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Verfassungsgericht urteilte falsch und informierte sich nicht mal !
Die Diskussion über den "Fremdschutz" der "Impfung" fand nur in den sozialen Medien statt. Hintergrund der Aufregung ist eine Szene im Europäischen Parlament von Mitte Oktober. Ein niederländischer Abgeordneter erkundigte sich bei einer Pfizer-Managerin, ob der Impfstoff vor Markteintritt darauf geprüft worden sei, ob er die Übertragbarkeit des Virus verhindere. Die Antwort: ein klares Nein. Es hätte an der nötigen Zeit gefehlt. Im Lager der Impfkritiker sorgte die Antwort für Empörung.
Zu Recht wie wir nach der Entscheidung aus Osnabrück nun wissen ! Dabei kann es auch keine Rolle spielen, dass das RKI dies nicht verbreitete ... für gerichtliche Entscheidung ist eben nicht nur das RKI verantwortlich, sondern Gericht auch das Verfassungsgericht muss ich selbst über wissenschaftliche Erkenntnisse informieren, was nicht erfolgte ... zudem war die Begründung der VerfG auch an den Haaren herbeigezogen! Die Menschenwürde sei gar nicht vorgetragen worden ... ein milderes Mittel, wie ein Test, wurde gar nicht diskutiert. Es ist und war ein Skandal was Karlsruhe entscheiden hat und womit sich Haberth und Co. nun wieder beschäftigen müssen ... der Schaden für den Rechtsstaat ist hingegen längst eingetreten - ich nenne das Long Covid.
Bei der Abwägung der körperlichen Unversehrtheit nach Art.2 GG entschied man gegen die Person und für den "gesunden Volkskörper". Diese Art von Rechtsprechung verbiete ich mir aus juristischen und historischen Gründen ...
Die Mitarbeiter der RKI sind dagegen auch nicht mehr tragbar. Sie hätte remonstrieren MÜSSEN, wenn ihr Vorgesetzter (Spahn, Lauterbach) ihr Erkenntnisse "verdrehte". Aber wenn sie dies schon nicht getan haben ... was ist den mit ihren Aussagen beim Soldaten Prozess in Leipzig ?
BY Annika Hoberg
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