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Bayern: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung der Bundeswehr in Bayern (vom 9.4.24)

❗️Zur Förderung der Bundeswehr in Bayern soll das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz geändert werden❗️

"A) Problem
Der russische Überfall auf die Ukraine und zuletzt die Kämpfe in Israel und Palästina haben die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert. Die Bundeswehr ist herausgefordert, die Einsatzbereitschaft zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen. Dazu bedarf es zahlreicher Veränderungen in der Bundeswehr selbst, aber auch in Bereichen staatlichen Handelns außerhalb der Bundeswehr, auf Bundes- wie auf Länderebene.

B) Lösung
Mit dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern werden landesrechtliche Regelungen angepasst, um den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen sicherzustellen, ihren Zutritt zu Schulen zu erleichtern und den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung Rechnung zu tragen. Zudem soll das militärische Bauen erleichtert werden, um den baulichen Investitionsstau beim Bund schneller und leichter abbauen zu können.

C) Alternativen
Keine
(...)

§2
Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen


Dem Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 443) geändert worden ist, wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) 1Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. 2Die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“

Aus der Begründung:
(...) Nach Satz 1 arbeiten die Schulen dabei mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. Sie treten weiterhin im Rahmen ihrer seit 1958 bestehenden Tätigkeit als Referentinnen und Referenten in Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik an allen Schulen auf. Die Vermittlung der internationalen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, die auch für Deutschlands Sicherheit und Wohlergehen entscheidend sind, und die daraus für die Politik folgenden Konsequenzen sind dabei wichtige Kenntnisse, um als mündiger Bürger politische Entscheidungen bewerten oder selbst fällen zu können. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Bundeswehr im Rahmen der Politischen Bildung ist durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt.

Nach Satz 2 dürfen – neben der Zusammenarbeit im Rahmen der politischen Bildung nach Satz 1 – auch Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr, aber auch Personen mit vergleichbaren Funktionen anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren, etwa in Abschlussklassen. Dadurch soll dazu beigetragen werden, dass die Bundeswehr sowie die anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dauerhaft ihre Aufgaben erfüllen können."

aus: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2024/02/Entwurf-Gesetz-zur-Foerderung-der-Bundeswehr.pdf



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❗️Zur Förderung der Bundeswehr in Bayern soll das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz geändert werden❗️

"A) Problem
Der russische Überfall auf die Ukraine und zuletzt die Kämpfe in Israel und Palästina haben die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert. Die Bundeswehr ist herausgefordert, die Einsatzbereitschaft zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen. Dazu bedarf es zahlreicher Veränderungen in der Bundeswehr selbst, aber auch in Bereichen staatlichen Handelns außerhalb der Bundeswehr, auf Bundes- wie auf Länderebene.

B) Lösung
Mit dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern werden landesrechtliche Regelungen angepasst, um den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen sicherzustellen, ihren Zutritt zu Schulen zu erleichtern und den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung Rechnung zu tragen. Zudem soll das militärische Bauen erleichtert werden, um den baulichen Investitionsstau beim Bund schneller und leichter abbauen zu können.

C) Alternativen
Keine
(...)

§2
Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen


Dem Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 443) geändert worden ist, wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) 1Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. 2Die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“

Aus der Begründung:
(...) Nach Satz 1 arbeiten die Schulen dabei mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. Sie treten weiterhin im Rahmen ihrer seit 1958 bestehenden Tätigkeit als Referentinnen und Referenten in Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik an allen Schulen auf. Die Vermittlung der internationalen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, die auch für Deutschlands Sicherheit und Wohlergehen entscheidend sind, und die daraus für die Politik folgenden Konsequenzen sind dabei wichtige Kenntnisse, um als mündiger Bürger politische Entscheidungen bewerten oder selbst fällen zu können. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Bundeswehr im Rahmen der Politischen Bildung ist durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt.

Nach Satz 2 dürfen – neben der Zusammenarbeit im Rahmen der politischen Bildung nach Satz 1 – auch Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr, aber auch Personen mit vergleichbaren Funktionen anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren, etwa in Abschlussklassen. Dadurch soll dazu beigetragen werden, dass die Bundeswehr sowie die anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dauerhaft ihre Aufgaben erfüllen können."

aus: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2024/02/Entwurf-Gesetz-zur-Foerderung-der-Bundeswehr.pdf

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