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🟥 Weimarer Familienrichter rechtskräftig wegen Rechtsbeugung verurteilt
Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung. Wie am Landgericht Erfurt spielte keine Rolle, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorlag.
🔴 Im Revisionsfall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist am Mittwoch (20. November) eine Entscheidung gefallen.
Der 2. Strafsenat bestätigte das Urteil gegen den Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Damit ist das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig und Dettmar nicht mehr Richter. Außerdem verlor er seine Pensionsansprüche.
Dettmar hat nach Ansicht des fünfköpfigen Strafsenats sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 an zwei Schulen im Eilverfahren einen Großteil der staatlichen Coronaschutzmaßnahmen aufhob (Az. 2 StR 54/24).
Dettmar selbst hatte dies mit der Gefährdung des Kindeswohls begründet. Als Familienrichter des Amtsgerichts war er in der thüringischen Stadt zuständig für Kindeswohlfälle.
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