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Das Verwaltungsgericht Osnabrück erklärt die einrichtungsbezogene Impfpflicht seit November 2022 für verfassungswidrig – ein deutliches Signal.
Die Pflicht beruhte auf der falschen Annahme, dass die Impfung die Virusübertragung verhindere. Das Robert Koch-Institut wusste das bereits seit längerem, doch trotzdem wurden die Maßnahmen nicht angepasst.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Doch ob dies echte Gerechtigkeit für die Betroffenen bringt, bleibt abzuwarten. Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen stehen weiterhin aus.
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