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Torben Braga auf Twitter/X:

„Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat – wenig überraschend – zur Hälfte im Sinne der Antragsteller entschieden. Der Beschluss führt zwar die dringend notwendige Klarheit herbei, die zur Fortsetzung der Konstituierung dringend erforderlich war, ist in der Sache aber falsch:

Das Gericht führt etwa langatmig zur Rolle des Präsidenten aus, und dazu, dass Vorschläge für dieses Amt selbstverständlich auch von anderen als der stärksten Fraktion kommen dürfen. Zweifelsohne spannende Ausführungen – die aber überhaupt nicht Gegenstand der Anträge an das Gericht oder dieses Rechtsstreits waren. Man gewinnt den Eindruck, das Gericht habe sich auf eine gänzlich andere Auseinandersetzung vorbereitet und wolle die mühsam ausgearbeiteten Satzbausteine unbedingt unterbringen, auch wenn sie für den hier gegenständlichen Sachverhalt ohne jede Bedeutung sind.

Das Gericht äußert sich hingegen überhaupt nicht zum tatsächlichen Sachverhalt, nämlich zum Ablauf der Sitzung am vergangenen Donnerstag. Es behauptet wahrheitswidrig, dass Alterspräsident Treutler die Feststellung der Beschlussfähigkeit verweigert hätte. Dies ist nachweislich falsch. Auf die Störungsversuche, die zu mehreren Unterbrechungen und letztlich zum Abbruch der Sitzung führten bevor es zur Feststellung der Beschlussfähigkeit kommen konnte, wird überhaupt nicht eingegangen.

Auch mit der vom Bundesverfassungsgericht erst am Montag aufgestellten Schranke, wonach Fragen zur Auslegung der Geschäftsordnung nur dann Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Auseinandersetzung seien, wenn die im Parlament erfolgte Auslegung offensichtlich willkürlich war, beschäftigte sich Weimar überhaupt nicht. Zweifelsohne weil dies eine Entscheidung wie sie hier letztlich getroffen wurde offenkundig verunmöglicht hätte.“

https://x.com/torben_braga/status/1839775154525876735?s=46



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„Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat – wenig überraschend – zur Hälfte im Sinne der Antragsteller entschieden. Der Beschluss führt zwar die dringend notwendige Klarheit herbei, die zur Fortsetzung der Konstituierung dringend erforderlich war, ist in der Sache aber falsch:

Das Gericht führt etwa langatmig zur Rolle des Präsidenten aus, und dazu, dass Vorschläge für dieses Amt selbstverständlich auch von anderen als der stärksten Fraktion kommen dürfen. Zweifelsohne spannende Ausführungen – die aber überhaupt nicht Gegenstand der Anträge an das Gericht oder dieses Rechtsstreits waren. Man gewinnt den Eindruck, das Gericht habe sich auf eine gänzlich andere Auseinandersetzung vorbereitet und wolle die mühsam ausgearbeiteten Satzbausteine unbedingt unterbringen, auch wenn sie für den hier gegenständlichen Sachverhalt ohne jede Bedeutung sind.

Das Gericht äußert sich hingegen überhaupt nicht zum tatsächlichen Sachverhalt, nämlich zum Ablauf der Sitzung am vergangenen Donnerstag. Es behauptet wahrheitswidrig, dass Alterspräsident Treutler die Feststellung der Beschlussfähigkeit verweigert hätte. Dies ist nachweislich falsch. Auf die Störungsversuche, die zu mehreren Unterbrechungen und letztlich zum Abbruch der Sitzung führten bevor es zur Feststellung der Beschlussfähigkeit kommen konnte, wird überhaupt nicht eingegangen.

Auch mit der vom Bundesverfassungsgericht erst am Montag aufgestellten Schranke, wonach Fragen zur Auslegung der Geschäftsordnung nur dann Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Auseinandersetzung seien, wenn die im Parlament erfolgte Auslegung offensichtlich willkürlich war, beschäftigte sich Weimar überhaupt nicht. Zweifelsohne weil dies eine Entscheidung wie sie hier letztlich getroffen wurde offenkundig verunmöglicht hätte.“

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