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Der Grad zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung:

Interview mit Dr. Daniel Langhans und Verteidiger Meinrad Spitz am 16.09.2025 am Landgericht Ravensburg, nach der Verhandlung im Revisionsverfahren zum Tatvorwurf der Volksverhetzung:
https://youtu.be/IQ--167hY18?si=Ngpam7XlOlSl7hbA

Für die "Regierungsanwältin" und Richterschaft am Landgericht Ravensburg gibt es keinen Zweifel, dass Dr. Daniel Langhans im Lockdown-Winter 2022 das Volk "aufgehetzt" und für Unfrieden gesorgt habe.

Seine Warnung vor den Folgen einer globalen Pimpfpflicht, die damals zur Debatte stand, sei gerichtlich nicht mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zu vergleichen. Selbst dreieinhalb Jahre später keine neuen Erkenntnisse?

Beim Schlussplädyoer wurde der Staatsanwaltschaft Bösartigkeit unterstellt, denn im Volksverhetzungsparagrafen 130 heißt es: nur wer billigt, leugnet, oder verharmlost, sei zu bestrafen. Kaum ein Artikel im #Grundgesetz der so häufig angepasst und erweitert wurde wie dieser. Die Justiz hat heute bei der Verhandlung nicht nach GG Artikel 5 der Meinungsfreiheit entschieden. Heute wurde geklärt, ob es eine freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 GG ist.

Dokument der Zeitgeschichte
@Zeitzeugen_Archiv
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Der Grad zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung:

Interview mit Dr. Daniel Langhans und Verteidiger Meinrad Spitz am 16.09.2025 am Landgericht Ravensburg, nach der Verhandlung im Revisionsverfahren zum Tatvorwurf der Volksverhetzung:
https://youtu.be/IQ--167hY18?si=Ngpam7XlOlSl7hbA

Für die "Regierungsanwältin" und Richterschaft am Landgericht Ravensburg gibt es keinen Zweifel, dass Dr. Daniel Langhans im Lockdown-Winter 2022 das Volk "aufgehetzt" und für Unfrieden gesorgt habe.

Seine Warnung vor den Folgen einer globalen Pimpfpflicht, die damals zur Debatte stand, sei gerichtlich nicht mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zu vergleichen. Selbst dreieinhalb Jahre später keine neuen Erkenntnisse?

Beim Schlussplädyoer wurde der Staatsanwaltschaft Bösartigkeit unterstellt, denn im Volksverhetzungsparagrafen 130 heißt es: nur wer billigt, leugnet, oder verharmlost, sei zu bestrafen. Kaum ein Artikel im #Grundgesetz der so häufig angepasst und erweitert wurde wie dieser. Die Justiz hat heute bei der Verhandlung nicht nach GG Artikel 5 der Meinungsfreiheit entschieden. Heute wurde geklärt, ob es eine freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 GG ist.

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ZDNET RECOMMENDS The visual aspect of channels is very critical. In fact, design is the first thing that a potential subscriber pays attention to, even though unconsciously. Commenting about the court's concerns about the spread of false information related to the elections, Minister Fachin noted Brazil is "facing circumstances that could put Brazil's democracy at risk." During the meeting, the information technology secretary at the TSE, Julio Valente, put forward a list of requests the court believes will disinformation. It’s yet another bloodbath on Satoshi Street. As of press time, Bitcoin (BTC) and the broader cryptocurrency market have corrected another 10 percent amid a massive sell-off. Ethereum (EHT) is down a staggering 15 percent moving close to $1,000, down more than 42 percent on the weekly chart. Ng, who had pleaded not guilty to all charges, had been detained for more than 20 months. His channel was said to have contained around 120 messages and photos that incited others to vandalise pro-government shops and commit criminal damage targeting police stations.
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