QUERDENKEN_911 Telegram 6095
Forwarded from HAINTZ.media
Ulrich Vosgerau auf X: Es kommt die Nachricht, "die Bundestagsfraktionen von SPD und Union" hätten sich auf einen "Termin für die nächste Bundestagswahl geeinigt", und zwar den 23. Februar.

Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang. Denn zunächst müßte der Bundeskanzler von sich aus die Vertrauensfrage stellen. Findet er das Vertrauen nicht, so kann er entweder zurücktreten – oder aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, nun den Bundestag aufzulösen (Art. 68 Abs. 1 GG).

Der Bundespräsident muß das dann aber nicht tun! (Unterschied z.B. zum "Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen bestimmten Minister zu entlassen, Art. 64 Abs. 1 GG: dem muß der Bundespräsident folgen!). Vielmehr hat der Bundespräsident dann 21 Tage Zeit, zu überlegen, ob er den Bundestag auflösen will.

Der Bundespräsident könnte auch entscheiden, den Bundestag nicht aufzulösen, dann muß der Kanzler eben mit einer Minderheitsregierung weiteramtieren. Oder zurücktreten, dann könnte der BP entweder ihn selbst oder, wenn er partout nicht will, einen der Bundesminister ersuchen, geschäftsführend weiterzuamtieren (Art. 69 Abs. 3 GG).

Daß sich nun – was im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen ist wie seinerzeit das "Seuchenkabinett"! – zwei Bundestagsfraktionen auf die faktische Selbstauflösung des Bundestages (die es im GG gerade nicht gibt!) und Neuwahlen "geeinigt" haben, und der Bundespräsident hierbei offenbar mitspielt, alles in völligem Gegensatz zum Verfassungsrecht, zeigt, daß sich das Verfassungsrecht offenbar in Auflösung befindet.

#Neuwahlen
#Vertrauensfrage



tgoop.com/querdenken_911/6095
Create:
Last Update:

Ulrich Vosgerau auf X: Es kommt die Nachricht, "die Bundestagsfraktionen von SPD und Union" hätten sich auf einen "Termin für die nächste Bundestagswahl geeinigt", und zwar den 23. Februar.

Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang. Denn zunächst müßte der Bundeskanzler von sich aus die Vertrauensfrage stellen. Findet er das Vertrauen nicht, so kann er entweder zurücktreten – oder aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, nun den Bundestag aufzulösen (Art. 68 Abs. 1 GG).

Der Bundespräsident muß das dann aber nicht tun! (Unterschied z.B. zum "Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen bestimmten Minister zu entlassen, Art. 64 Abs. 1 GG: dem muß der Bundespräsident folgen!). Vielmehr hat der Bundespräsident dann 21 Tage Zeit, zu überlegen, ob er den Bundestag auflösen will.

Der Bundespräsident könnte auch entscheiden, den Bundestag nicht aufzulösen, dann muß der Kanzler eben mit einer Minderheitsregierung weiteramtieren. Oder zurücktreten, dann könnte der BP entweder ihn selbst oder, wenn er partout nicht will, einen der Bundesminister ersuchen, geschäftsführend weiterzuamtieren (Art. 69 Abs. 3 GG).

Daß sich nun – was im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen ist wie seinerzeit das "Seuchenkabinett"! – zwei Bundestagsfraktionen auf die faktische Selbstauflösung des Bundestages (die es im GG gerade nicht gibt!) und Neuwahlen "geeinigt" haben, und der Bundespräsident hierbei offenbar mitspielt, alles in völligem Gegensatz zum Verfassungsrecht, zeigt, daß sich das Verfassungsrecht offenbar in Auflösung befindet.

#Neuwahlen
#Vertrauensfrage

BY QUERDENKEN (911 – NÜRNBERG) – INFO-Kanal




Share with your friend now:
tgoop.com/querdenken_911/6095

View MORE
Open in Telegram


Telegram News

Date: |

During the meeting with TSE Minister Edson Fachin, Perekopsky also mentioned the TSE channel on the platform as one of the firm's key success stories. Launched as part of the company's commitments to tackle the spread of fake news in Brazil, the verified channel has attracted more than 184,000 members in less than a month. Although some crypto traders have moved toward screaming as a coping mechanism, several mental health experts call this therapy a pseudoscience. The crypto community finds its way to engage in one or the other way and share its feelings with other fellow members. Your posting frequency depends on the topic of your channel. If you have a news channel, it’s OK to publish new content every day (or even every hour). For other industries, stick with 2-3 large posts a week. 6How to manage your Telegram channel? The main design elements of your Telegram channel include a name, bio (brief description), and avatar. Your bio should be:
from us


Telegram QUERDENKEN (911 – NÜRNBERG) – INFO-Kanal
FROM American