PBOEHRINGER Telegram 3476
+++ 5. Dez. 2024 Pressemitteilung +++
Peter Boehringer / Roman Reusch: Schwere Mängel in Stellungnahme von Professoren zu Parteiverbot
https://www.afd.de/peter-boehringer-roman-reusch-schwere-maengel-in-stellungnahme-von-professoren-zu-parteiverbot

In der vergangenen Woche wurde über eine „Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland«“ vom 27. November 2024 berichtet. Siebzehn Professoren hatten diese Stellungnahme den Vorsitzenden des Innen- sowie des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet, um (so der erklärte Zweck) zur „Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen zum Parteiverbotsverfahren“ beizutragen.
Diesem Zweck wird die Stellungnahme aber nicht gerecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Kurzanalyse, welche die AfD kurzfristig in Auftrag gab (anbei bzw unten). In dieser stellte Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad (Kanzlei HÖCKER, Köln) auf 18 Seiten mehr als ein Dutzend handwerkliche Mängel fest. So basiert die Stellungnahme der 17 Professoren zum Teil auf bloßen Spekulationen oder gerichtlich widerlegten Aussagen – auch werden juristische Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verkürzt oder gar nicht dargestellt. Dr. Conrad ordnet die Stellungnahme daher im Ergebnis als bewusst desinformierend, auf ein vorher schon feststehendes Ergebnis orientiert und als nicht wissenschaftlichen Ansprüchen genügend ein. Die von den Verfassern beschworene Gefahr einer angeblichen Manipulation werde gerade erst durch die Stellungnahme selbst herbeigeführt.
Die AfD hat die Kurzanalyse von Dr. Conrad daher gestern Abend ebenfalls den beiden Ausschussvorsitzenden zugeleitet und darum gebeten, dass diese im Sinn einer Gleichbehandlung an alle Ausschussmitglieder verteilt werden möge.

Peter Boehringer dazu:
„Wir erwarten, dass die Ausschussvorsitzenden auch unsere Analyse verteilen werden. Nur so ist eine Gleichbehandlung, vor allem aber eine umfassende Information der Bundestagsabgeordneten zu erreichen. Denn die Analyse belegt, dass die Stellungnahme der Professoren einseitig gestaltet ist und wesentliche tatsächliche Fakten und rechtliche Vorgaben verschweigt – sie bezweckt also das Gegenteil dessen, wozu sie eigentlich gedacht sein soll und führt gerade juristische Laien in die Irre. Der Versuch der Professoren, durch die Stellungnahme den Antrag auf Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD munitionieren zu können, kann als gescheitert bezeichnet werden.“

Roman Reusch:
„Die AfD ist weder verfassungsfeindlich noch verfassungswidrig. Dass nun sogar aktivistisch versucht wird, Abgeordnete durch mangelhafte juristische Stellungnahmen zu beeinflussen, zeugt von der Unbegründetheit entsprechender politischer Vorstöße: Da man uns politisch nicht stellen kann, will man uns verbieten! Ein solches Vorgehen ist nicht nur antidemokratisch – immer mehr Wähler erkennen diese Manipulationen und geben uns auch daher ihre Stimme, da wir für Demokratie und Rechtsstaat einstehen.“



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In der vergangenen Woche wurde über eine „Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland«“ vom 27. November 2024 berichtet. Siebzehn Professoren hatten diese Stellungnahme den Vorsitzenden des Innen- sowie des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet, um (so der erklärte Zweck) zur „Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen zum Parteiverbotsverfahren“ beizutragen.
Diesem Zweck wird die Stellungnahme aber nicht gerecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Kurzanalyse, welche die AfD kurzfristig in Auftrag gab (anbei bzw unten). In dieser stellte Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad (Kanzlei HÖCKER, Köln) auf 18 Seiten mehr als ein Dutzend handwerkliche Mängel fest. So basiert die Stellungnahme der 17 Professoren zum Teil auf bloßen Spekulationen oder gerichtlich widerlegten Aussagen – auch werden juristische Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verkürzt oder gar nicht dargestellt. Dr. Conrad ordnet die Stellungnahme daher im Ergebnis als bewusst desinformierend, auf ein vorher schon feststehendes Ergebnis orientiert und als nicht wissenschaftlichen Ansprüchen genügend ein. Die von den Verfassern beschworene Gefahr einer angeblichen Manipulation werde gerade erst durch die Stellungnahme selbst herbeigeführt.
Die AfD hat die Kurzanalyse von Dr. Conrad daher gestern Abend ebenfalls den beiden Ausschussvorsitzenden zugeleitet und darum gebeten, dass diese im Sinn einer Gleichbehandlung an alle Ausschussmitglieder verteilt werden möge.

Peter Boehringer dazu:
„Wir erwarten, dass die Ausschussvorsitzenden auch unsere Analyse verteilen werden. Nur so ist eine Gleichbehandlung, vor allem aber eine umfassende Information der Bundestagsabgeordneten zu erreichen. Denn die Analyse belegt, dass die Stellungnahme der Professoren einseitig gestaltet ist und wesentliche tatsächliche Fakten und rechtliche Vorgaben verschweigt – sie bezweckt also das Gegenteil dessen, wozu sie eigentlich gedacht sein soll und führt gerade juristische Laien in die Irre. Der Versuch der Professoren, durch die Stellungnahme den Antrag auf Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD munitionieren zu können, kann als gescheitert bezeichnet werden.“

Roman Reusch:
„Die AfD ist weder verfassungsfeindlich noch verfassungswidrig. Dass nun sogar aktivistisch versucht wird, Abgeordnete durch mangelhafte juristische Stellungnahmen zu beeinflussen, zeugt von der Unbegründetheit entsprechender politischer Vorstöße: Da man uns politisch nicht stellen kann, will man uns verbieten! Ein solches Vorgehen ist nicht nur antidemokratisch – immer mehr Wähler erkennen diese Manipulationen und geben uns auch daher ihre Stimme, da wir für Demokratie und Rechtsstaat einstehen.“

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