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https://youtu.be/Vu5xGu6zn4U?si=bpm6ElKrRahN3NaC
Das letzte Wort - Dr. Walter Weber
Am 4.12.24 begleitete ich den vorletzten Verhandlungstag im Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber.
Nach den Plädoyers der Verteidigung war ausgesprochen, was seit Beginn der Verhandlung gegen Dr. Walter Weber unausgesprochen im Raum stand: Der Odem des Nationalsozialismus durchweht die Rechtsprechung der bundesdeutschen Gerichte, wenn es um die Verurteilung sogenannter Maskenärzte geht. Denn die Reichsgerichtsrechtsprechung mit ihrem Primat der Volksgesundheit, ohne die gesundheitlichen Bedürfnisse des Einzelnen zu berücksichtigen, findet sich auch im sogenannten Dirnenurteil. Es dient der bundesdeutschen Rechtsprechung als Rechtfertigung für die angeblich bestehende Untersuchungspflicht von Ärzten vor Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten.
Den Ränken verantwortungsloser Politiker, die die Masken nur zur Demütigung und Disziplinierung von Kindern und Erwachsenen missbrauchten, obwohl Masken nachgewiesener Maßen keine Wirkung gegen Viren entfalten, hielt Dr. Weber in seinem letzten Wort als Angeklagtem den ärztlichen hippokratischen Eid, seine ärztliche Berufsordnung, den Nürnberger Codex und seine darauf beruhende ärtzliche Überzeugung in bewegender Worten entgegen.
BY Arne Schmitt Verteidiger nach § 138 Abs. 2 StPO
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