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Zweiklassenjustiz: In Deutschland entscheidet nicht mehr, was man sagt, sondern welche Personen konkret damit gemeint sind. Gegen die AfD ist offenkundig alles erlaubt: Alice Weidel als Nazi-Schlampe zu bezeichnen ist eine legitime Meinungsäußerung. Das entschied das Landgericht Hamburg am 11. Mai 2017. Gegen die Grünen-Sekte ist hingegen nichts erlaubt: Wer Robert Habeck einen Schwachkopf nennt, erhöht die Wahrscheinlichkeit, gegen 6.00 Uhr morgens Besuch von einem Polizei-Einsatzkommando zu bekommen und wegen Volksverhetzung angeklagt zu werden, auf nahezu 100 Prozent. via @anonymousnews_org
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