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Abschiebung erfolgreich: Berliner Generalstaatsanwaltschaft und sächsisches LKA gaben im wahrsten Sinne des Wortes Vollgas, um Linksextremisten nach Ungarn auszuliefern

Nun, die Vorgänge rund um die linksextreme Hammerbande, die seit Jahren Patrioten überfällt, wäre eigentlich ein eigener Krimi für sich. Doch beschränken wir uns auf das aktuellste Kapitel: Simeon T., der mittlerweile sein Geschlecht aufgegeben hat und sich als „Maja“ definiert, sitzt seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft, er soll gemeinsam mit anderen Antifa-Mitgliedern im Februar 2023 in Ungarn brutale Überfälle auf angebliche oder tatsächliche Teilnehmer des „Tags der Ehre“ begangen haben. Um ihm dort den Prozess zu machen, begehrte Ungarn seine Auslieferung – schon bei anderen Linksextremisten hat das Land deutlich gemacht, dass dort keine Samthandschuhe angelegt werden, sondern durchaus abschreckende Strafen die Regel sind. Natürlich wehrte sich Simeon T. gegen seine Auslieferung, wohlwissend, dass er den Geltungsbereich der deutschen Kuscheljustiz, auf die Linksextremisten zumeist hoffen können (im Gegensatz zu ihrem politischen Gegenüber), verlassen würde, sobald er ungarischen Boden betritt. Neben dem juristischen Tauziehen gab es sogar eine PR-Kampagne seiner Eltern, die im Fernsehen jammerten, dass ihr armes Kind doch nicht einfach ausgeliefert werden könne, schließlich sei das EU-Land Ungarn doch kein Rechtsstaat.

Natürlich hat diese Kampagne wenig mit der Realität zu tun gehabt, doch an vielen Gerichten sitzen Richter, die sich von solchen Übertreibungen und Schwarzmalereien beeinflussen lassen. Deshalb musste es wohl jetzt ganz schnell gehen: Nachdem das Kammergericht Berlin entschied, dass Simeon T. nach Ungarn abgeschoben werden durfte, rissen ihn die LKA-Beamten um kurz nach 24.00 Uhr in der Nacht aus seiner Zelle in der JVA Dresden und verfrachteten ihn in ein Auto Richtung Österreich. Gegen 3.00 Uhr konnte Simeon T. seinen Anwalt kontaktieren, der gut vier Stunden später einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht einreichte. Während die Kuscheljustiz Linksextremisten mit Nachsicht behandelt, sind insbesondere die Ermittler des sächsischen LKAs zunehmend genervt, von übergeordneten Behörden blockiert zu werden. In diesem Fall hatten sie mit der Berliner Generalstaatsanwaltschaft aber eine Behörde gefunden, die auch durchziehen wollte. Denn trotz des eingereichten Antrages an das Bundesverfassungsgericht, der rechtlich die Vollziehung der Auslieferung zunächst nicht stoppt, gaben die LKA-Beamten weiter Gas – nach kurzem Zwischenstopp in Österreich wurde Simeon T. um 10.00 Uhr ungarischen Behörden übergeben. Denkbar knapp, denn um 11.00 Uhr teilte das Bundesverfassungsgericht der Generalstaatsanwaltschaft mit, dass eine einstweilige Anordnung ergangen ist: Solange nicht über den Antrag gegen die Auslieferung entschieden ist, dürfe Simeon T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden, er sei sofort zurückzuholen. Nur: Die Auslieferung war zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt, eine Rückholung in Ungarn ist nicht mehr durch das deutsche Gesetz gedeckt, vielmehr entscheiden die dortigen Zuständigkeiten über den weiteren Verfahrensverlauf. Im Klartext: Simeon T. wurde gerade noch pünktlich ausgeliefert. Und ich würde fast drauf wetten, dass den beteiligten Beamten die Gefahr dieser drohenden Anordnung durchaus bewusst war – deshalb musste es sehr schnell gehen, um Fakten zu schaffen.

Rechtlich ist das alles sauber. Politisch schäumt natürlich die linke Blase bereits und wittert ein „Justizproblem“. Natürlich hätten die Behörden warten können, bis der Antrag vom Bundesverfassungsgericht entschieden wird – sie waren aber nicht gezwungen und irgendwo gab es wohl ein paar Mitarbeiter, die ausnahmsweise keine Nachsicht für gewalttätige Linksextremisten zeigen wollten. Und so ist Simeon T. nun in Ungarn angekommen und wird sich dort für seine Taten zu verantworten haben.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-055.html

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Abschiebung erfolgreich: Berliner Generalstaatsanwaltschaft und sächsisches LKA gaben im wahrsten Sinne des Wortes Vollgas, um Linksextremisten nach Ungarn auszuliefern

Nun, die Vorgänge rund um die linksextreme Hammerbande, die seit Jahren Patrioten überfällt, wäre eigentlich ein eigener Krimi für sich. Doch beschränken wir uns auf das aktuellste Kapitel: Simeon T., der mittlerweile sein Geschlecht aufgegeben hat und sich als „Maja“ definiert, sitzt seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft, er soll gemeinsam mit anderen Antifa-Mitgliedern im Februar 2023 in Ungarn brutale Überfälle auf angebliche oder tatsächliche Teilnehmer des „Tags der Ehre“ begangen haben. Um ihm dort den Prozess zu machen, begehrte Ungarn seine Auslieferung – schon bei anderen Linksextremisten hat das Land deutlich gemacht, dass dort keine Samthandschuhe angelegt werden, sondern durchaus abschreckende Strafen die Regel sind. Natürlich wehrte sich Simeon T. gegen seine Auslieferung, wohlwissend, dass er den Geltungsbereich der deutschen Kuscheljustiz, auf die Linksextremisten zumeist hoffen können (im Gegensatz zu ihrem politischen Gegenüber), verlassen würde, sobald er ungarischen Boden betritt. Neben dem juristischen Tauziehen gab es sogar eine PR-Kampagne seiner Eltern, die im Fernsehen jammerten, dass ihr armes Kind doch nicht einfach ausgeliefert werden könne, schließlich sei das EU-Land Ungarn doch kein Rechtsstaat.

Natürlich hat diese Kampagne wenig mit der Realität zu tun gehabt, doch an vielen Gerichten sitzen Richter, die sich von solchen Übertreibungen und Schwarzmalereien beeinflussen lassen. Deshalb musste es wohl jetzt ganz schnell gehen: Nachdem das Kammergericht Berlin entschied, dass Simeon T. nach Ungarn abgeschoben werden durfte, rissen ihn die LKA-Beamten um kurz nach 24.00 Uhr in der Nacht aus seiner Zelle in der JVA Dresden und verfrachteten ihn in ein Auto Richtung Österreich. Gegen 3.00 Uhr konnte Simeon T. seinen Anwalt kontaktieren, der gut vier Stunden später einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht einreichte. Während die Kuscheljustiz Linksextremisten mit Nachsicht behandelt, sind insbesondere die Ermittler des sächsischen LKAs zunehmend genervt, von übergeordneten Behörden blockiert zu werden. In diesem Fall hatten sie mit der Berliner Generalstaatsanwaltschaft aber eine Behörde gefunden, die auch durchziehen wollte. Denn trotz des eingereichten Antrages an das Bundesverfassungsgericht, der rechtlich die Vollziehung der Auslieferung zunächst nicht stoppt, gaben die LKA-Beamten weiter Gas – nach kurzem Zwischenstopp in Österreich wurde Simeon T. um 10.00 Uhr ungarischen Behörden übergeben. Denkbar knapp, denn um 11.00 Uhr teilte das Bundesverfassungsgericht der Generalstaatsanwaltschaft mit, dass eine einstweilige Anordnung ergangen ist: Solange nicht über den Antrag gegen die Auslieferung entschieden ist, dürfe Simeon T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden, er sei sofort zurückzuholen. Nur: Die Auslieferung war zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt, eine Rückholung in Ungarn ist nicht mehr durch das deutsche Gesetz gedeckt, vielmehr entscheiden die dortigen Zuständigkeiten über den weiteren Verfahrensverlauf. Im Klartext: Simeon T. wurde gerade noch pünktlich ausgeliefert. Und ich würde fast drauf wetten, dass den beteiligten Beamten die Gefahr dieser drohenden Anordnung durchaus bewusst war – deshalb musste es sehr schnell gehen, um Fakten zu schaffen.

Rechtlich ist das alles sauber. Politisch schäumt natürlich die linke Blase bereits und wittert ein „Justizproblem“. Natürlich hätten die Behörden warten können, bis der Antrag vom Bundesverfassungsgericht entschieden wird – sie waren aber nicht gezwungen und irgendwo gab es wohl ein paar Mitarbeiter, die ausnahmsweise keine Nachsicht für gewalttätige Linksextremisten zeigen wollten. Und so ist Simeon T. nun in Ungarn angekommen und wird sich dort für seine Taten zu verantworten haben.

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