Warning: file_put_contents(aCache/aDaily/post/VisionOesterreich/-1791-1792-): Failed to open stream: Permission denied in /var/www/tgoop/post.php on line 50
VISION ÖSTERREICH 💛@VisionOesterreich P.1791
VISIONOESTERREICH Telegram 1791
🔴 ERSTER TEILERFOLG: OBS ZUR STELLUNGNAHME BEZÜGLICH FESTLEGUNG DES ORF-BEITRAGES AUFGEFORDERT‼️

🔻 Ein wesentlicher Punkt, den die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte im Rahmen des angebotenen Rechtschutzpaketes in ihren Beschwerden gegen den ORF-Beitrag geltend macht, ist die Nichteinhaltung des in § 7 ORF-Beitrags-Gesetz vorgesehenen Verfahrens zur Festlegung des ORF-Beitrages. Vorgebracht wurde diesbezüglich unter anderem, dass in § 31 Abs 19 ORF-Gesetz, auf welches ausdrücklich verwiesen wird, eindeutig für die Jahre 2024 bis 2026 ein Höchstbetrag genannt wird, der EUR 15,30 monatlich nicht übersteigen darf. Da dieses Festsetzungverfahren zur Höhe mangels Befassung des Stiftungs- und Publikumsrates nicht gesetzeskonform durchgeführt wurde, fehlt es allen Vorschreibungen in den bisher angefochtenen Bescheiden unseres Erachtens schon an einer geeigneten Grundlage für die geforderte Höhe des ORF-Beitrages.
 
🔻 In einem im Rahmen des Rechtschutzpaketes geführten Beschwerdeverfahren wurde die OBS nunmehr aufgrund dieses Beschwerdevorbringens der Todor-Kostic Rechtsanwälte vom Bundesverwaltungsgericht zur Stellungnahme zur Frage der Notwendigkeit eines Beschlusses des Stiftungsrates über die Höhe des ORF-Beitrages aufgefordert. Diese beigefügte Stellungnahme der OBS wurde nun der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte zur eigenen Replik zur Verfügung gestellt, welche sehr klar und deutlich ausfallen wird. Soviel kann schon verraten werden: Weder die Zustimmung der KommAustria als zuständige Regulierungsbehörde zu einem angeblich bereits im Zuge der Gesetzesnovellierung der Höhe nach festgesetzten ORF-Beitrag noch die dazu ergangenen "Erläuternden Bemerkungen" des Gesetzgebers oder praktische Erwägungen können nach Meinung unserer Anwälte die klaren gesetzlichen Anordnungen zur Einhaltung des Festsetzungsverfahrens in § 31 ORF-Gesetz außer Kraft setzen.
 
🔻 Die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte wird daher hier noch sehr fundiert fristgerecht kontern, damit möglicherweise bereits dieses Argument die bisher im Rahmen des Rechtschutzpaketes mehr als 200
angefochtenen Bescheide zur Aufhebung bringt. Melden Sie sich bitte weiter im Rahmen des extra für die breite Masse (auch für Unternehmer) ausgearbeiteten Rechtschutzpaket an, welches aber ausschließlich über das Internet gebucht werden kann. Eine telefonische oder elektronische Beratung kann leider aufgrund des hohen Interesses nicht geboten werden. Nähere Infos finden Sie in dieser Telegram-Info-Gruppe mit 22 Rechtstipps zu allen möglichen Fragen und unter www.todor-kostic.at/orf-beitrag, wo Sie genaue Anleitungen zur Anmeldung finden.

Folgen Sie bitte auch dem Grundrechtsblog von Alexander Todor-Kostic www.tgoop.com/AlexanderTodorKostic, der dort laufend wichtige Grundrechtsthemen kommentiert und im Rahmen eines Diskussionsforums parallel einen Meinungsaustausch unter den Followern - auch zum ORF-Beitrag - ermöglicht!



tgoop.com/VisionOesterreich/1791
Create:
Last Update:

🔴 ERSTER TEILERFOLG: OBS ZUR STELLUNGNAHME BEZÜGLICH FESTLEGUNG DES ORF-BEITRAGES AUFGEFORDERT‼️

🔻 Ein wesentlicher Punkt, den die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte im Rahmen des angebotenen Rechtschutzpaketes in ihren Beschwerden gegen den ORF-Beitrag geltend macht, ist die Nichteinhaltung des in § 7 ORF-Beitrags-Gesetz vorgesehenen Verfahrens zur Festlegung des ORF-Beitrages. Vorgebracht wurde diesbezüglich unter anderem, dass in § 31 Abs 19 ORF-Gesetz, auf welches ausdrücklich verwiesen wird, eindeutig für die Jahre 2024 bis 2026 ein Höchstbetrag genannt wird, der EUR 15,30 monatlich nicht übersteigen darf. Da dieses Festsetzungverfahren zur Höhe mangels Befassung des Stiftungs- und Publikumsrates nicht gesetzeskonform durchgeführt wurde, fehlt es allen Vorschreibungen in den bisher angefochtenen Bescheiden unseres Erachtens schon an einer geeigneten Grundlage für die geforderte Höhe des ORF-Beitrages.
 
🔻 In einem im Rahmen des Rechtschutzpaketes geführten Beschwerdeverfahren wurde die OBS nunmehr aufgrund dieses Beschwerdevorbringens der Todor-Kostic Rechtsanwälte vom Bundesverwaltungsgericht zur Stellungnahme zur Frage der Notwendigkeit eines Beschlusses des Stiftungsrates über die Höhe des ORF-Beitrages aufgefordert. Diese beigefügte Stellungnahme der OBS wurde nun der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte zur eigenen Replik zur Verfügung gestellt, welche sehr klar und deutlich ausfallen wird. Soviel kann schon verraten werden: Weder die Zustimmung der KommAustria als zuständige Regulierungsbehörde zu einem angeblich bereits im Zuge der Gesetzesnovellierung der Höhe nach festgesetzten ORF-Beitrag noch die dazu ergangenen "Erläuternden Bemerkungen" des Gesetzgebers oder praktische Erwägungen können nach Meinung unserer Anwälte die klaren gesetzlichen Anordnungen zur Einhaltung des Festsetzungsverfahrens in § 31 ORF-Gesetz außer Kraft setzen.
 
🔻 Die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte wird daher hier noch sehr fundiert fristgerecht kontern, damit möglicherweise bereits dieses Argument die bisher im Rahmen des Rechtschutzpaketes mehr als 200
angefochtenen Bescheide zur Aufhebung bringt. Melden Sie sich bitte weiter im Rahmen des extra für die breite Masse (auch für Unternehmer) ausgearbeiteten Rechtschutzpaket an, welches aber ausschließlich über das Internet gebucht werden kann. Eine telefonische oder elektronische Beratung kann leider aufgrund des hohen Interesses nicht geboten werden. Nähere Infos finden Sie in dieser Telegram-Info-Gruppe mit 22 Rechtstipps zu allen möglichen Fragen und unter www.todor-kostic.at/orf-beitrag, wo Sie genaue Anleitungen zur Anmeldung finden.

Folgen Sie bitte auch dem Grundrechtsblog von Alexander Todor-Kostic www.tgoop.com/AlexanderTodorKostic, der dort laufend wichtige Grundrechtsthemen kommentiert und im Rahmen eines Diskussionsforums parallel einen Meinungsaustausch unter den Followern - auch zum ORF-Beitrag - ermöglicht!

BY VISION ÖSTERREICH 💛





Share with your friend now:
tgoop.com/VisionOesterreich/1791

View MORE
Open in Telegram


Telegram News

Date: |

During a meeting with the president of the Supreme Electoral Court (TSE) on June 6, Telegram's Vice President Ilya Perekopsky announced the initiatives. According to the executive, Brazil is the first country in the world where Telegram is introducing the features, which could be expanded to other countries facing threats to democracy through the dissemination of false content. Hashtags The court said the defendant had also incited people to commit public nuisance, with messages calling on them to take part in rallies and demonstrations including at Hong Kong International Airport, to block roads and to paralyse the public transportation system. Various forms of protest promoted on the messaging platform included general strikes, lunchtime protests and silent sit-ins. Telegram channels enable users to broadcast messages to multiple users simultaneously. Like on social media, users need to subscribe to your channel to get access to your content published by one or more administrators. Those being doxxed include outgoing Chief Executive Carrie Lam Cheng Yuet-ngor, Chung and police assistant commissioner Joe Chan Tung, who heads police's cyber security and technology crime bureau.
from us


Telegram VISION ÖSTERREICH 💛
FROM American