HEINZRASCHEIN Telegram 677
AUSGANGSLAGE ZUR CORONA-AUFARBEITUNG

Es werden nachstehend drei Video-Dokumente angeführt, aus denen sich nach meiner Einschätzung klar ergibt, dass sich der vierjährige Corona-Vorgang nicht auf eventuell lässliche Fehler der vordergründig „verantwortlichen“ Akteure zurückführen lässt, sondern mit deren Wissen planmässig in Szene gesetzt wurde.

◦ Weder die Schweiz noch die Welt haben eine „Pandemie“ erlebt. Sie haben auch keine Epidemie erlebt. Es handelte sich um ein seit Jahrtausenden regelmässig beobachtetes endemisches Geschehen. Das ganze Geschwätz von einem „neuartigen Coronavirus“ war eine Propagandablase und diente nur/ausschliesslich der Verängstigung des Volkes. Das habe ich vorausgesagt und sowohl dem Bundesrat, als auch der Bundesanwaltschaft am 29. März 2020 beweisbar kommuniziert. Es wurde ignoriert, weil die Politik abweichende Stimmen nicht hören wollte.
◦ Aus diesem Grund war in der Schweiz die Anwendbarkeit des Epidemiengesetzes (EpG) zu überhaupt keinem Zeitpunkt gegeben, und alle drei, ja alle vier „Staatsgewalten“ haben sich über das Legalitätsprinzip hinweggesetzt, das fundmentale Gebot der Bundesverfassung (Art. 5 BV), wonach alles staatliche Handeln rechtmässig sein muss.
◦ Sie haben die Schweiz damit in den Zustand des Rechtsbankrotts geführt. Dies, sogar ohne die Tatsache anzuführen, dass sie auch die verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze des Verhältnismässigkeitsgebotes, des Willkürverbotes, der Achtung fundamentaler Grundrechte und des Gewaltenteilungsgebotes, somit alle tragenden Pfeiler eines Rechtsstaates in Trümmer gelegt haben.
◦ Diese desaströsen Rechtsverletzungen sind keine politische Irreleitung. Sie bedeuten die Erfüllung von Straftatbeständen, allen voran Amtsmissbrauch, aber auch, mit dem Nachgeben gegenüber „Druck aus dem Ausland“, Landesverratstatbestände wie denjenigen von Art. 266 StGB, den ich schon in meiner Eingabe an den Bundesrat vom 29. März 2020 warnend herangezogen hatte. Nicht vergessen werden darf Art. 258 StGB, Verängstigung des Volkes, ein Verbrechen, das mehrfach, wiederholt, vorsätzlich und bösartig begangen wurde.
Der frühere "Bundesrat" Ulrich Maurer will von alldem nichts wissen. Er behauptet „guten Willen“, „Unkenntnis“, „lässliche Fehler“, „Druck aus dem Ausland“, womöglich noch „Überlastung mit unbewältigbar vielen anderen Geschäften“ (Stichwort Heiligsprechung von GAVI) und was nicht sonst noch für Humbug. Herr Maurer, Sie bringen die ganz typischen Schutzbehauptungen von zu Recht Beschuldigten (Täter+Täterinnen) vor. Englischer Rindermist, Herr Maurer! - Mindestens, zuallermindest trifft Sie der Vorwurf von Eventualvorsatz hinsichtlich der hier angeführten Straftaten. Der Übergang von Eventualvorsatz zu direktem Vorsatz ist so schleichend, dass auch die besten Strafrechtslehrer diese Abgrenzung umschiffen. - Zu seinen Gunsten könnte Maurer höchstens noch abgrundtiefe Blödheit anführen. Aber dann wäre er weder für ein Amt als Parteipräsident, noch als Nationalrat, geschweige denn als Bundesrat geeignet. Bei einer Corona-Aufarbeitung scheidet Maurer genauso aus, wie die Schweiz bei ihrem armseligen Versuch, eine "Friedenskonferenz" ohne Russland zu veranstalten.
◦ Wir stehen offensichtlich vor einer Herkulesaufgabe, und dies im buchstäblichen Sinn. Der Unterschied liegt vielleicht darin, dass Augias nicht einen Schweine-, sondern einen Rinderstall besass, wir aber leider vier der ersteren Sorte. Die Lösung des Herkules bestand darin, dass er einen Fluss durch den Rinderstall leitete, um ihn auszumisten. In diejenigen vier Schweineställe unserer vier „Staatsgewalten“ scheint mir dagegen eher ein reissender Strom notwendig zu sein, der alle restlos hinwegfegt.

Scharans, 1. Juni 2024/:hz

https://www.kla.tv/_files/video.kla.tv/2024/05/29177/FpOeSymposium_360p.mp4 FPÖ-Corona-Symposium

https://youtu.be/dpUVBjs62zY Prof.Dr. Stefan Homburg, ab Min. 12:43

https://www.youtube.com/watch?v=Aw4WdqI5Cow Die Lügen des Ugur Sahin



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Es werden nachstehend drei Video-Dokumente angeführt, aus denen sich nach meiner Einschätzung klar ergibt, dass sich der vierjährige Corona-Vorgang nicht auf eventuell lässliche Fehler der vordergründig „verantwortlichen“ Akteure zurückführen lässt, sondern mit deren Wissen planmässig in Szene gesetzt wurde.

◦ Weder die Schweiz noch die Welt haben eine „Pandemie“ erlebt. Sie haben auch keine Epidemie erlebt. Es handelte sich um ein seit Jahrtausenden regelmässig beobachtetes endemisches Geschehen. Das ganze Geschwätz von einem „neuartigen Coronavirus“ war eine Propagandablase und diente nur/ausschliesslich der Verängstigung des Volkes. Das habe ich vorausgesagt und sowohl dem Bundesrat, als auch der Bundesanwaltschaft am 29. März 2020 beweisbar kommuniziert. Es wurde ignoriert, weil die Politik abweichende Stimmen nicht hören wollte.
◦ Aus diesem Grund war in der Schweiz die Anwendbarkeit des Epidemiengesetzes (EpG) zu überhaupt keinem Zeitpunkt gegeben, und alle drei, ja alle vier „Staatsgewalten“ haben sich über das Legalitätsprinzip hinweggesetzt, das fundmentale Gebot der Bundesverfassung (Art. 5 BV), wonach alles staatliche Handeln rechtmässig sein muss.
◦ Sie haben die Schweiz damit in den Zustand des Rechtsbankrotts geführt. Dies, sogar ohne die Tatsache anzuführen, dass sie auch die verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze des Verhältnismässigkeitsgebotes, des Willkürverbotes, der Achtung fundamentaler Grundrechte und des Gewaltenteilungsgebotes, somit alle tragenden Pfeiler eines Rechtsstaates in Trümmer gelegt haben.
◦ Diese desaströsen Rechtsverletzungen sind keine politische Irreleitung. Sie bedeuten die Erfüllung von Straftatbeständen, allen voran Amtsmissbrauch, aber auch, mit dem Nachgeben gegenüber „Druck aus dem Ausland“, Landesverratstatbestände wie denjenigen von Art. 266 StGB, den ich schon in meiner Eingabe an den Bundesrat vom 29. März 2020 warnend herangezogen hatte. Nicht vergessen werden darf Art. 258 StGB, Verängstigung des Volkes, ein Verbrechen, das mehrfach, wiederholt, vorsätzlich und bösartig begangen wurde.
Der frühere "Bundesrat" Ulrich Maurer will von alldem nichts wissen. Er behauptet „guten Willen“, „Unkenntnis“, „lässliche Fehler“, „Druck aus dem Ausland“, womöglich noch „Überlastung mit unbewältigbar vielen anderen Geschäften“ (Stichwort Heiligsprechung von GAVI) und was nicht sonst noch für Humbug. Herr Maurer, Sie bringen die ganz typischen Schutzbehauptungen von zu Recht Beschuldigten (Täter+Täterinnen) vor. Englischer Rindermist, Herr Maurer! - Mindestens, zuallermindest trifft Sie der Vorwurf von Eventualvorsatz hinsichtlich der hier angeführten Straftaten. Der Übergang von Eventualvorsatz zu direktem Vorsatz ist so schleichend, dass auch die besten Strafrechtslehrer diese Abgrenzung umschiffen. - Zu seinen Gunsten könnte Maurer höchstens noch abgrundtiefe Blödheit anführen. Aber dann wäre er weder für ein Amt als Parteipräsident, noch als Nationalrat, geschweige denn als Bundesrat geeignet. Bei einer Corona-Aufarbeitung scheidet Maurer genauso aus, wie die Schweiz bei ihrem armseligen Versuch, eine "Friedenskonferenz" ohne Russland zu veranstalten.
◦ Wir stehen offensichtlich vor einer Herkulesaufgabe, und dies im buchstäblichen Sinn. Der Unterschied liegt vielleicht darin, dass Augias nicht einen Schweine-, sondern einen Rinderstall besass, wir aber leider vier der ersteren Sorte. Die Lösung des Herkules bestand darin, dass er einen Fluss durch den Rinderstall leitete, um ihn auszumisten. In diejenigen vier Schweineställe unserer vier „Staatsgewalten“ scheint mir dagegen eher ein reissender Strom notwendig zu sein, der alle restlos hinwegfegt.

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https://www.kla.tv/_files/video.kla.tv/2024/05/29177/FpOeSymposium_360p.mp4 FPÖ-Corona-Symposium

https://youtu.be/dpUVBjs62zY Prof.Dr. Stefan Homburg, ab Min. 12:43

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BY Heinz Raschein




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