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Warum die Unis und Hochschulen keine Völkerrechtzertifikate ausstellen können und dürfen.
Sie verstehen das Völkerrecht als internationale Privatvertäge.
Sie verstehen also das Völkerrecht als Völker-Gewohnheitsrecht* und das ist jus bellum (sie nehmen sich das Recht Krieg führen zu dürfen)
Das zwingene Völkerrecht ist aber eine prelaterale Verpflichtung, also gemäß BvG Art.9 und Wiener Übereinkommen Art.27 vor den Gesetzen anzuwenden. Es ist "Einfach" und bedeutet, es darf nicht umgedeutet werden.
Völker-Gewohnheitsrecht* ist lediglich ein "Vertrag", im Bilateralbereich angesiedelt. Es heisst im GG Art.133 (D), der Bund tritt nur in die Rechte und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes.... und das ist glaskar Faschismus (Verschmelzung von Politik und Wirtschaft).
Mit Bilateralverträgen kann kein ZWINGENDES Völkerrecht gemacht werden und deshalb darf niemand von den Unis und Hochschulprofessoren ein Zertifikat zur Völkerrechtausbildung ausstellen.
Das ist so und lasst euch nicht in die Irre führen.
Jeder Dienstnehmer muss die prelateralen Völkerrechvorschriften aber gemäß Art. 1 und 144 GfAbk.IV einhalten und daraus zitieren können und ohne Zertifikat darf er keine Acte oder Geschäftszahlen gegen Zivilisten eröffnen, weil sie, also der Verband juristischer Personen, das GfAbk.IV nicht versichern kann.
Hinweis:
*Gewohnheitsrecht sind meist, eigentlich immer, keine niedergeschriebenen Verträge, sie beruhen auch, wie es das Wort schon sagt, auf Gewohnheit.
Zwingende Verträge sind von allen "Staaten" unterzeichnet und daran muss sich jeder halten, es darf nicht davon abgewichen werden.
BY STA,Behörde,Justiz,Polizei
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