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Erzwungener Fingerabdruck zwecks Entsperrung des Mobiltelefons
Aufgrund eines aktuellen Urteil, hier noch einmal ein älterer Beitrag. Vermeidet zu eurer eigenen Sicherheit biometrische Entsperrmethoden und nutzt immer sichere Passwörter!
Nach dem Amtsgericht hat nun auch das Landgericht Ravensburg entschieden, dass gemäß § 81 b Abs. 1 StPO die Fingerabdrücke eines Beschuldigten abgenommen werden dürfen, um diese zum Entsperren seines Mobiltelefons zu nutzen.
Weiterlesen im SfN Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/it-tipps/erzwungener-fingerabdruck-zwecks-entsperrung-des-mobiltelefons
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