: Eine Mutter hatte geklagt, die Normierung einer verpflichtenden Testung und des damit einhergehenden Verbots der Teilnahme an Präsenzunterricht sei rechtswidrig.
Die Klage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Testungen freiwillig seien und für die Schüler, die keinen negativen Test vorlegen, Distanzunterricht stattfindet.
In Bayern kann man also unter Berufung auf dieses Urteil die Testungen verweigern. Das Kind darf dann die Schule nicht besuchen und hat Anspruch auf Distanzunterricht.
Natürlich wird das nicht breit kommuniziert, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
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Die Klage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Testungen freiwillig seien und für die Schüler, die keinen negativen Test vorlegen, Distanzunterricht stattfindet.
In Bayern kann man also unter Berufung auf dieses Urteil die Testungen verweigern. Das Kind darf dann die Schule nicht besuchen und hat Anspruch auf Distanzunterricht.
Natürlich wird das nicht breit kommuniziert, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
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Die Klage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Testungen freiwillig seien und für die Schüler, die keinen negativen Test vorlegen, Distanzunterricht stattfindet.
In Bayern kann man also unter Berufung auf dieses Urteil die Testungen verweigern. Das Kind darf dann die Schule nicht besuchen und hat Anspruch auf Distanzunterricht.
Natürlich wird das nicht breit kommuniziert, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
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BY Tests und Quarantäne
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