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đˇđ´Staatsstreich in Rumänien ein Präzedenzfall fĂźr unsâď¸
Wurde mit dem Staatsstreich in Rumänien ein Präzedenzfall fßr die gesamte EU geschaffen? Sind kßnftige Wahlen bei uns ßberhaupt noch frei? Meine Anfrage an die Kommission:
Aus dem 1. Wahlgang der rumänischen Präsidentschaftswahl ging der EU- und NATO-kritische CÄlin Georgescu Ăźberraschend als Sieger hervor und erreichte die Stichwahl, die am 08.12.2024 stattfinden sollte.
In der Zwischenzeit untersuchten rumänische BehĂśrden die RechtmäĂigkeit des 1. Wahlgangs. Am 02.12.2024 vermeldeten sie keinerlei Einwände. Am 06.12.2024 revidierten sie dieses Urteil und annullierten die Wahl, womit auch der Stichwahlgang abgesagt wurde. Umfragen sahen Georgescu deutlich vorn.
BegrĂźndet wurde die Entscheidung mit âfremder Einmischungâ. Belegt werden konnte diese in den Dokumenten der rumänischen Nachrichtendienste nicht. Es wurde lediglich auf konzertierte Social-Media-Kampagnen zugunsten Georgescus hingewiesen. Solche sind im Wahlkampf Ăźblich.
Die Kommission wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1ď¸âŁ Sieht die Kommission die Gefahr eines Präzedenzfalls, der dazu fĂźhren kĂśnnte, dass auch in anderen EU-Mitgliedstaaten Wahlen kĂźnftig annulliert werden, wenn EU-kritische Kandidaten diese gewinnen kĂśnnten?
2ď¸âŁ Kann ausgeschlossen werden, dass es fremde Einmischung - auch durch die EU - gegeben hat, um Druck auf das oberste Gericht in Rumänien auszuĂźben, damit dieses seine Entscheidung vom 02.12.2024 revidiert?
3ď¸âŁ Weshalb hat Georgescu bei Rumänen im Ausland besser abgeschnitten als in Rumänien selbst, wo sich doch die fremde Einmischung auf Rumänien beschränkt haben soll?
BY Tomasz M. Froelich
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