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Anpatzen von Menschen durch Gerichte und Sicherheitsdienstleister (nicht Sicherheitspolizei, bitte nicht verwechseln) oder sogar durch Behörden.
Wenn dich diese Leute ständig am Kicker haben, weil du villeicht Recht hast und sie mit der Wahrheit nicht umgehen können, dann musst du das Zivilisten Recht mit direkter Rechtanbindung an das Völkerrecht anwenden.
Gerichtsbarkeit:
- § 14 Abs 2, 3 und 4 Konsumentenschutzgesetz in Verbindung mit ...
- § 104 JN Abs. 3 und 5 verwenden...dazu noch
- § 38 ASSG Abs.1 und 2
Polizei:
Niemand von den in Uniform (Dienstkleidung) steckenden Menschen als Organen sind gemäß:
- §31 SPG (in der SACHE) und
- RLV§4 von 1993 (keine Mitwirkung und Duldung bei Organen als Sicherheitsdienstleister)
zuständig für Menschen.
Wenn man sich diese paar Sachen durchliest, und zu Herzen nimmt, dann stellt man fest, dass jedes Gericht, welches uns Menschen anpatzen will, unzuständig ist.
Wir Menschen müssen dieses mündlich oder schriftlich mitteilen bzw geltend machen, dass sie ein evtl. von ihnen selbst erschaffenes Problem, einem Schiedsgericht weiterzugeben, bzw. abzugeben haben.
Mit diesen Zeilen müssen sie den Menschen von "Amtswegen" an das Schiedsgericht verweisen. Dieses Schiedgericht muss folgendes aufweisen....
Das richtige öffentliche RECHT...
wäre ordentlich,
wäre fair,
wäre unabhängig, (Gewaltentrennung)
wäre unparteiisch, (Gewaltentrennung)
wäre allgemein,
wäre umfassend,
wäre obligatorisch,
wäre international,
wäre unmittelbar,
wäre vor dem Gesetz,
wäre Wahrheit
wäre Gerechtigkeit,
wäre unantastbar,
unverhandelbar,
unveräußerlich
unverletzlich,
.. wird zitiert und nicht diskutiert, es ist unter allen Umständen einzuhaltend und durchzusetzend.
BY STA,Behörde,Justiz,Polizei
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