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Teil 4
Diskreditierung, Beweise und die Wahrheit
Eine weitere Unterbrechung folgte für das Selbsleseverfahren.
RA Dr. Christof Miseré sandte gegen 11:00 eine Email an RAin Wörmer, die seine Krankmeldung, als auch seine Entschuldigung für sein Nicht-Erscheinen an den Vorsitzenden beinhaltete. Desweiteren wies er mit einem Schreiben im Anhang, auf den Vorfall mit dem ihm untergeschobenen Facebook-Post hin, welcher eine Morddrohung enthalten habe. Er ginge davon aus, dass die Gegenseite ihm Derartiges unterschieben wollte um ihn zu diskreditieren und dass die Gegenseite wiederholt so handele. Ferner kündigte er an, dass er Professor Schünemann zur rechtswidrigen Abschiebung bzw. Entführung von Reiner Füllmich, als sachverständigen Zeugen für die Verhandlung am 16. Oktober laden würde, weil dieser entsprechende Aufsätze in juristischer Literatur verfasst habe.
Es wurde noch ein Antrag auf die sofortige Entscheidung über die Beweisanträge sowie Aussetzung des Haftbefehls eingereicht, wegen zwischenzeitlich neu bekannt gewordener Tatsachen:
Zum einen die Erkenntnis aus dem Sonderband 3, zum anderen wurde ein Schreiben eingereicht, was das Ehepaar Reusing im Jahr 2021, an die UNO zur Anmeldung einer Wahrheitskommission gesandt hatte und darin erklärte, dass der Corona Ausschuss eine Wahrheitskommission darstelle. Im Nachgang wurde auch der ICIC als solcher angemeldet mit der Forderung, dass Füllmich freizulassen oder ihm die Fortführung der Arbeit als Wahrheitskommission in der Haft zu ermöglichen sei, zur Aufklärung der Corona-Maßnahmen.
Daher wurde die sofortige Entscheidung und Aufhebung des Haftbefehls beantragt.
Die Kammer zog sich erneut zurück, um auch über diese weiteren Anträge zu entscheiden und hat im Ergebnis alles abgelehnt, erneut mit dem Hinweis, dass die Beweisanträge im Urteil beschieden würden.
Reiner Füllmich hatte am Ende zwei Fragen stellen wollen, die der Vorsitzende zunächst abblocken wollte, denn nach der StPO gäbe es nur am Anfang die Einlassung des Angeklagten, dann Beweisanträge, dann das Schlussplädoyer, aber „keine Fragestunde zwischendurch“. Am Ende ließ er Füllmich doch gewähren und die Sachverhalte (s.o.) erklären. Die Verhandlung wurde um 12:15 Uhr geschlossen.
Der 32. Verhandlungstag findet am 16.10.2024, um 9:15 Uhr, vor dem Landgericht Göttingen seine Fortsetzung.
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