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Zeugen unerwünscht - Fall Dr. Walter Weber
Am 2.12.24 begleitete ich den 27. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Walter Weber, der während der Coronazeit Maskenbefreiungsatteste ausgestellt hat. Als Zeuge wurde im Rahmen des Selbstladeverfahrens der RKI Präsident prof. Dr. Lars Schaade vorgeladen, der am 28.02.2020, als er noch stellvertretender Direktor des RKI war in einer Pressekonferenz des RKI erklärte, dass es keinen Sinn mache, Masken gegen Viren zu tragen. Auch räumte er am 03.09.2024 vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück ein, dass es sich um sogenannte von ihm benannte "Management-Entscheidungen" handelte. Die politisch beeinflussten Entscheidungen hatten zur Folge, dass unzählige Ärzte bundesweit vor Gericht standen und immer noch verfolgt werden, weil sie Menschen vor gesundheitlichen Schäden bewahren wollten.
Dieser Widerspruch konnte nicht aufgeklärt werden, da Prof. Dr. Schaade nicht erschienen ist. Wie kann sich die Rechtssprechung ein Bild von den tatsächlichen Umständen des Tatvorwurfs machen, wenn die entscheidenden Akteure als Zeugen nicht vorgeladen werden?
https://youtu.be/CkAG0DGlJ5I?si=PKDeyDvzMvvG2YrW
BY Arne Schmitt Verteidiger nach § 138 Abs. 2 StPO
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