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Kein Urteil im Namen des Volkes - Fall Dr. Weber
Am 9.12.2024 wurde das Urteil im Fall Dr. Walter Weber gesprochen. War das wirklich im Namen und im Interesse des Volkes?
Ein 80-jähriger unbescholtener Arzt mit 55 Jahren Berufserfahrung wurde zu 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Maskenbefreiungsatteste ausstellte, was er auch für weitere 3 Jahre nicht darf.
Es scheint ein politisches Urteil gewesen zu sein, denn sämtliche objektiven Faktoren wurden ignoriert: die Eingeständnisse der Zeugen der Staatsanwaltschaft, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendungsgebiete der Masken und die Telemedizin sowie die Angaben der Maskenhersteller. Möglich machte dieses Urteil nur der Rückgriff auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1940, das zum einen nur einen Spezialfall betraf, jedoch vor allem die Volksgesundheit über die individuelle Gesundheitserhaltung stellte.
Ist das der Maßstab, an dem zukünftig medizinische Entscheidungen von Ärzten gemessen werden sollen? Ganz nebenbei: ist das Urteil nicht auch dazu geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auf dem Altar der Volksgesundheit zu opfern?
BY Arne Schmitt Verteidiger nach § 138 Abs. 2 StPO
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