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Am frühen Morgen des 5. November 2024 kam es bei einer Festnahme in Grimma zu einer Schussverletzung bei einem Festgenommenen.
Dazu stellte ich folgende Fragen an die Sächsische Staatsregierung:
1. Welche Informationen liegen darüber vor, ob die an der Festnahme von Kurt Hättasch am 5. November in Grimma beteiligten Polizeikräfte durch Uniform und Ansprache klar erkennbar waren und wenn ja, welche sind dies?
2. Welche Informationen liegen darüber vor, wie es zu der Schussverletzung von Kurt Hättasch am 5. November in Grimma im Rahmen seiner Festnahme kam und wenn ja um welche Verletzungen handelt es sich dabei genau?
3. Kann die Sächsische Staatsregierung es ausschließen, dass bei dem Einsatz eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der sich ebenfalls im Haus befindlichen Frau und des Kleinkinds bestand?
4. Welche Polizeieinheiten und in welcher Einsatzstärke waren an dem Einsatz beteiligt?
5. Unter welchem Aktenzeichen führt die Staatsanwaltschaft Leipzig das Verfahren der oben dargestellten Körperverletzung zu Lasten des Kurt Hättasch?
Über die Antwort werde ich an entsprechender Stelle berichten.
DRUCKSACHE 8/591:
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=591&dok_art=Drs&leg_per=8
BY Jörg Dornau, MdL
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