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Pressemitteilung
04.11.2024 - Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul
Frau Thul setzte ihre Einlassung zur Sache fort.
Die Richterin lehnte den Antrag von Fr. Thul zur Aufhebung der Meldepflicht vom 17.10.2024 ab.
Rechtsanwalt Nahrath beantragte zum Ende die Aufhebung des Haftbefehls.
Der Verteidiger erklärt:
Als das Landgericht Trier Fr. Thul aus der U-Haft entließ, legte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde ein. Währenddessen nahm Fr. Thul an den Verhandlungen teil, was für das Oberlandesgericht Koblenz ganz entscheidend war, die Beschwerde zurückzuweisen.
Es besteht keine Fluchtgefahr, weil Fr. Thul selbst großes Interesse an dem Berufungsverfahren hat, was sie durch das Fernbleiben verlieren würde.
Folgende Verhandlungstermine stehen fest:
🗓11.11.2024 - 14:00 Uhr - Kurztermin
🗓02.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓10.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓20.12.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier
Live bei den Verhandlungen dabei:
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