HOMESCHOOLINGWAGEN Telegram 1582
Homeschooling wagen
Hier noch einmal die Pressemitteilung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu einem Urteil am 12.4.2021: "Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Testteilnahme ........ ausschließlich freiwilliger Natur sei." Darauf können sich Eltern in Bayern…
Rechtliches aus Bayern:
Ich kann euch nur empfehlen, die obige Pressemitteilung zum VGH-Urteil vom 12.4.21 ausdrucken und rahmen zu lassen, damit ihr das NIE vergesst.
Nach telefonischer Rückfrage bei der Hotline des Bayerischen Kultusministeriums wurde mir bestätigt: "Eltern werden nicht verpflichtet, ihr Kind in die Schule zu schicken. Wenn Schulleiter irgendetwas Anderes behaupten und Folgen androhen (Schulpflicht-Verletzung, Jugendamt, Schulamt etc. blabla), müssen die Eltern es an sich abprallen lassen. Materialien müssen bereitgestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Online-Unterricht." - so der Wortlaut bei der Hotline.

Damit bitte ich meine bayerischen Abonnenten, von weiteren Rückfragen bei mir nach der rechtlichen Situation abzusehen!

Die rechtliche Situation ist klar: Ihr dürft eure Kinder im Homeschooling, Freilernen oder in Lerngruppen selbst beschulen, wenn ihr die Testung verweigert.
Zum Homeschooling und Freilernen biete ich jeden Freitag ab 19:30 Uhr ein Online-Treffen an.
Zur Lerngruppenbildung und -gestaltung biete ich am Montag, den 13.9. um 19 Uhr ein erstes Online-Treffen an.
Der Link dazu ist jeweils: https://fairteaching.net/b/sve-tuv-jek

Bayern ist schön, hier gibt es schöne Berge und Seen, in vielen Regionen (v.a. im Allgäu) haben sich schon Lerngruppen gebildet - ein herzliches Willkommen an Familien aus anderen Bundesländern, wenn sie der dortigen Situation nicht standhalten können oder wollen.



tgoop.com/homeschoolingwagen/1582
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Ich kann euch nur empfehlen, die obige Pressemitteilung zum VGH-Urteil vom 12.4.21 ausdrucken und rahmen zu lassen, damit ihr das NIE vergesst.
Nach telefonischer Rückfrage bei der Hotline des Bayerischen Kultusministeriums wurde mir bestätigt: "Eltern werden nicht verpflichtet, ihr Kind in die Schule zu schicken. Wenn Schulleiter irgendetwas Anderes behaupten und Folgen androhen (Schulpflicht-Verletzung, Jugendamt, Schulamt etc. blabla), müssen die Eltern es an sich abprallen lassen. Materialien müssen bereitgestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Online-Unterricht." - so der Wortlaut bei der Hotline.

Damit bitte ich meine bayerischen Abonnenten, von weiteren Rückfragen bei mir nach der rechtlichen Situation abzusehen!

Die rechtliche Situation ist klar: Ihr dürft eure Kinder im Homeschooling, Freilernen oder in Lerngruppen selbst beschulen, wenn ihr die Testung verweigert.
Zum Homeschooling und Freilernen biete ich jeden Freitag ab 19:30 Uhr ein Online-Treffen an.
Zur Lerngruppenbildung und -gestaltung biete ich am Montag, den 13.9. um 19 Uhr ein erstes Online-Treffen an.
Der Link dazu ist jeweils: https://fairteaching.net/b/sve-tuv-jek

Bayern ist schön, hier gibt es schöne Berge und Seen, in vielen Regionen (v.a. im Allgäu) haben sich schon Lerngruppen gebildet - ein herzliches Willkommen an Familien aus anderen Bundesländern, wenn sie der dortigen Situation nicht standhalten können oder wollen.

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