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Für die Abschaffung der Gesinnungsparagraphen des Verbotsgesetz!
Im Jahr 2016 haben die Staatsanwaltschaften der Republik Österreich 1828 Verfahren nach dem verfassungs- und menschenrechtswidrigen Verbotsgesetz und dem Verhetzungsparagraphen geführt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1995 Verfahren nach dem Verbotsgesetz (1128) und dem Verhetzungsparagraphen (867) geführt wurden. Seit dem sind die Zahlen am Steigen, immer wieder machen insbesondere Verfahren nach dem Verbotsgesetz Schlagzeilen. Mittlerweile gibt es täglich mehrere solcher Verfahren, die sich in der Regel um Kleinigkeiten wie Facebook Bilder, private Tätowierungen oder reine Meinungsäußerungen drehen. Diametral entgegengesetzt stehen der Verfolgungseifer der Behörden und die angedrohten Strafen – bis zu 20 Jahren Haft können einem wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz drohen.
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Freiheit für alle Nationalisten!
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