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Teil 4

Das Urteil wurde bereits gefällt

Gegen 14.30 Uhr, lagen dann die überarbeiteten Beweisanträge dem Gericht schließlich vor. Nach ca. 10 Minuten wurde verkündet, dass die Beweisanträge zur Vernehmung der anwesenden Zeugen im Urteil beschieden würden, was bedeutet, dass diese erneut abgelehnt wurden. 
Die Erklärung nach 257 StPO zu der letzen Woche stattgefundenen Zeugenvernehmung von Roger Bittel, wurde von RAin Wörmer und Reiner Füllmich abgegeben.
RAin Wörmer stellte einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer, weil der Vorsitzende zwischendurch äußerte, dass man sich nicht weiter aufregen müsse, dass die Zeugen nicht gehört würden oder den Beweisanträgen nicht stattgegeben würde; schließlich würde die Rechtsansicht der Kammer bekannt sein und dem Angeklagten stünde es mit der Verteidigung ja frei, mit der Rechtsmittelinstanz beim BGH Revision einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen, bzw. hinsichtlich der Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls, beim OLG Braunschweig. 

Das lässt allein den Schluss zu, dass die Kammer das Urteil bereits gefällt hat und dem Angeklagten gegenüber deutlich voreingenommen ist und diesen bereits mental verurteilt hat.

Bis Montag 11.00 Uhr steht die Frist zur Begründung für den Befangenheitsantrag Wörmers gegen die Kammer.
Der Vorsitzende schloss alsdann die Beweisaufnahme förmlich.
RAin Wörmer kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 20.9.2024 einen weiteren präsenten Zeugen an. Der Vorsitzende sah darin kein Problem, dann könne man die Beweisaufnahme eben wieder eröffnen. 
Er fragte bei StA Recha und Adhäsionsklägervertreter RA Frank Großenbach, (Antonia Fischer war abwesend) nach den Plädoyers, worauf beide bestätigten, dass diese unverändert blieben.
Der Vorsitzende forderte die Verteidigung zum Plädieren auf.
RAin Wörmer gab an, dass noch Ergänzungen ausstünden und zum nächsten Termin ja die Beweisaufnahme wieder eröffnet würde. 
Die Verhandlung wurde gegen 15.00 Uhr geschlossen und die Fortsetzung findet am Freitag, den 20.09.2024 um 9.15 Uhr statt.

Auf den Fotos abgelichtet:

RAin Katja Wörmer
RA Dr. Christof Miseré
Dr. Reiner Füllmich

von K. Heusinger

@wearegreeekja



tgoop.com/wearegreeekja/801
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Das Urteil wurde bereits gefällt

Gegen 14.30 Uhr, lagen dann die überarbeiteten Beweisanträge dem Gericht schließlich vor. Nach ca. 10 Minuten wurde verkündet, dass die Beweisanträge zur Vernehmung der anwesenden Zeugen im Urteil beschieden würden, was bedeutet, dass diese erneut abgelehnt wurden. 
Die Erklärung nach 257 StPO zu der letzen Woche stattgefundenen Zeugenvernehmung von Roger Bittel, wurde von RAin Wörmer und Reiner Füllmich abgegeben.
RAin Wörmer stellte einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer, weil der Vorsitzende zwischendurch äußerte, dass man sich nicht weiter aufregen müsse, dass die Zeugen nicht gehört würden oder den Beweisanträgen nicht stattgegeben würde; schließlich würde die Rechtsansicht der Kammer bekannt sein und dem Angeklagten stünde es mit der Verteidigung ja frei, mit der Rechtsmittelinstanz beim BGH Revision einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen, bzw. hinsichtlich der Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls, beim OLG Braunschweig. 

Das lässt allein den Schluss zu, dass die Kammer das Urteil bereits gefällt hat und dem Angeklagten gegenüber deutlich voreingenommen ist und diesen bereits mental verurteilt hat.

Bis Montag 11.00 Uhr steht die Frist zur Begründung für den Befangenheitsantrag Wörmers gegen die Kammer.
Der Vorsitzende schloss alsdann die Beweisaufnahme förmlich.
RAin Wörmer kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 20.9.2024 einen weiteren präsenten Zeugen an. Der Vorsitzende sah darin kein Problem, dann könne man die Beweisaufnahme eben wieder eröffnen. 
Er fragte bei StA Recha und Adhäsionsklägervertreter RA Frank Großenbach, (Antonia Fischer war abwesend) nach den Plädoyers, worauf beide bestätigten, dass diese unverändert blieben.
Der Vorsitzende forderte die Verteidigung zum Plädieren auf.
RAin Wörmer gab an, dass noch Ergänzungen ausstünden und zum nächsten Termin ja die Beweisaufnahme wieder eröffnet würde. 
Die Verhandlung wurde gegen 15.00 Uhr geschlossen und die Fortsetzung findet am Freitag, den 20.09.2024 um 9.15 Uhr statt.

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