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Forwarded from Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️ (Alexander Todor-Kostic)
‼️ EU: SENSATIONSURTEIL ZUR UNZEIT GEGEN URSULA VON DER LEYEN ‼️

➡️ Ich hätte ehrlich gesagt, nicht mehr daran geglaubt, dass es in der Sache "Pfizer-Gate" noch vor der möglichen Neuwahl der EU-Kommissionspräsidentin noch so eine Entscheidung geben könnte. Wie die Berliner Tageszeitung "Morgenpost" berichtet, rügte das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in einer heute veröffentlichten Entscheidung die EU-Kommission, weil sie Zugang zu Dokumenten über Impfstoffdeals verwehrte. Für Ursula von der Leyen ist das eine erhebliche Niederlage zur Unzeit, verweigerte sie doch bis zum Schluss - wenn auch ohne stichhaltige Begründung- stets jegliche  Einsicht in diese Unterlagen.

➡️ Nach diesem Urteil erster Instanz, das grundsätzlich noch wegen falsch beantworteter Rechtsfragen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden kann, verstieß von der Leyens Kommission mit der überzogenen Geheimhaltung bei den milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen europäisches Recht. Das EuG entschied, dass die Kommission keinen hinreichenden umfassenden Zugang zu den Verträgen gewährt habe – die entsprechenden Entscheidungen seien mit dem Urteil somit nichtig. 

➡️ Fraglich bleibt somit, wie sich diese Entscheidung auf die morgige Abstimmung im EU-Parlament über die zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen auswirken wird. Darüber habe ich gerade erst selbst berichtet: https://www.tgoop.com/AlexanderTodorKostic/2650. Ein "mittleres Erdbeben" in europapolitischer Hinsicht ist diese Entscheidung aber auch deshalb, weil dieses Urteil wesentliche Grundlage für eine umgehende Fortsetzung des gegen die derzeitige EU-Kommissionspräsidentin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sein könnte, in dem ja gerade der Milliarden schwere von Von der Leyen eingefädelte "Pfizer Deal" wegen Korruptionsverdacht untersucht wird.

https://www.morgenpost.de/politik/article406813961/von-der-leyen-durfte-corona-vertraege-nicht-geheimhalten.html



tgoop.com/VisionOesterreich/1756
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‼️ EU: SENSATIONSURTEIL ZUR UNZEIT GEGEN URSULA VON DER LEYEN ‼️

➡️ Ich hätte ehrlich gesagt, nicht mehr daran geglaubt, dass es in der Sache "Pfizer-Gate" noch vor der möglichen Neuwahl der EU-Kommissionspräsidentin noch so eine Entscheidung geben könnte. Wie die Berliner Tageszeitung "Morgenpost" berichtet, rügte das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in einer heute veröffentlichten Entscheidung die EU-Kommission, weil sie Zugang zu Dokumenten über Impfstoffdeals verwehrte. Für Ursula von der Leyen ist das eine erhebliche Niederlage zur Unzeit, verweigerte sie doch bis zum Schluss - wenn auch ohne stichhaltige Begründung- stets jegliche  Einsicht in diese Unterlagen.

➡️ Nach diesem Urteil erster Instanz, das grundsätzlich noch wegen falsch beantworteter Rechtsfragen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden kann, verstieß von der Leyens Kommission mit der überzogenen Geheimhaltung bei den milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen europäisches Recht. Das EuG entschied, dass die Kommission keinen hinreichenden umfassenden Zugang zu den Verträgen gewährt habe – die entsprechenden Entscheidungen seien mit dem Urteil somit nichtig. 

➡️ Fraglich bleibt somit, wie sich diese Entscheidung auf die morgige Abstimmung im EU-Parlament über die zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen auswirken wird. Darüber habe ich gerade erst selbst berichtet: https://www.tgoop.com/AlexanderTodorKostic/2650. Ein "mittleres Erdbeben" in europapolitischer Hinsicht ist diese Entscheidung aber auch deshalb, weil dieses Urteil wesentliche Grundlage für eine umgehende Fortsetzung des gegen die derzeitige EU-Kommissionspräsidentin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sein könnte, in dem ja gerade der Milliarden schwere von Von der Leyen eingefädelte "Pfizer Deal" wegen Korruptionsverdacht untersucht wird.

https://www.morgenpost.de/politik/article406813961/von-der-leyen-durfte-corona-vertraege-nicht-geheimhalten.html

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