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Staatliche Hoheitsbefugnisse (Beweiserbringung)
Hoheitliche Befugnisse zu haben bedeutet auch, dass derjenige der dieses Amt inne hat, dieses in Form eines Urkundsbeweis erbringen muss.
Sprich, er/sie muss den hoheitlichen Part (oder Akt) im Urkundsbeweis stehen haben, sonst hat er/sie keine Befugnisse dazu, staatliche hoheitliche Aufgaben ausführen zu können und kann Rechte die er selbst nicht besitzt, auf keinen Fall anderen verleihen.
Es gibt in Österreich keinen einzigen Amtsträger, weder ein Richter, noch ein Staatsanwalt, oder Polizist (hierbei haben wir viele Beweise bereits erbracht).
Jeder der sich "beamtet" nennt, hat nur einen Dienstausweis.
Der Unterschied zwischen Amtsträger und Dienstträger besteht darin, dass der Amtsträger staatlich hoheitliche Befugnisse gegenüber dem Dienstnehmer (Dienstträger) hat. Dienstnehmer sind Weisungsgebunden und sind nicht unabhängig. Er/Sie hat dadurch keine staatlichen hoheitlichen Befugnisse und sie sind auch nicht versichert. Weder immateriel, noch das öffentliche Recht, noch die Genfer Abkommen.
Jedem Jurastudenten wird an den Hochschulen/Unis nur Jura "nach Art des Hauses" (königliche Kunst), also "Privat" gelehrt. Keiner von denen hat eine Zertifizierung im zwingenden
R e c h t (Völkerrecht) was er aber braucht wenn er ein Amt (mit Urkundsbeweis) als Richter oder Staatsanwalt, etc. ausführen will. Er/Sie kann sonst das R e c h t nicht erkennen.
BY STA,Behörde,Justiz,Polizei
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