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Teil 2
Ganz schön kühn -
geschützt oder bedroht, das könnte hier die Frage sein…
Nicole Wolf wurde deshalb als Zeugin benannt, da diese die Verhandlungstage fast ausnahmslos verfolgte und diese dann sehr akribisch dokumentiert hatte.
Marcel Templin sollte dahingehend befragt werden, dass er zur Erlangung der Gelder, die die Mandanten aus der Sammelklage zahlten, keinerlei Rechtsgrund inne hatte. Spätestens im August 2022, waren die Mandanten zur Kanzlei Füllmich übergegangen und hatten diese direkt mandatiert, also ausdrücklich nicht die Kanzlei der Hafenanwälte, bzw. Marcel Templin. Zudem war ihm bekannt, dass es für den darüber liegenden Betrag, erst recht keinen Rechtsgrund für ihn gab und er die 1,15 Millonen EUR aus dem Kaufpreis der Immobilie Füllmichs, somit rechtsgrundlos erlangte. Die vermutlich deliktische Intervention von Marcel Templin, hinderte schließlich Dr. Reiner Füllmich an der Rückzahlung seines Darlehens an die Vor-gUG.
Die am 31. Verhandlungstag anwesende Verteidigung Füllmichs, RAin Wörmer, Tobias Pohl und Edgar Siemund beantragten gleich zu Beginn eine halbe Stunde Zeit, um sich mit ihrem Mandanten Dr. Reiner Füllmich zu beraten. Begründet wurde dies durch die veränderte Lage, denn der geladenen Zeuge RA Marcel Templin war nicht erschienen. Am morgen teilte er dem Gericht schriftlich mit, dass er nicht ordnungsgemäß geladen sei.
Wörmer bekräftigte hingegen die ordnungsgemäße Ladung. Die zurückerhaltende Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers hatte sie dem Gericht bereits übermittelt. Eine Zeugenentschädigung war ebenso hinterlegt.
In der nun anstehenden Verhandlungspause von fast einem Monat soll der Zeuge eben erneut geladen werden.
Die beiden Beweisanträge der Zeugen Marcel Templin und Nicole Wolf wurden eingereicht, worauf das Gericht dann die Pause um weitere 20 Minuten verlängert hatte.
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