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Sensation bei Gerichtsverhandlung!
EILMELDUNG: RKI-Chef Schaade gesteht: Risikobewertung für Lockdown nicht wissenschaftlich fundiert, sondern "Management-Entscheidung"

Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich um die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr auferlegt wurde, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnte. Der zentrale Punkt der Verhandlung war die Befragung von Herrn Schaade, amtierender Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu den internen RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Leaks öffentlich wurden. Diese Protokolle, spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.

Die wichtigste Erkenntnis des Prozesses war, dass Herr Schaade offenbarte, dass die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen wie dem Lockdown verwendet wurden, nicht allein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhte. Stattdessen wurde diese Hochstufung als ein "Management-Thema" betrachtet, was bedeutet, dass sie auch von nicht-wissenschaftlichen Erwägungen beeinflusst wurde. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.

Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der Vorsitzende Richter, diese Vorgehensweise des RKI stark hinterfragte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, dass das Betretungsverbot unrechtmäßig war. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für medizinisches Personal, mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.

Insgesamt wird die Verhandlung als ein bedeutender Schritt gesehen, der aufzeigt, dass einige der getroffenen Maßnahmen während der Pandemie nicht vollständig wissenschaftlich fundiert waren.

Vielen Dank für ihre wertvolle Arbeit, Tom Lausen 🙏
📃Pressemitteilung Verwaltungsgericht

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Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich um die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr auferlegt wurde, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnte. Der zentrale Punkt der Verhandlung war die Befragung von Herrn Schaade, amtierender Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu den internen RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Leaks öffentlich wurden. Diese Protokolle, spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.

Die wichtigste Erkenntnis des Prozesses war, dass Herr Schaade offenbarte, dass die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen wie dem Lockdown verwendet wurden, nicht allein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhte. Stattdessen wurde diese Hochstufung als ein "Management-Thema" betrachtet, was bedeutet, dass sie auch von nicht-wissenschaftlichen Erwägungen beeinflusst wurde. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.

Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der Vorsitzende Richter, diese Vorgehensweise des RKI stark hinterfragte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, dass das Betretungsverbot unrechtmäßig war. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für medizinisches Personal, mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.

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