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Verhandlung vertagt
Die Entlastungszeugen von Michael wurden heute vom Gericht zunächst nicht geladen, einzig ein Polizeibeamte war vor Ort.
Die Aussage des Polizisten beinhaltete lediglich dass es angeblich eine Tonbotschaft, die die Straftat beweist, geben "müsste". Weil für ihn sonst eine Anklagenerhebung undenkbar wäre. Denn auch er konnte sich nicht vorstellen, dass eine Strafverfolgung aufgrund dieser dünnen Beweislage möglich wäre.
Da die eventuelle Tonbotschaft weder vorlag, noch der Akte beigefügt war, wurde die Verhandlung vertagt.
Erschreckend, da lediglich anhand von anonymen Zeugen bereits ein Strafbefehl erstellt wurde und er als verurteilt galt.
Wir betrachten es als Möglichkeit zu beweisen, dass Michael politisch verfolgt wird und die Beweise im Vorfeld nicht sorgfältig geprüft oder aber geprüft und missbraucht worden sind.
Den neuen Termin teilen wir euch rechtzeitig mit.
https://www.tgoop.com/freispruchfuermichael
BY Arne Schmitt Verteidiger nach § 138 Abs. 2 StPO
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